Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZF-jordanische Ehefrau zu palästinensischem Ehemann in Deutschland (Gelesen: 2.740 mal)
ruqa
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 110

münsterland, Nordrhein-Westfalen, Germany
münsterland
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF-jordanische Ehefrau zu palästinensischem Ehemann in Deutschland
20.11.2011 um 14:17:48
 
Für folgende Konstellation würde ich um Einschätzungen der Fachleute bitten, inwieweit ein Antrag auf FZF erfolgversprechend ist.

das Paar hat im September in Jordanien standesamtlich geheiratet.

er:
- palästinensischer Staatsangehöriger
- vor etwa zehn Jahren auf Asyl nach Deutschland gekommen
- derzeit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zur Sorge für sein deutsches minderjähriges Kind aus erster Ehe,
- Niederlassungserlaubnis beantragt
- arbeitslos/-suchend
- in aussicht: umschulung auf kosten des arbeitsamtes (er würde statt arbeitslosengeld offenbar umschulungsgeld erhalten)
- unterhaltspflichtig für das Kind aus erster Ehe und derzeit auch für die erste Ehefrau

sie:
- jordanische Staatsangehörig
- aus sehr wohlhabender Familie (offenbar Millionäre)
- macht derzeit den Deutschkurs für die A1-Prüfung, Prüfung voraussichtlich im nächsten Monat

Mit diesen Angaben hoffe ich, dass den Sachverhalt so klar dargelegt haben, dass es keine Glaskugelfrage ist und bitte um ehrliche und klare Rückmeldungen.

Gerne möchte ich noch zwei weitere Fragen anhängen:

- Ist es korrekt, dass die jordanische Eheurkunde zuerst mit einer Apostille versehen und dann von einem staatlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden muss?

- Kann bei dieser Konstellation von einer Regelausnahme gesprochen werden?

Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag noch!


Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 20.11.2011 um 14:30:34 von ruqa »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.211

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-jordanische Ehefrau zu palästinensischem Ehemann in Deutschland
Antwort #1 - 20.11.2011 um 14:59:42
 
Das konkrete Problem ist, dass zur Erteilung des Visum die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden muss.

Da die Familie (Millionäre) in Jordanien für die Ausländerbehörde und andere nicht greifbar ist, um z.B. die Erstattung öffentlicher Leistungen zu pfänden, muss der in Deutschland lebende Ehemann mit der Ausländerbehörde eine Lösung (Sperrkonto?) vereinbaren, bei der die Ausländerbehörde die Sicherung des Lebensunterhalts als gesichert bestätigt.

Der Lebensunterhalt betrifft auch seine Unterhaltspflichten.

Es hängt also davon ab, ob die familie der Ehefrau Lust hat, das Leben der Tochter in Deutschland inkl. seiner Verpflichtungen aus voriger Beziehung abzusichern. 

Regelausnahme: Nein, das ist eine Regelung für Deutsche.

Für ihn gilt die Regel: Dort heiraten, also auch dort leben, oder...
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
ruqa
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 110

münsterland, Nordrhein-Westfalen, Germany
münsterland
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-jordanische Ehefrau zu palästinensischem Ehemann in Deutschland
Antwort #2 - 20.11.2011 um 15:20:36
 
Reinard, herlichen Dank für deine Auskunft. Die Idee des Sperrkontos werde ich weiterleiten.

Soweit ich dies verstanden habe, darf er als Palästinenser nicht in Jordanien leben und sie als Jordanierin nicht in Palästina. Dem einen widerspricht offenbar die jordanische Gesetzgebung, das andere wird scheinbar durch die israelische Gesetzgebung verhindert.
Gehe ich recht in der Annahme, dass diese etwas abstruse Konstellation aber bei der Entscheidung der deutschen Behörden keine Berücksichtigung findet/finden kann/darf?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.402

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-jordanische Ehefrau zu palästinensischem Ehemann in Deutschland
Antwort #3 - 20.11.2011 um 15:41:07
 
ruqa schrieb am 20.11.2011 um 15:20:36:
Gehe ich recht in der Annahme, dass diese etwas abstruse Konstellation aber bei der Entscheidung der deutschen Behörden keine Berücksichtigung findet/finden kann/darf?

Grundsätzlich - ja.

Ob in diesem Einzelfall diese Konstellation in irgendeiner Form Berücksichtigung findet - es geht ja auch um ein deutsches Kind - kann hier allerdings niemand sagen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.211

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-jordanische Ehefrau zu palästinensischem Ehemann in Deutschland
Antwort #4 - 20.11.2011 um 15:45:50
 
Letzlich müsste sie einen Visumantrag stellen und er müsste es im Verfahren mit der Ausländerbehörde verhandeln, ob die Ausländerbehörde dem Visum zustimmt, obwohl der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.

Die Ausländerbehörde hat in atypischen Fällen die Möglichkeit, aber es wäre immer gut, neben dem Plan A noch einen Plan B zu haben.

Das Visumverfahren dauert sowieso länger, weil für Anträge aus Jordanien eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet wird.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-jordanische Ehefrau zu palästinensischem Ehemann in Deutschland
Antwort #5 - 20.11.2011 um 20:37:36
 
ruqa schrieb am 20.11.2011 um 14:17:48:
- palästinensischer Staatsangehöriger

Bislang gibt es (noch) keinen Staat Palästina, demzufolge auch keine palästinensische Staatsangehörigkeit.

Was für einen Pass hat er denn ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
ruqa
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 110

münsterland, Nordrhein-Westfalen, Germany
münsterland
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-jordanische Ehefrau zu palästinensischem Ehemann in Deutschland
Antwort #6 - 20.11.2011 um 20:42:29
 
@saxonius:
er hat tatsächlich einen palästinensischen pass. so etwas gibt es sehr wohl - trotz der problematik, die du in deinem post angesprochen hast.
wie soll man es also anders nennen als "palästinensische staatsangehörigkeit"?

mehrere meiner freunde haben einen palästinensischen pass. sie sind mit diesem pass weder israelische noch jordanische staatsangehörige - mit all den dazugehörigen (vor- und) nachteilen.

@reinhard:
wenn ich mir eine (halbwegs) abweichende frage zur sicherheitsüberprüfung erlauben darf:

mein mann ist sudanesischer staatsangehöriger. trotzdem hat unser visumsverfahren hat nicht einmal zwei monate gedauert.
da die ankündigung auf drei bis vier monate lautete und wir eben auch mit dieser sicherheitsüberprüfung gerechnet haben, haben wir mit einer verfahrensdauer von mindestens vier monaten gerechnet - und sind nun vom deutschen amtsschimmel in vollem galopp überrannt worden (gebe zu, es gibt wesentlich schlimmeres!)
mein mann hat gleichzeitig nicht aus dem sudan, sondern aus einer idyllischen karibikinsel (wahlheimat seiner eltern) beantragt.

liegt es daran, dass es so flott ging? hängt die sicherheitsüberprüfung vom antragsort ab und fand somit nicht statt? oder hängt sie doch von der staatsangehörigkeit ab und die sicherheitsüberprüfung war einfach ratz-fatz durch?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 20.11.2011 um 20:56:23 von ruqa »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.211

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-jordanische Ehefrau zu palästinensischem Ehemann in Deutschland
Antwort #7 - 20.11.2011 um 21:01:02
 
Sicherheitsüberprüfung geht eben so, dass die Ausländerbehörde bei BKA, Verfassungsschutz etc. fragt: "Habt Ihr Infos, dass Ruqa eine Terroristin ist?" Und wenn alle innerhalb einer Woche mit "nein" antworten, ist alles klar. Falls eine einzige angefragte Stelle länger braucht mit einer Antwort, dauert es eben länger.

Falls jemand eine gefährliche Ruqa kennt, aber mit anderem Geburtsdatum, wird auch noch mal irgend was hin- und hergeschickt, um zu klären, ob es eine Person oder zwei verschiedene Personen sind.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema