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Einbürgerung und Auswandern (Gelesen: 1.462 mal)
alcapocino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Auswandern
25.09.2011 um 13:42:25
 
Hallo zusammen,

wie immer Kurz und Knapp.

- wenn man eingebürgert wird, kann man dann sein Arbeitsverhältnis Kündigen und Auswandern (Grund: eine besser bezahlte Stelle)?

- Was muss man beachten?

Danke im voraus.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 25.09.2011 um 15:17:17
 
Ja, Deutschen ist es (inzwischen in ganz Deutschland) erlaubt, auszuwandern. Du darfst Dich so lange Du willst im Ausland aufhalten und kannst jederzeit zurückkehren.

Nur wenn Du Dich später im Lande der Auswanderung einbürgern lässt, kannst Du die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
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Odysseus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #2 - 26.09.2011 um 07:30:47
 
reinhard schrieb am 25.09.2011 um 15:17:17:
Nur wenn Du Dich später im Lande der Auswanderung einbürgern lässt, kannst Du die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.


nicht "kannst", sondern wirst Du die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren (außer es handelt sich um einen EU-Staat oder die Schweiz, oder es wurde die Beibehaltung genehmigt
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Odysseus
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Antwort #3 - 26.09.2011 um 08:06:33
 
Nachtrag:

Nur damit hier keine Missverständnisse auftreten:

alcapocino schrieb am 25.09.2011 um 13:42:25:
- wenn man eingebürgert wird, kann man dann sein Arbeitsverhältnis Kündigen und Auswandern (Grund: eine besser bezahlte Stelle)?


Wenn man eingebürgert wird - also wenn das EB-Verfahren noch läuft - dann ist natürlich der Verlust des Arbeitsplatzes durch eigene Kündigung einbürgerungshindernd, ebenso natürlich die Ausreise.

Wenn man eingebürgert wurde, dann kann man, wie jeder andere Deutsche auch auswandern - incl. entsprechender "Karriere" bei den Dokusoaps von RTL II & Co.  Laut lachend
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