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Kind des Ehegatten adoptieren (Gelesen: 12.332 mal)
yovo
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i4a rocks!


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kind des Ehegatten adoptieren
04.10.2009 um 08:35:56
 
Hallo an alle
Ich möchte das 5 jährige Kind meines Ehemannes nach Deutschland holen. Da es angeblich einfacher und schneller gehen soll, wenn ich es adoptiere, möchte ich Informationen, wie man das macht. Es geht um das Heimatland Togo.
- Wie und wo stelle ich den Antrag?
- Was für Voraussetzungen werden verlangt (ich arbeite Teilzeit, brauche aber Hartz4 dazu)
- Mit welchen Kosten muß ich rechnen?
- Wie lange dauert so etwas?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe...
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.10.2009 um 12:16:41
 
yovo schrieb am 04.10.2009 um 08:35:56:
Da es angeblich einfacher und schneller gehen soll, wenn ich es adoptiere,

... als was?

Eine Adoption ist sicherlich keine schnelle Sache, manchmal scheitert es aber an den Auflagen.

Als aller erste Grundvoraussetzung muß der Kindsvater das alleinige Sorgerecht haben und die Mutter auch der Adoption zustimmen. Auch müßte geprüft werden, ob die Zustimmung zur Adoption nach togoischem Recht überhaupt möglich ist.

Da du wenig über die Kind-Mutter oder Kind-Geschwistersituation schreibst, bzw. über das soziale Umfeld, ist es hier nicht möglich, alle Einzelheiten zu erörtern.

Eine Adoption wird über das Vormundschaftsgericht abgewickelt. Dieses bindet das Jugendamt bzw. das Landesjugendamt mit ein, weil das Gericht die Stellungnahme des Jugendamtes benötigt, um über die Adoption entscheiden zu können.

Das Jugendamt gibt öftmals erst eine Stellungnahme ab, wenn die familiäre Beziehung mit dem Kind bereits einige Zeit gelebt wird, was i.d.R. heißt, dass das Leben des Kindes mindestens ein Jahr Deutschland stattfinden muss.

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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 04.10.2009 um 16:30:58
 
steini007 schrieb am 04.10.2009 um 12:16:41:
Das Jugendamt gibt öftmals erst eine Stellungnahme ab, wenn die familiäre Beziehung mit dem Kind bereits einige Zeit gelebt wird, was i.d.R. heißt, dass das Leben des Kindes mindestens ein Jahr Deutschland stattfinden muss.

Was wahrscheinlich am ungesicherten LU scheitern könnte.

yovo schrieb am 04.10.2009 um 08:35:56:
- Was für Voraussetzungen werden verlangt (ich arbeite Teilzeit, brauche aber Hartz4 dazu)

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.10.2009 um 18:18:54
 
Saxonicus schrieb am 04.10.2009 um 16:30:58:
Was wahrscheinlich am ungesicherten LU scheitern könnte.

yovo schrieb am Heute um 08:35:56:
- Was für Voraussetzungen werden verlangt (ich arbeite Teilzeit, brauche aber Hartz4 dazu) 

... wobei hierfür u. U. eine VE einer bonitätsstarken Person abgegeben werden könnte.
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