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Einbürgerungsamt Stress (Gelesen: 3.964 mal)
tariktj
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.09.2011 um 11:42:41
 
Hallo,
ich habe hier mal gelesen dass  man dem Einbürgerungsamt nach 3 Monaten über Einbürgerungsantrag Zustand Fragen kann.

Ich habe ein Fax an dem geschickt,

"Sehr geehrter Frau XXX,

Am XX.XX.2011 habe ich einen Einbürgerungsantrag gemäß §10 StAG bei Ihnen eingereicht.
Ich habe mehrmals versucht Sie telefonisch zu sprechen, habe Sie aber leider nicht erreicht. Deshalb ist mir bis heute kein Bearbeitungsfortschritt bekannt. 
Nach Rücksprache und Beratung mit meinem Rechtsanwalt, wurde ich darauf hingewiesen, dass in einem Verwaltungsverfahren eine grundsätzlich maximale Antragsbearbeitungsfrist von drei Monaten festgeschrieben ist und ich deshalb Ihre Aufmerksamkeit auch auf §25  und §29 Abs. 1  VwVfG lenken möchte.
Ich bitte Sie daher, meine Unterlagen dies bezüglich zu prüfen und mir den aktuellen Sachstand meines Einbürgerungsantrages in schriftlicher Form mitzuteilen.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen."


Die Beamtin hat das Fax erhalten, und mir direkt angerufen und sagte, die Bearbeitungszeit dauert noch 3 bis 6 Monaten und falls ich damit ein Problem habe , sollte ich ein Rechtsanwalt suchen.

ehrlich gesagt, finde ich diese Antwort unhöflich und respektlos und ich  habe mir gedacht dass ich muss ernst ein Rechtsanwalt suchen und gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde für Sie beantragen.

meine Frage:

Ist es mein Recht nach schriftlich Antwort zu fragen und zu bekommen, was passiert wenn Sie es nicht macht ?

falls alles schief geht, wo kann ich die Dienstaufsichtsbeschwerde beantragen, und kann ich das Selber machen, oder braucht man ein Rechtsanwalt ?

ich freue mich auf einen guten Rath, hilfe

MfG

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 09.09.2011 um 12:02:53
 
Du solltest mit der Auskunft, dass es bis sechs Monate dauert, zufrieden sein.

Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes dauert es auch sechs Monate, wird für Dich aber 1000 Euro teurer. Darin sehe ich keinen wirklichen Sinn.

Die Bearbeitungsdauer hängt einerseits vom Einzelfall ab, also zum Beispiel welche zusätzlichen Auskünfte über Dich von anderen Behörden angefordert werden müssen. Andererseits hängt es von der personellen Ausstattung der Behörde ab, für die aber nicht deine Sachbearbeiterin verantwortlich ist.

Nicht erlaubt ist eine Untätigkeit von mehr als drei Monaten. Die Tätigkeit darf durchaus länger als drei Monate dauern.

Außerdem entsprich der Tonfall der Antwort genau dem Niveau, dass Du mit Deinem unfreundlichen Fax eingeleitet hast, insofern haben sich nur zwei gefunden.
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tariktj
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Antwort #2 - 09.09.2011 um 13:17:44
 
Vielen Dank für deine Antwort. aber mein  Fax war nicht unfreundlich wie du geschrieben hast. war nur einfache eine Frage.
in meinem Stadt fast die meisten Beamten sind unhöflich und nicht nett und glaub mir bei diesem Einbürgerungsamt ich bin nicht die einzige , der mit dem Problem hat.

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reinhard
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Antwort #3 - 09.09.2011 um 13:20:47
 
tariktj schrieb am 09.09.2011 um 13:17:44:
Vielen Dank für deine Antwort. aber mein  Fax war nicht unfreundlich wie du geschrieben hast. war nur einfache eine Frage.
in meinem Stadt fast die meisten Beamten sind unhöflich und nicht nett und glaub mir bei diesem Einbürgerungsamt ich bin nicht die einzige , der mit dem Problem hat.




Ich habe auch nur meine Meinung dazu gesagt. Für Dich ist es sicherlich sinnvoll, zwei oder drei Antworten hier abzuwarten und Dich dann zu entscheiden, welchen Schritt Du als nächstes unternehmen willst oder ob Du die sechs Monate wartest.

Ich würde es so machen, aber es kann sein, dass der Tipp für Dich oder für "Deine" Behörde nicht passt - entscheiden musst Du in den nächsten Tagen oder Wochen.
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Maher Salem
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: Jordanisch
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Antwort #4 - 09.09.2011 um 13:51:02
 
Hallo zusammen,

Ich habe in Duisburg ein Jahr gewartet bis ich meine Zusicherung bekommen habe, aber ich habe jetzt eine andere frage und zwar die Doppeltstaatsangehörigkeit.

@Reinhard: nach meiner Zusicherung habe ich viele Unterlagen bei der Beamterin um meine Jordanische Staatangehörigkeit nicht abzugeben und zwar wegen Wirtschaftliche Verluste und Erbrechte, plus eine Renteverlust dazu.
seit drei Monaten warte ich immer noch eine Antwort aber nix angekommen. Ich habe sogar die Beamterin persönlich besucht Smiley und sie meinte, dass die bearbeitung wird ca ein Jahr dauern ... wassssssss. Noch dazu sagte sie, wenn du nicht zufrieden bist dan zieh aus Duisburg aus und such dir eine andere Stadt.

Was kann am besten machen .. Brief schreiben oder Antwalt .. oder ????

Vielen Dank für deine Beratung im Voraus.

M.S.
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Odysseus
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Antwort #5 - 09.09.2011 um 13:57:17
 
tariktj schrieb am 09.09.2011 um 13:17:44:
in meinem Stadt fast die meisten Beamten sind unhöflich und nicht nett ....



Super Einstellung.
Mit Verlaub: Die hört man aus Deinem Fax auch heraus.

Versuch' es doch beim nächsten Mal mit einer neutralen Formulierung
"In meinem Einbürgerungsverfahren bitte ich um Mitteilung des aktuellen Sachstandes. Sollten Fragen bestehen oder Unterlagen erforderlich sein, bitte ich um kurze Nachricht, gerne auch telefonisch oder per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen."

Denn: "Wie man sich bettet, so schallt es heraus!"
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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tariktj
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Antwort #6 - 09.09.2011 um 15:36:07
 
ich brauche nicht zu betteln,und ich habe versucht höflich zu fragen"Ich bitte Sie daher, meine Unterlagen dies bezüglich zu prüfen und mir den aktuellen Sachstand meines Einbürgerungsantrages in schriftlicher Form mitzuteilen." naja..das ist eigentlich Geschmacksache, wie man schreibt..

ich bitte euch um meine fragen zu beantworten.


Ist es mein Recht nach schriftlich Antwort zu fragen und zu bekommen, was passiert wenn Sie es nicht macht ?

Wo kann ich die Dienstaufsichtsbeschwerde beantragen, und kann ich das Selber machen, oder braucht man ein Rechtsanwalt ?

Vielen Dank
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grisu1000
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Antwort #7 - 09.09.2011 um 16:28:28
 
tariktj schrieb am 09.09.2011 um 15:36:07:
Wo kann ich die Dienstaufsichtsbeschwerde beantragen, und kann ich das Selber machen, oder braucht man ein Rechtsanwalt ?


Bei Dienstaufsichtbeschwerde geht es um ein persönliches Fehlverhalten des Sachbearbeiters. (z.B eine Beleidigung). Wo ist bei einer Mitteilung, dass es noch 3  bis 6 Monate dauert das persönliche Fehlverhalten?
Da die EBH auf Kreisebene angesiedelt st, igeht die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landrat oder Oberbürgermeister.

Bei fachlichen Differenzen macht man eine Fachaufsichtsbeschwerde, die geht je nach Bundesland an das Regierungpräsidium oder direkt an das Ministerium.
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maki
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laie!


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Antwort #8 - 09.09.2011 um 16:30:35
 
Ich finde deine Fax unhöflich und du drohst darin, die Antwort wundert mich nicht.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen die SB persönlich, da muss es zu persönlichem Fehlverhalten gekommen sein, ist für mich hier nicht erkennbar.
Dienstaufsichstbeschwerden sind Formlos, kannst du auch selber verfassen, ohne Anwalt.

Alternativ wäre die Untätigkeitsklage, allerdings wäre ich mir nicht sicher ob die sinnvoll wäre, kannst du denn untätigkeit nachweisen?
Schliesslich willst du eine EB unter HvM, das ist kein Standardfall.

Alles ijn allem sehe ich nciht wie dir das helfen würde die EB zu beschleunigen.

Persönlich würde ich dir empfehlen einen Anwalt mit der EBH für dich zu kommunizieren, ist wohl auch besser für die Nerven der/des DSBs Zwinkernd

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tariktj
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Antwort #9 - 09.09.2011 um 16:37:47
 
grisu1000 schrieb am 09.09.2011 um 16:28:28:
ei Dienstaufsichtbeschwerde geht es um ein persönliches Fehlverhalten des Sachbearbeiters


Vielen Dank für dein Antwort,
wenn ich an den Sachbearbeiter 4  Faxe (Zeitraum 2 Monaten) Schicke, und wurde Absichtlich nicht schriftlich geantwortet...steht das unter  "persönliches Fehlverhalten"
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reinhard
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Antwort #10 - 09.09.2011 um 17:04:15
 
tariktj schrieb am 09.09.2011 um 16:37:47:
Vielen Dank für dein Antwort,
wenn ich an den Sachbearbeiter 4  Faxe (Zeitraum 2 Monaten) Schicke, und wurde Absichtlich nicht schriftlich geantwortet...steht das unter  "persönliches Fehlverhalten"



Nein, natürlich nicht.

Er hat Dir doch mitgeteilt, dass es bis zu sechs Monaten dauert. Insofern hast Du die Information bekommen, nach der Du gefragt hattest.

Selbst wenn vorher mal ein Fax ohne Antwort blieb, hat sich das ja jetzt mit der Antwort erledigt. Vermutlich hat die Behörde die Zeit lieber dafür nutzen wollen, Deinen Antrag zu bearbeiten, damit Du nicht zu lange warten musst. Das ist ja auch in Deinem Sinne.

Falls Du einen Anwalt bezahlen willst, würde ich zunächst nur einen Beratungstermin vereinbaren, um die Möglichkeiten zu besprechen und die Kosten dafür zu erfahren. Da die Behörde anscheinend alles richtig macht, hast Du ja keine Chance, dass jemand anders für Dich bezahlt.

Und: Freu Dich, dass Du nicht in Hamburg wohnst, dort wartest Du ein Jahr. (Und Du solltest bedauern, nicht bei uns zu wohnen, bei uns schafft die Einbürgerungsbehörde oft alles in ein bis zwei Monaten.)
Das hängt aber vom Stellenplan des Kreises ab.
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Antwort #11 - 09.09.2011 um 17:22:52
 
reinhard schrieb am 09.09.2011 um 17:04:15:
Und: Freu Dich, dass Du nicht in Hamburg wohnst, dort wartest Du ein Jahr. (Und Du solltest bedauern, nicht bei uns zu wohnen, bei uns schafft die Einbürgerungsbehörde oft alles in ein bis zwei Monaten.)
Das hängt aber vom Stellenplan des Kreises ab. 


in das gleiche EBH "Duisburg", wo ich bin, zwei Kumpeln von mir haben die Zusicherung nach 2 Monaten bekommen, und die andere hat ihm die Beamtin Einvorschlag gegeben, er soll die Stadt wechslen wenn er die Einbürgerung beschleunigen will

endlich scheint das hängt  von den Beamten und nicht EBH ab.

reinhard schrieb am 09.09.2011 um 17:04:15:
Falls Du einen Anwalt bezahlen willst, würde ich zunächst nur einen Beratungstermin vereinbaren, um die Möglichkeiten zu besprechen und die Kosten dafür zu erfahren. Da die Behörde anscheinend alles richtig macht, hast Du ja keine Chance, dass jemand anders für Dich bezahlt.


ich habe kein Problem mit dem Rechtsanwalt , mein Firma will alle kosten übernehmen, weil die Firma hat gewünscht dass  ich die Einbürgerung beantragen soll. auf einfache Grund, die Firma werde mehr verdienen wenn Sie mir als Deutsche verkauft.
ansonsten , den unbefristet Aufenthalt reicht mir und bin ich zufrieden.

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grisu1000
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Antwort #12 - 09.09.2011 um 17:52:39
 
tariktj schrieb am 09.09.2011 um 16:37:47:
und wurde Absichtlich nicht schriftlich geantwortet...steht das unter"persönliches Fehlverhalten" 

Woher weißt du das es Absicht war?

tariktj schrieb am 09.09.2011 um 17:22:52:
ch habe kein Problem mit dem Rechtsanwalt , mein Firma will alle kosten übernehmen, weil die Firma hat gewünscht dassich die Einbürgerung beantragen soll. auf einfache Grund, die Firma werde mehr verdienen wenn Sie mir als Deutsche verkauft.
ansonsten , den unbefristet Aufenthalt reicht mir und bin ich zufrieden.


Du verkennst die Aufgabe einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Eine solche hat überhaupt nichts mit deinem Antrag zu tun. Sie geht nur gegen die Sachbearbeiterin.

Sie wird also deinen Antrag nicht beschleunigen.

Zur Untätigkeitsklage:
tariktj schrieb am 09.09.2011 um 11:42:41:
Nach Rücksprache und Beratung mit meinem Rechtsanwalt, wurde ich darauf hingewiesen, dass in einem Verwaltungsverfahren eine grundsätzlich maximale Antragsbearbeitungsfrist von drei Monaten festgeschrieben ist


Diese Aussage ist so schlichtweg falsch. Nach § 75 VwGO kann nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. D.h aber noch lange nicht, das dann eine Untätigkeit vorliegt. Sind rechtlich komplizierte Entscheidungen zu treffen oder andere Behörden einzuschalten ggf. im Ausland (Beides ist beim Einbürgerungsverfahren meist gegeben) kann das gegen eine Untätigkeit sprechen.

Über die Verfahrensdauer bist du ja schon mündlich informiert worden.
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