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Namensrecht, neuen Pass beantragen (Gelesen: 4.732 mal)
xp129
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.09.2011 um 09:40:59
 
Hallo zusammen,

meine Philippinische Frau möchte nun nach unserer Eheschliessung gerne einen neuen Philippinischen Pass mit ihrem neuen Namen beantragen. Sie hat meinen Namen angenommen, ihr Mittelname wurde gestrichen.
Für den Antrag für den neuen Pass benötigen wir eine internationale Eheurkunde, die wir vom Standesbeamten mit folgenden Begründungen nicht bekommen.

Grundsätzlich richtig, dass ursprünglich internationale Eheurkunde
angedacht waren, nur wenn wie in Ihrem Fall, philippinisches Namensrecht zur Anwendung kommt, sind wir verpflichtet die Vor- und Mittelnamen auszuweisen. Dieser Zusatz muss dann auch grundsätzlich in jeder Eheurkunde erscheinen. Das Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern sieht leider die erklärenden Zusätze nicht vor, sodass in diesen Fällen keine internationalen Urkunden mehr ausgestellt werden können.

und

Für Sie gilt deutsches Namensrecht, für Ihre Frau gilt philippinisches Namensrecht. Ihre Frau führte vor der Eheschließung einen Mittelnamen und hat diesen, nach philippinischen Recht, nach der Eheschließung abgelegt. Aufgrund des deutschen Urkunden- und Registerrechts ist der vorher geführte Mittelname in den Urkunden aber auszuweisen und, wie schon mitgeteilt, kann in solchen Fällen, keine internationale Urkunde mehr ausgestellt werden.

Freu mich auf Tipps.

Gruss
xp
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xp129
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.09.2011 um 10:41:00
 
Frage:
warum wird meine Frau nach Philippinischen Namensrecht und ich nach deutschem Namensrecht behandelt?
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Blaise
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Antwort #2 - 15.09.2011 um 17:47:32
 
Hallo,

den Beitrag verstehe ich nicht ganz. Ich weiß auch nicht, welche Antwort Du jetzt suchst. Vielleicht solltest Du mal genau darstellen, wie die Namen jetzt lauten (musst ja nicht die realen Namen verwenden).

Grundsätzlich unterliegt der Name dem Heimatrecht jeder Person. Der Name deiner Frau also philippinischem und dein Name deutschem Recht. Bei einer Eheschließung in Deutschland kann aber das Namensrecht des ausländischen Ehegatten gewählt werden. Dann kann der Ehename nach dem ausländischen Recht bestimmt werden (da würde sich für dich wohl nichts ändern).

Fremde Namensbestandteile (Mittelname, Vatersname) könnten beim Vornamen eingetragen werden. Wie das jetzt genau aussieht werde ich mir nochmals in Ruhe ansehen. Dann melde ich mich wieder.
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Antwort #3 - 15.09.2011 um 19:26:25
 
Ist in der Tat nicht einfach zu verstehen. Dies ist offenbar der Kernsatz:

xp129 schrieb am 14.09.2011 um 09:40:59:
Für den Antrag für den neuen Pass benötigen wir eine internationale Eheurkunde, die wir vom Standesbeamten mit folgenden Begründungen nicht bekommen.


Mit anderen Worten:

Kann das Standesamt die Ausstellung der internationalen Heiratsurkunde verweigern ?

Sein Standesamt bezieht sich deswegen auf ein Übereinkommen vom 8.9.76. Siehe Ausgangspost...



hge
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xp129
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.09.2011 um 09:54:10
 
Hallo,

danke für die Antwort.
Die genaue Frage hat hge gestellt.

Das Standesamt verweigert die Ausstellung einer internationalen Eheurkunde, die wir wiederum für einen Antrag für den neuen Reisepass mit meinem Nachnamen für meine Frau benötigen.

Kann das Standesamt die Ausstellung einer internationalen Eheurkunde verweigern?

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Antwort #5 - 16.09.2011 um 11:52:41
 
xp129 schrieb am 16.09.2011 um 09:54:10:
Kann das Standesamt die Ausstellung einer internationalen Eheurkunde verweigern?

Könnte tatsächlich so sein. Nach dem Übereinkommen sind Vor- und Familiennamen in die mehrsprachigen Urkunden einzutragen. Ich werde mir das in den nächsten Tagen noch mal genau ansehen.

Ist dir denn nicht mit einer deutschen Eheurkunde und Übersetzung geholfen? Zumal die Philippinen dem Übereinkommen gar nicht beigetreten sind...

Blaise
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Antwort #6 - 20.09.2011 um 19:49:54
 
Hallo,

es ist tatsächlich so, dass nur die Namen in eine mehrsprachige Urkunde eingesetzt werden können (§ 50 PStV in Verbindung mit den Bestimmungen des Übereinkommen).

Es wird aber empfohlen Mittelnamen oder Vatersnamen (ohne Kennzeichnung) zum Vornamen zu schreiben. Die mehrsprachige Urkunde könnte also ausgestellt werden. Vielleicht ist dir aber mehr mit einer deutschen Urkunde und Übersetzung geholfen.

Falls das Standesamt sich weigert die mehrsprachige Urkunde auszustellen, könnte man beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf "Anweisung durch das Gericht" stellen. Dann prüft das Gericht, ob das Standesamt die Urkunde ausstellen muss.

Blaise
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Antwort #7 - 21.09.2011 um 08:41:05
 
Blaise schrieb am 20.09.2011 um 19:49:54:
Es wird aber empfohlen Mittelnamen oder Vatersnamen (ohne Kennzeichnung) zum Vornamen zu schreiben. Die mehrsprachige Urkunde könnte also ausgestellt werden.



So wird es bei deutsch-philippinischen Verbindungen in der Regel auch gemacht. (auch bei unserer HU). Das ist das erste Mal, dass ich davon höre, dass ein Standesamt für diese Konstellation die internationale Heiratsurkunde nicht ausstellen will.

Kann man sich zunächst auch an die Standesamtsaufsicht wenden?

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Antwort #8 - 21.09.2011 um 20:55:42
 
hge2001 schrieb am 21.09.2011 um 08:41:05:
Kann man sich zunächst auch an die Standesamtsaufsicht wenden?


Kann man ... die könnte eine Empfehlung an das Standesamt aussprechen.
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Antwort #9 - 22.09.2011 um 18:33:03
 
Steht die Empfehlung irgendwo?
Würde zunächst mal den Standesbeamten darauf hinweisen wollen. Falls er sich immernoch querstellt, kann ich mich ja noch an die Aufsicht oder das Gericht wenden.
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Antwort #10 - 22.09.2011 um 21:00:43
 
Es gibt verschiedene Empfehlungen der jeweiligen Landesverbände der Standesbeamte und es gibt Beurkundungsbeispiele in "Die Führung der Personenstandsregister in Musterbeispielen" des Verlages für Standesamtswesen.
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