arghmage schrieb am 10.11.2011 um 21:24:03:Ist dann nur fraglich, was man da geltend machen kann,
max 8004€, da die Mutter auch in D lebt..
Zitat:so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8 004 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Sofern die Mutter eigene Einküfte hat, wird das "gegengerechnet".
Die
TS kann natürlich den Max. Betrag nur dann geltend machen, wenn Ihre einküfte entspechend hoch sind.
Ich bin mit nicht sicher, ob "selbstbehalt" in diesem Zusammenhang der richtige Terminus ist, aber es muss ein entsprechend hoher Betrag auch für sie und ihren Haushalt übrigbleiben.
arghmage schrieb am 10.11.2011 um 21:24:03:ein Nachweis von Aufwendungen könnte ja schwierg werden, Pauschalen gibts da imho auch nicht.
einfach in der Steuererklärung geltend machen, das FA meldet sich schon, wenn es Nachweise braucht (die Existenz der Mutter ist aber Beweis genug, dass sie auch leben und unterhalten werden muss)