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Einbürgerung durch Lebensunterhalt gefährdet? (Gelesen: 2.529 mal)
Denkoo
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i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung durch Lebensunterhalt gefährdet?
09.09.2011 um 17:12:32
 
Hallo Zusammen,

Ich bin 19 Jahre alt. lebe bei meinen Eltern und studiere zur Zeit.
Ich habe im November meinen Einbürgerungsantrag beim Amt abgegeben.
Ich sollte jetzt noch die letzten Lohnbescheinigung meines Vaters der letzen 3 Monate abgeben.
Dies habe ich auch getan.
Jetzt habe ich einen Brief vom Amt bekommen der nach weiteren Nachweisen fragt damit sichergestellt wird ob der Lebensunterhalt gesichert ist.
Ich werde selbst ab Okt. Bafög beziehen. Meine Mutter ist nicht erwerbstätig.
Und mein Vater verdient nicht so viel.

Sie fragen jetzt nach Miethöhe, Wohngeld usw.

Ist es möglich dass meine Einbürgerung gefährdet ist?

was kann ich tun?

mfg
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.09.2011 um 17:25:33
 
Hi,

bei einer Anspruchseinbürgerung kommt es darauf an, dass der LU ohne Inanspruchnahme von Leistungen des SGB II und SGB XII gesichert ist. Solange das der Fall ist, kann man dir die Einbürgerung nicht verwehren.

Die EBH braucht diese Unterlagen um zu sehen, ob der LU so gesichert ist. Deshalb solltest du sie einreichen und sehen was sich daraus entwickelt.

Übrigens ist auch der Bezug von BaföG bei einer Anspruchseinbürgerung unschädlich.
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Denkoo
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i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.09.2011 um 23:43:13
 
Hi,
danke für deine antwort.
also von meiner familie werden keine leistungen nach sgb oder ähnlichem bezogen.
hatte aber schon die letzten 3 verdienstbescheinigungen meines vaters zugeschickt.
jetzt wollen sie halt die mietinfos usw haben.
Mein vater verdient sehr wenig kann das ein problem sein?

wollte denen jetzt noch die bescheinigung über das kindergeld und bafög zuschicken.

was denkt ihr?
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schweitzer
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Antwort #3 - 13.09.2011 um 07:33:44
 
Kannst Du machen - ist im Rahmen einer Anspruchseinbürgerung, um die es hier offenbar geht, unschädlich. - Die EBH kann dann nachvollziehen wovon Du lebst und, dass Du nicht tatsächlich Leistungen nach dem SGB II beziehst.

Damit gibt es insoweit kein Hindernis für die Einbürgerung.


=schweitzer=
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Antwort #4 - 13.09.2011 um 08:01:06
 
Und selbst wenn Leistungen bezogen würden... Ein Ausländer,
der sich in einer Ausbildung befindet, hat den Leistungsbezug
in aller Regel nicht zu vertreten. Dieser wäre daher unschädlich.

VAH zum StAG :
Zitat:
Der Bezug staatlicher Leistungen während der Schulzeit, der
Ausbildung und des Studiums ist vom Einbürgerungsbewerber
regelmäßig nicht zu vertreten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #5 - 13.09.2011 um 09:30:53
 
Das ist OK. Mein Sohn (damals ein Schüler) musste auch diese Unterlagen liefern, und damals habe ich auch wenig verdient.
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Denkoo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.09.2011 um 18:36:03
 
ok.
egal auch wenn die miete etwas höher ist?
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schweitzer
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Antwort #7 - 13.09.2011 um 22:05:42
 
Denkoo schrieb am 13.09.2011 um 18:36:03:
egal auch wenn die miete etwas höher ist? 


Auch dürfte es kein Problem geben.


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