Da die Frage in einem meine Baustelle nicht betreffenden Thema .... reagiere ich schon mal etwas spät:
Mikael321 schrieb am 02.12.2011 um 23:05:58:Also wie sollte den so eine Ablehnung des Visums, rein rechtlich laufen ? Wie begründet man so eine Ablehnung , wenn der Russische Staat ( oder sonst einer )bestätigt : Das Ding ist gültig ?
Ganz einfach:
Im Visumverfahren wird auch die Identität des Antragstellers geprüft.
Ändert ein Antragsteller seinen Namen, also seine Identität nach dem Recht des Heimatstaates, dann werden seine bisherigen nationalen Identitätsdokumente ungültig, weil sie nicht mehr die aktuelle Identität wiedergeben. Spaßigerweise wird in RUS bei Namensänderung bei einer Eheschließung im Inlandspaß ein Stempel angebracht "Unterliegt der Änderung", damit der Inhaber das auch wirklich schnellstens tut.
Daß RUS nun ganz besonders egal ist, wie sich seine Bürger im Ausland ausweisen, sieht man an den sich immer wieder ändernden Transkriptionen wie auch an den Angaben der Geburtsorte, die sich auch immer mal ändern. Ohnehin werden in Reisepässen meist nicht die Geburtsorte angegeben, sondern nur das Föderationssubjekt, in dem der Antragsteller geboren ist.
RUS ist es egal - Deutschland nicht.
Daher gilt: Stimmen der Name im Inlandspaß und im Reisepaß nicht überein, ist der Reisepaß nicht visierfähig.
Was BLR betrifft - die haben keine getrennten Inlands- und Reisepässe mehr, da entfällt dieses Argument.
Erklärt BLR den vorliegenden Paß für im Inland gültig, ist er auch für Deutschland gültig.
Nochmal zur Erinnerung: Russische Reisepässe sind von vornherein im (russischen) Inland nicht als Identitätsdokument zugelassen. Ausnahme nur für im Ausland lebende Russen ohne ständige Registrierung in RUS - weil die keinen Inlandspaß haben (müssen).
Nebenbei: BLR-Pässe sind länger als zehn Jahre gültig. Da nimmt sich die EU auch das Recht heraus, vor zehn und mehr Jahren ausgestellte Pässe für nicht mehr visierfähig zu erklären.
Ob das dem weißrussischen Staat nun paßt oder nicht.