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Hochzeit mit einer Chinesin in Deutschland (Gelesen: 4.007 mal)
Themen Beschreibung: Wie erfahren es die chinesischen Behörden?
chrigo
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21.09.2011 um 13:59:47
 
Vielleicht bin ich in diesem Forum nicht ganz richtig, aber manchmal hat man ja auch glück Smiley

Die Situation: Ich (deutsch) plane noch in diesem Jahr meine chinesische Freundin zu heiraten. Hochzeit soll in Deutschland sein, dort wollen wir auch zunächst zusammen leben. Derzeit prüft das deutsche Standesamt die Papiere, Im Oktober hat meine Freundin Termin auf der Botschaft um Visum zu beantragen. Geplante Hochzeit nach deutschem Recht wie gesagt in Dezember.
Dann haben wir, wenn alles so läuft wie es laufen soll, ja alle Papiere die schön dokumentieren, dass wir verheiratet sind.

Frage: Was müssen wir wo machen, um auch den chinesischen Behörden mitzuteilen, dass wir nun einen anderen Familienstand haben. Und sollte meine Freundin meinen Namen oder einen Doppelnamen wählen: MÜSSEN alle Papiere sofort geändert werden, oder kann man damit warten bis der Pass (2017) abgelaufen ist?
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Antwort #1 - 21.09.2011 um 14:48:50
 
chrigo schrieb am 21.09.2011 um 13:59:47:
Vielleicht bin ich in diesem Forum nicht ganz richtig, aber manchmal hat man ja auch glück


Ich habe auch eine ganze Weile überlegt, denn Deine Fragen betreffen Personenstandsrecht, chinesisches (Personenstands-)recht und Passangelegenheiten.

Nun bist Du also hier gelandet - ich denke dass hier am ehsten Experten reinschauen werden, die Dir helfen können.

Was die "Anerkennung" Eurer Ehe in China betrifft, müssten aber sicher die entsprechenden chinesischen Behörden der erste Ansprechpartner sein. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei den dortigen Standesämtern , ähnlich wie hier, so etwas wie die Möglichkeit der Nachbeurkundung gibt. -

Für die eventuell später geplante gemeinsame Einreise nach China sollte die chinesische Botschaft über die entsprechenden Informationen verfügen - dürfte nicht das erste mal sein, dass ein deutsch-/chinesisches Paar, welches in Deutschland geheiratet hat, perspektivisch (auf Dauer?) nach China einreisen möchte.

Alles weitere überlasse ich zur Beantwortung dann mal den Spezialisten für solche Fragen ...


=schweitzer=
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Antwort #2 - 21.09.2011 um 21:02:22
 
Hallo,

chrigo schrieb am 21.09.2011 um 13:59:47:
Frage: Was müssen wir wo machen, um auch den chinesischen Behörden mitzuteilen, dass wir nun einen anderen Familienstand haben. Und sollte meine Freundin meinen Namen oder einen Doppelnamen wählen: MÜSSEN alle Papiere sofort geändert werden, oder kann man damit warten bis der Pass (2017) abgelaufen ist? 

Das Innenministerium sagt zur Namensführung in China folgendes:

Zitat:
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.
Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Durch gemeinsame Erklärung wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes gemeinsamer Familienname. Die Ehefrau kann diesem Namen ihren Geburtsnamen anfügen.
Von der Möglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen, wird jedoch kaum Gebrauch gemacht.


Ob China die Ehe in Deutschland anerkennt, hängt nicht von der Namensführung ab. Da sollte sich deine Frau nur von ihrem eigenen Wunsch leiten lassen.
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chrigo
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Antwort #3 - 22.09.2011 um 08:56:27
 
Vor zwei Wochen habe ich beim Standesamt in Deutschland alle Papiere abgegeben um die Hochzeit von meiner chinesischen Freundin und mir in Deutschland anzumelde (Sie lebt in China).  Mit dabei war auch die notarielle Urkunde, die erklärt, dass in China keine Ehe für meine Freundin eingetragen ist. "Bescheinigung über keine Eintragung einer Ehe". Notariell, überbeglaubigt und legalisiert.
Das Standesamt schien zufrieden, und hat das an das OLG Stuttgart geschickt. Die sind nicht zufrieden und wollen nun, dass meine Freundin bei ihrer Heimatbehörde eine aktuelle Familienstandserklärung bei einem Notar zusätzlich abgibt.
Problem: Heimatbehörde und Wohnort liegen 1000 Kilometer auseinander und unser Zeitplan gerät sehr sehr in Gefahr.
Frage: Kann man gegen diesen OLG-Zusatzwunsch was machen???
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schweitzer
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Antwort #4 - 22.09.2011 um 09:32:09
 
@ chrigo:

Ich habe dieses Post an diesen thread hier angefügt, da es sich wieder um eine personenstandsrechtliche Frage handelt und die Dinge ja in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.

Soweit es Deinerseits bezüglich der anberaumten Eheschließung mit Deiner Partnerin weiter um personenstandrechtliche Fragen geht, mache also keinen thread in einem anderen Forum auf, sondern poste bitte hier weiter.

=schweitzer=
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PapierSchieber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.09.2011 um 17:23:40
 
Hallo chrigo,
hab zwar selber alles genau andersherum gemacht. Heirat in China. Aber ich kann dir vielleicht Tipps geben.

Also wie schweitzer schon schrieb:

Nachnamen sind relativ egal und könnt ihr machen wie ihr wollt.
Wenn der Nachname geändert werden soll, muss dieser natürlich der chinesischen Botschaft mitgeteilt werden.

(Einfacher wäre ihr behaltet eure beiden Nachnamen)

Bei Beantragung der Anerkennung in D. -> zur chinesischen Botschaft. Hilfreiche Tipps für deine zukünftige Frau sind unter
dolc.de zu finden. Chinesisches Forum für hierhergezogene. Dort findet sie zu allen Themen etwas.

Falls ihr in China die Ehe anerkenn lassen wollt:

Heiratsukunde muss übersetzt und Notariell überbeglaubigt und legalisiert werden.
Am besten die deutsche Botschaft vor Ort anrufen, geht am schnellsten wenn man etwas Gedult hat und alle details erfragen.
Mit Heiratsukunde bzw. "Übersetzung" zum örtlichen Standesamt und 
Ehe wird dann im chinesischen "Hoku" Familienregister/buch oder neuen elektronischen Register vermerkt. Kosten glaube ich 9 RMB (~1,50€). dauert nach Warten keine 5 min.

Damit hast du dann auch vereinfachte Einreisemöglichkeiten und andere Rechte als ChinesischVerheirateter in China  Zwinkernd.

Zur OLG kann ich leider auch nichts beitragen.

Viele Grüße





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« Zuletzt geändert: 30.09.2011 um 17:36:04 von PapierSchieber »  
 
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