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Besuch von weiteren Kursen in D? (Gelesen: 994 mal)
123abc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch von weiteren Kursen in D?
16.08.2011 um 12:47:28
 
Hallo!

Ich habe gehört, dass der nachziehende Ehegatte weitere Deutsch- und Integrationskurse in Deutschland besuchen muss, nachdem er/sie hier ist. Ist das richtig oder wieder mal ein Gerücht?

LG
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.08.2011 um 13:01:17
 
Je nach dem, wie gut die Deutschkenntnisse sind, wird der Nachzügler zu einem Integrationskurs verpflichtet.
Das ist kein Gerücht.

Welches Niveau (Detuschkentnisse) hat er denn?
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123abc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.08.2011 um 13:14:35
 
Er muss den A1- Kurs machen, um den Visa-Antrag stellen zu können.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.08.2011 um 13:25:00
 
Zitat:
Er muss den A1- Kurs machen, um den Visa-Antrag stellen zu können.


Genau.

Und wenn er hier ist, bekommt er bei der Ausländerbehörde einen "Gutschein" für den Integrationskurs, der in 600 Unterrichtsstunden zum B1-Zertifikat führen soll.
Falls er sich bei der Ausländerbehörde alleine nicht verständigen kann, z.B. Du für ihn sprechen musst, bekommt er zusätzlich eine Verpflichtung.

Das B1-Zertifikat braucht er später, um einen längeren Aufenthaltstitel bzw. die Einbürgerung zu bekommen.
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Miss Vex
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.08.2011 um 08:08:10
 
reinhard schrieb am 16.08.2011 um 13:25:00:
Genau.

Und wenn er hier ist, bekommt er bei der Ausländerbehörde einen "Gutschein" für den Integrationskurs, der in 600 Unterrichtsstunden zum B1-Zertifikat führen soll.
Falls er sich bei der Ausländerbehörde alleine nicht verständigen kann, z.B. Du für ihn sprechen musst, bekommt er zusätzlich eine Verpflichtung.

Das B1-Zertifikat braucht er später, um einen längeren Aufenthaltstitel bzw. die Einbürgerung zu bekommen.


Wobei 'Gutschein' wirklich nett formuliert ist, wenn man keine Sozialleistung(en) erhät werden pro Stunde 1 EUR fällig was mit Orientierungskurs auf 645 EUR hinausläuft. Für die meisten doch eine Menge Geld.
Wesentlich besser als den Kurs ganzheitlich selbst zu zahlen, aber doch eine finanzielle Belastung über die man vorher Bescheid wissen sollte um besser planen zu können.  Smiley
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