Für folgende Konstellation würde ich um Einschätzungen der Fachleute bitten, inwieweit ein Antrag auf
FZF erfolgversprechend ist.
das Paar hat im September in Jordanien standesamtlich geheiratet.
er:
- palästinensischer Staatsangehöriger
- vor etwa zehn Jahren auf Asyl nach Deutschland gekommen
- derzeit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zur Sorge für sein deutsches minderjähriges Kind aus erster Ehe,
- Niederlassungserlaubnis beantragt
- arbeitslos/-suchend
- in aussicht: umschulung auf kosten des arbeitsamtes (er würde statt arbeitslosengeld offenbar umschulungsgeld erhalten)
- unterhaltspflichtig für das Kind aus erster Ehe und derzeit auch für die erste Ehefrau
sie:
- jordanische Staatsangehörig
- aus sehr wohlhabender Familie (offenbar Millionäre)
- macht derzeit den Deutschkurs für die A1-Prüfung, Prüfung voraussichtlich im nächsten Monat
Mit diesen Angaben hoffe ich, dass den Sachverhalt so klar dargelegt haben, dass es keine Glaskugelfrage ist und bitte um ehrliche und klare Rückmeldungen.
Gerne möchte ich noch zwei weitere Fragen anhängen:
- Ist es korrekt, dass die jordanische Eheurkunde zuerst mit einer Apostille versehen und dann von einem staatlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden muss?
- Kann bei dieser Konstellation von einer
Regelausnahme gesprochen werden?
Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag noch!