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Welches Aufenthaltserlaubnis jetzt? Studium->Ehe->Scheidung (Gelesen: 978 mal)
Mike26
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Welches Aufenthaltserlaubnis jetzt? Studium->Ehe->Scheidung
16.08.2011 um 17:44:21
 
Ich versuche mein Fall hier klar darzustellen, und ich hoffe auf eure Antworten, ich brauche dringend ein Rat.
Ich komme aus Kuba, bin gerade 24 Jahre alt und bin in Oktober 2006 nach Deutschland mit einem Visum zum Zweck des Studiums gekommen, ich habe dann ein AE zum gleichen Zweck bis zum Ende meines Studiums gehabt (20.07.11), mein Studium wurde erfolgreich abgeschlossen.
Ich habe am 13.01.2010 eine ausländische Frau (nicht EU Staatbürgerin) geheiratet, diese hat ein Niederlassungserlaubnis, und lebt hier in Deutschland seit über 8 Jahren.
Am Ende Juli dieses Jahres habe ich dann ein AE nach  Paragraph 30 Abs. 1 für 3 Jahre bekommen, allerdings hat unsere Ehe seit einer Woche eine ernste Krise, so dass eine Trennung wahrscheinlich bald eintreten wird. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, und mein/unser Lebensunterhalt ist dadurch gesichert. Diese Arbeit hat natürlich mit meinem abgeschlossenen Studium zu tun. Ich habe mein Leben hier in Deutschland schon aufgebaut und natürlich möchte ich hier bleiben. Welche Möglichkeiten hätte ich nach einer Trennung ein unabhängiges AE zu bekommen.  unentschlossen
Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworte. 
Zusatzinformation: Ich habe während meines ganzen Studium (seit März 2007) bei der gleichen Firma gearbeitet bei der ich immer noch arbeite.
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reinhard
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Antwort #1 - 16.08.2011 um 17:47:55
 
Du kannst ja im Prinzip nach dem Studium (AE nach § 16, Abs. 1) eine AE zur Arbeitssuche bekommen (AE nach § 16, Abs. 4) und mit dem Arbeitsvertrag eine AE nach § 18.

Frag die Ausländerbehörde, ob auch eine AE nach § 18 möglich ist. Dazu musst Du den Arbeitsvertrag kopieren und mit einreichen, die Ausländerbehörde braucht auch eine Bestätigung der Arbeitsagentur (holt sie intern), dass die Tätigkeit deinem Studienabschluss entspricht.
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Mike26
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Antwort #2 - 16.08.2011 um 17:53:34
 
Vielen Danke für die schnelle Antwort, mein Arbeitsvertrag habe ich schon am Ende Juli bei der Ausländerbehörde vorgelegt, eine Kopie von diesem haben sie auch. Ich werde mal fragen. Ein AE zur Arbeitssuche wäre "eigentlich" nicht nötig da ich eine Arbeit schon habe...
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reinhard
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Antwort #3 - 16.08.2011 um 18:56:51
 
Mike26 schrieb am 16.08.2011 um 17:53:34:
Ein AE zur Arbeitssuche wäre "eigentlich" nicht nötig da ich eine Arbeit schon habe...


Nein, klar, die kannst Du auch nicht kriegen.

Ich habe nur geschrieben, wie der "normale" Weg ist.
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