Mick schrieb am 22.12.2011 um 02:00:35:Hi gc,
sei versichtert, Hard- und Software sind kompatibel. Da muss nix
doppelt gekauft werden.
Aus der Berliner Verwaltung hört man, dass die Systeme nicht kompatibel seien. Ich kenne die Details nur wirklich nicht, möglicherweise sind diese Systeme ja abwärts aber nicht aufwärtskompatibel, sprich die neuen ABH-Geräte könnten dann theoretisch auch Personalausweise bearbeiten, nicht aber die bereits ein Jahr zuvor bei den Bürgerämtern beschafften Personalausweisegeräte auch den
eAT.
Siehe auch
Hier:
Schon jetzt steht allerdings fest, dass die Änderungsterminals in den Bürgerämtern, mit denen Daten auf den neuen Personalausweis geschrieben werden können, nicht kompatibel
sind mit dem Elektronischen Aufenthaltstitel. So müssen sich die Bürgerämter unnötigerweise weitere Geräte anschaffen.
Mick schrieb am 22.12.2011 um 02:00:35:(abgesehen davon: die Erstausstattung mit Änderungsterminals (ÄnTen)
war eh kostenlos.)
Kostenlos vielleicht für die Behörde vor Ort, weil es das BMI oder wer auch immer bezahlt hat, kostenlos für den Steuerzahler wohl kaum...
Auch die an die Bürger
verschenkten Geräte waren für den Steuerzahler nicht kostenlos.
Das BMI pusht auf diese Weise die Einführung der elektronischen ID-Funktion, was bei der
ABH - der
eAT ist nach Vorgabe des BMI standardmäßig MIT der elektronischen ID-Funktion auszugeben, diese wird auf WUNSCH deaktiviert - zu sehr zeitaufwändiger Aufklärungsarbeit führt -
nehme ich jetzt die ID, oder verzichte ich? -, Zeit die bei unverändertem Personalschlüssel für andere Arbeiten verloren geht.