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Einkommensteuererklärung?!?! Finanzamt?! (Gelesen: 2.001 mal)
elii
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einkommensteuererklärung?!?! Finanzamt?!
12.10.2011 um 19:45:27
 
Hallo alle zusammen,
ich möchte einige Fragen stellen, vielleicht hat jemand Erfahrungen damit:

Ich bin Bulgare und seit Juni 2011 bin ich Angestellte in Deutschland, davor war ich über drei Jahren selbstständig.

Meine Mutter, Rentnerin, wohnt seit September bei mir zu Hause.
Sie ist krank– Diabetes, Osteoporose, altersbedingt.

Ich werde am Ende des Jahres meine Einkommensteuererklärung machen, kann ich da auch meine Mutter eintragen ???

Muss man das nachweisen , wie , was …usw.

Könnte man Steuern sparen???

Herzlichen Dank im Voraus !!
eli  Smiley
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erne
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Antwort #1 - 12.10.2011 um 20:45:58
 
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arghmage
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Antwort #2 - 10.11.2011 um 09:52:44
 
erne schrieb am 12.10.2011 um 20:45:58:

§33a eher nicht, da die Mutter gegenüber der Tochter nicht unterhaltsberechtigt ist.
§33 würde eher in Betracht kommen (Aufwendungen denen man sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, dazu zählt auch die Pflege der Eltern). Es gibt allerings eine zumutbare Belastung, nur der Teil, der diese übersteigt, kann steuerlich geltend gemacht werden.
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erne
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Antwort #3 - 10.11.2011 um 14:02:38
 
arghmage schrieb am 10.11.2011 um 09:52:44:
da die Mutter gegenüber der Tochter nicht unterhaltsberechtigt ist

IMHO sind die Eltern unterhaltsberechtigt

§1601 BGB
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Antwort #4 - 10.11.2011 um 21:24:03
 
Ah stimmt, sorry, sollte also auf jeden Fall gehen.
Ist dann nur fraglich, was man da geltend machen kann, ein Nachweis von Aufwendungen könnte ja schwierg werden, Pauschalen gibts da imho auch nicht.
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Antwort #5 - 10.11.2011 um 21:30:15
 
arghmage schrieb am 10.11.2011 um 21:24:03:
Ist dann nur fraglich, was man da geltend machen kann,


max 8004€, da die Mutter auch in D lebt..
Zitat:
so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8 004 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.


Sofern die Mutter eigene Einküfte hat, wird das "gegengerechnet".
Die TS kann natürlich den Max. Betrag nur dann geltend machen, wenn Ihre einküfte entspechend hoch sind.
Ich bin mit nicht sicher, ob "selbstbehalt" in diesem Zusammenhang der richtige Terminus ist, aber es muss ein entsprechend hoher Betrag auch für sie und ihren Haushalt übrigbleiben.

arghmage schrieb am 10.11.2011 um 21:24:03:
ein Nachweis von Aufwendungen könnte ja schwierg werden, Pauschalen gibts da imho auch nicht. 

einfach in der Steuererklärung geltend machen, das FA meldet sich schon, wenn es Nachweise braucht (die Existenz der Mutter ist aber Beweis genug, dass sie auch leben und unterhalten werden muss)
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