Hallo,
die hier betroffene Person hat einen Einbuergerungsantrag gestellt und hat eine Einbuergerungszusicherung bekommen. Fuer die Einbuergerung in Deutschland ist allerdings die Austragung aus der kosovarischen und serbischen Staatsbuergerschaft erforderlich. Das serbische GK hat auf Anfrage nach benoetigten Unterlagen ein schreiben in deutsch zugesandt, dies ist verstaendlich und gut abzuarbeiten.
Casus Knacktus:
Das kosovarische GK hat auch ein Schreiben zugeschickt, in dem die erforderlichen Unterlagen aufgelistet sind allerdings ist dies in der kosovarischen Amtssprache verfasst. Weder ich, noch betroffene Person beherrschen die Amtssprache in dieser (neuen) Form und verstehen dieses Schreiben nur teilweise. Bekannte und Verwandte beherrschen diese auch nicht. Eine direkte Verbindung in den Kosovo besteht nicht.
Nach mehrmaligem Bitten, dieses Infoblatt in deutscher Sprache zu verfassen und nach staendiger Ablehnung, seitens des kosovarischen GK, bleibt nichts weiter übrig als eine Übersetzung in Auftrag zu geben.
Mein Problem allerdings ist, da ich selber, oftmals keine gute Erfahrung mit Uebersetzern fuer kosovarisch -> deutsch gemacht habe, moechte ich fuer die Übersetzung - definitiv - kein Geld ausgeben und nur als aller letztes Mittels in Auftrag geben.
Meine konkrete Frage also lautet:
Hat schon mal jemand eine Entlassung aus der kosovarischen Staatsbuergerschaft beantragt und kann mir konkret sagen, welche Unterlagen eingereicht werden muessen.
Angaben zur Person:
Sollten weitere Angaben erforderlich sein, werde ich die nachreichen.
Ich hoffe, dass hier jemand weiterhelfen kann.
Gruss selker.