famelor schrieb am 22.09.2011 um 16:48:47:dass man sich doch eigentlich für die Anmeldung zur Eheschließung wirksam vertreten lassen könnte (natürlich von einem Dritten), um sich den Übersetzer zu sparen.
Du meinst, dass nicht deine Freundin, sondern ein Dritter mit Dir zum Standesamt geht, um die Ehe anzumelden?
Sowas geht nur mit einer "Beitrittserkläörung" und auch ohne einen Dritten, wenn einer der Verlobten
verhindert ist, und nicht nur vorübergehende verhindert. Z.B. wenn ein Verlobter gar nicht in D ist und um nach D zu kommen, erst die Ehe angemeldet sein muss. In Eurem Fall ist die Verlobte in D, kann somit vor dem Standesamt erscheinen .... und muss es dann auch, um die Ehe anzumelden (es sei denn, sie hat gute Gründe, die das verhindern)
famelor schrieb am 22.09.2011 um 16:48:47:beglaubigten(!)
nun, ein
beglaubigter Übersetzer ist nicht zwingend nötig. Aber es liegt
IMHO im Ermessen des Standesbeamten, ob er darauf besteht. Es geht immerhin um einen wichtigen Schritt.
Muss dann für die Eheschliessung auch ein
beglaubigter Übersetzer dabei sein?