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Übersetzer/Vollmacht zur Anmeldung zur Eheschließung (Gelesen: 2.931 mal)
famelor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Übersetzer/Vollmacht zur Anmeldung zur Eheschließung
22.09.2011 um 16:48:47
 
Bei der Vorsprache im Standesamt wurde mir (m, deutsch) und meiner Freundin (f, bolivianisch) mitgeteilt, wir bräuchten für die Anmeldung zur Eheschließung einen beglaubigten  (!) Übersetzer.

Meine Freundin hat zwar ein Jahr in Deutschland studiert, spricht aber nocht nicht ausreichend.

Allein aus Kostenüberlegungen (wir sind beide gerade mit dem Studium fertig) habe ich mir überlegt, dass man sich doch eigentlich für die Anmeldung zur Eheschließung wirksam vertreten lassen könnte (natürlich von einem Dritten), um sich den Übersetzer zu sparen.

Gibt es irgendetwas, was dagegen spricht? Muss man eine Begründung für die Abwesenheit des Partner liefern? Kann das Probleme nach sich ziehen?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.09.2011 um 10:06:20
 
famelor schrieb am 22.09.2011 um 16:48:47:
dass man sich doch eigentlich für die Anmeldung zur Eheschließung wirksam vertreten lassen könnte (natürlich von einem Dritten), um sich den Übersetzer zu sparen.

Du meinst, dass nicht deine Freundin, sondern ein Dritter mit Dir zum Standesamt geht, um die Ehe anzumelden?
Sowas geht nur mit einer "Beitrittserkläörung" und auch ohne einen Dritten, wenn einer der Verlobten verhindert ist, und nicht nur vorübergehende verhindert. Z.B. wenn ein Verlobter gar nicht in D ist und um nach D zu kommen, erst die Ehe angemeldet sein muss. In Eurem Fall ist die Verlobte in D, kann somit vor dem Standesamt erscheinen .... und muss es dann auch, um die Ehe anzumelden (es sei denn, sie hat gute Gründe, die das verhindern)

famelor schrieb am 22.09.2011 um 16:48:47:
beglaubigten(!) 

nun, ein beglaubigter Übersetzer ist nicht zwingend nötig. Aber es liegt IMHO im Ermessen des Standesbeamten, ob er darauf besteht. Es geht immerhin um einen wichtigen Schritt.
Muss dann für die Eheschliessung auch ein beglaubigter  Übersetzer dabei sein?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.09.2011 um 15:16:42
 
Nur zur Begriffsklärung:

Es gibt allgemein vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die mündlich arbeiten.

Andererseits gibt es ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer, die schriftliche Übersetzungen beglaubigen können (was ungefähr bedeutet: Die Übersetzung der Urkunde ist wiederum eine Urkunde.)

Klärt erst mal, was gemeint ist.
Dolmetscher: www.gerichts-dolmetscher.de
Übersetzer: www.gerichts-uebersetzer.de
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