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Verfahrensfragen Visumantrag für AuPair über Konsulat in Peru (Gelesen: 3.170 mal)
Gastvater
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i4a rocks!


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23.07.2011 um 15:01:24
 
Hallo,

nachdem unserer letztes AuPair aus einem EU-Staat kam, soll das neue nun aus Peru kommen. Diesmal habe wir die Hilfe einer kirchlichen Organisation in Anspruch genommen. Geplanter Beginn ist der 1. Oktober 2011.

Nachdem sich das mit der Agentur hingezogen hat (Unterlagen mussten erst aktualsiert) wird es so langsam knapp mit der Zeit.
Im Laufe der nächsten Woche soll das AuPair das polizeiliche Führungszeugnis erhalten und will damit den Visumantrag stellen.

Hier im Forum habe ich nun gelesen, wie die Unterlagen von einer Botschaft zur ABH im Wohnort normalweise kommen.

Ich nehme mal an, wenn ein Konsul örtlich zuständig ist, dass dessen Post erst bei der übergeordneten Stelle, also Botschaft in Lima gesammelt und dann mit der Diplomatenpost den normalen Weg geht. Mit der Suche im Forum habe ich darüber leider nichts gefunden.

Weiß jemand zufälligerweise, ob in einem Konsulat auch der Antrag in das Visa-System eingestellt wird oder geht das Zentral über die jeweilige deutsche Botschaft? Im Merkblatt der deutschen Botschaft für AuPair finde ich darüber keinen Hinweis.

Nachdem die Versendung der Unterlagen über den normalen Weg wohl einige Zeit dauert, selbst sich für mich die Frage, ob das auch anders zu organisieren wäre.

In einigen Beiträge war zu lesen, dass gegen Erstattung der Kosten ausnahmsweise auch Übermittlung per Fax an das ABH möglich wäre.

Da auch noch Unterlagen zurück an die AuPair Augentur nach Deutschland müssen, wäre eine Idee, der Konsul verpackt die Unterlagen nebst Anschreiben in einen DIN A4 Umschlag (natürlich mit Siegel oder ähnliches sicher verschlossen) und gibt dem AuPair Bescheid.

Ich lasse die Unterlagen via Versandfirma (welche wäre zu empfehlen?) bei AuPair abholen und zu mir bringen. Dies soll ja laut diverse Auskünfte der Versandfirmen so etwa eine Woche dauern, während die normale Luftpost zwischen 6 und 30 Tagen liegen soll.

Vielleicht verärgere ich aber durch so eine Vorgehensweise aber auch die ABH und die Fachvermittlungstelle des Arbeitsamts.

Das Zeitfenster für die erste bzw. zweite Handlung der ABH liegt denkbar ungünstig, denn wenn die Unterlagen nach drei oder vier Woche bei der ABH eintreffen, sind wir für 2 Wochen nicht erreichbar. Zweitens soll wohl zum 1. September 2011 das System mit den Aufenthaltstiteln umgestellt werden. Wenn ich da nur an die Softwareumstellung bei Finanzamt oder den neuen PerSo denke, wird das wohl nicht ganz so reibungslos gehen und eher zu einer längeren Bearbeitungsauer führen.

Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen und eine Auskunft geben, bevor der Antrag gestellt wird. Je nachdem, könnte der Hinweis auf die abweichende Unterlagenversendung ja als Freitexthinweis in die Onlineanfrage aufgenommen werden.
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Petersburger
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Antwort #1 - 23.07.2011 um 21:36:16
 
Nach den Informationen auf der Website der Botschaft Lima gibt es keine weiteren Vertretungen, wo Visumanträge abgegeben werden könnten.

Der diplomatische Kurierweg ist vorgeschrieben und läßt sich nicht umgehen.

Ein Au-pair bekommt normalerweise ein 90 Tage gültiges Einreisevisum, mit dem man sich genauso im Schengengebiet bewegen kann wie mit einer Aufenthaltserlaubnis.
Da sollte es also keine Probleme geben mit der AE und dem Anlauf der elektronischen AT.
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reinhard
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Antwort #2 - 23.07.2011 um 22:40:27
 
@gastvater

Wenn Du zwei Wochen nicht da bist, sagst Du einfach vorher der ABH Bescheid und versuchst, vorher zu klären, was geklärt werden kann.

Wenn das Au-Pair-Mädchen kommt, beantragt sie gleich ihre AE. Damit ist sie legal hier, auch wenn das Visum abläuft – durch den Antrag selbst entsteht die "Erlaubnisfiktion". Und ob die ABH dann eine Woche oder zehn Wochen braucht, bis der eAT fertig ist, ist dann nicht ihr Problem.
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Antwort #3 - 23.07.2011 um 23:34:38
 
@Petersburger

Laut Auskunft der Botschaft in Lima kann der Visumantrag beim Konsul gestellt werden
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Antwort #4 - 23.07.2011 um 23:44:20
 
Ich habe nur auf der Website des AA nachgeschaut - dort steht nichts dergleichen.

Mit Sicherheit ist der Kurierweg nicht zu umgehen.

Inwiefern ein Konsul antragsbearbeitend tätig wird oder nur als "verlängerter Arm der Visastelle" fungiert, kann Dir nur Botschaft Lima genau sagen.

Es müßte aber normalerweise auszuschließen sein, daß nach der Antragsabgabe und vor dem Eintreffen bei der ABH noch irgend jemand Zugriff auf die Unterlagen bekommt.
Auch das ist ja Sinn des diplomatischen Kuriers: Kein Zugriff des Empfangsstaates (geschweige denn kommerzieller Organisationen oder Privatleute) auf die im Konsulat abgegeben Unterlagen.


Daher gilt auch hier das, was ich tagtäglich am Telefon und am Schalter sage:
Die einzige Möglichkeit, das Antragsverfahren früher abzuschließen, ist eine frühere Abgabe.

Anderes geht nur mit zusätzlicher Arbeit und/oder meist auf Kosten derer, die ihre Anträge früher abgegeben haben (bzw. die früher in der ABH eingetroffen sind) und die nun auf die "Eiligen" warten müßten.
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Antwort #5 - 24.07.2011 um 21:15:12
 
Hallo Petersburger,

bei der Botschaft habe ich angefragt, ob der Konsul die Unterlagen nur empfängt und dann weiterleitet. Sofern ich eine Antwort erhalte, werde ich dies hier posten.

Klar ist mir, dass ausgeschlossen werden soll, dass irgendwer Zugriff auf die Unterlagen bekommt (zumindest um auf jeden Fall
um Veränderungsmöglichkeiten auszuschließen).

Die Frage ist ja nur, welche Unterlagen das Konsulat an die ABH schickt. Wobei das wohl auch wieder egal ist, denn die ABH wird nur die Unterlagen zur Bearbeitung beachten, die per Kurier gekommen sind.

Den Lebenslauf habe ich als Kopie hier, den Au Pair-Vertrag unterschrieben vom Au Pair, der Vermittlungs Organisation und der Gastfamilie bislang als PDF-Datei. Innerhalb von 7 Tagen wäre auch als Original möglich. Ferner noch als Kopie Einladungsschreiben, Bestätigung der Vermittlungsagentur.

Auch als PDF-Datei des Zertifikat des Goethe-Insituts über A1 mit Ergebnis "Sehr Gut".

Das ABH zeigte sich bisher wenig kooperativ. Die zentrale Fachvermittlung der Arbeitsagentur meldete sich innerhalb von zwei Tagen auf eine Email Anfrage, dass eine Bearbeitung innerhalb von drei Wochen möglich ist, sofern die Unterlagen vollständig (gerne auch als PDF-Datei per Email) vorliegen, sofern die Anfrage von der ABH vorliegt.

ABH antwortete nicht. Auf telefonische Frage, ob die von der Gastfamilie zu beantworteten Unterlagen vorab per Email oder Fax zugeschickt werden können, wurde mir gesagt, dass vorab keine Unterlagen entgegen genommen werden dürfen.

Das Verfahren laufe laut ABH so ab (meine Anmerkung in ()).

Sobald die elektronische Anfrage vorliegt, sollen wir angeschrieben werden (erfolgt hier meistens mit einem regionalen Postdienstleister (Laufzeit von Post zwischen 2 Stadteilen 4 bis 5 Tage).  Dann folgt das Warten auf die Kurierpost wegen den Unterlagen. Dann wird die zentrale Fachvermittlung eingeschaltet. Wenn die Zustimmung dieser
Stelle vorliegt und das ABH auch zustimmt - werden wir nochmals wegen der Abgabe der Verpflichtungserklärung angeschrieben und aufgefordert diese persönlich abzugeben.

Auf meine Frage, ob die VE auch bei Übergabe der Unterlagen aufgrund des ersten Anschreibens abgegeben werden kann,
wurde mir erklärt, dass dies nicht möglich sei, weil die Arbeitsagentur ja auch ablehnen könne.

Auf die Frage, warum eine VE bei einer Besucheinladung bei der Stadtteilverwaltung beantragt werden kann und die VE bei Au Pair erst nach Zustimmung der Arbeitsagentur hieß es nur, es sind total unterschiedliche Fälle.

So werden wir wohl warten, ob die ca. 2 Monate reichen. Was passiert, denn der Vertrag ab 1. Oktober 2011 beginnen sollte und das Visum bis dahin nicht erteilt wird. Einfach späterer Beginn oder das Verfahren mit neuen Daten einigige Monate später?

Antrag auf Erteilung kann wohl erst 3 Monate vor geplanten Beginn gestellt werden oder?

Der 1. Oktober 2011 wäre auch für das Au Pair praktisch, weil sie derzeit einen befristeten Arbeitvertrag hat, der am 30. September 2011 endet.

Welcher Fall ist eigentlich gemeint, wenn in machen Beiträgen steht, dass Unterlagen an das ABH auf Verlangen und Kosten des Antragsstellers per Fax übermittelt wurden?

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Antwort #6 - 25.07.2011 um 00:14:08
 
Gastvater schrieb am 24.07.2011 um 21:15:12:
Die Frage ist ja nur, welche Unterlagen das Konsulat an die ABH schickt. 

Alle, die vorgelegt wurden.
Es werden zwei inhaltlich identische Sätze Antragsunterlagen abgegeben, einer davon bleibt in der AV, der andere geht an die ABH.

Gastvater schrieb am 24.07.2011 um 21:15:12:
Das ABH zeigte sich bisher wenig kooperativ.

Sei mir nicht böse, aber das ist bis zu einem gewissen Punkt verständlich.

Ich habe gerade täglich mehrere Dutzend Anrufe mit Anfragen nach Antworten der ABH und Beschleunigungsmöglichkeiten. Wenn ich dafür eine Stunde veranschlage, fehlt die an der normalen Bearbeitung der Vorgänge. Knapp die Hälfte der Zeit, die ich für Bearbeitung eingehender Antworten usf. habe.
Also müssen alle warten, weil einige - die ich gut verstehen kann, aber das ändert nichts am Fakt - meine Zeit mit Dingen belegen, die nicht zwingend sein müßten.
Daher lehne ich mit genau diesem Argument jede Außer-der-Reihe-Behandlung von Anträgen ab. (Mit Ausnahme von "FZF zum ungeborenen deutschen Kind".)

Gleiches gilt in ABH, die sicher meist nicht nur zwei Ausländer am Tag im Büro sitzen haben.  Augenrollen

Gastvater schrieb am 24.07.2011 um 21:15:12:
... hieß es nur, es sind total unterschiedliche Fälle.

Das ist auch korrekt.
Wenn man vergleichsweise oft auftretende "einfachere" Fälle aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit von der alleinzuständigen ABH in andere Behörden "outsourct", heißt das noch nicht, daß kompliziertere Dinge auch so erledigt werden können.

Gastvater schrieb am 24.07.2011 um 21:15:12:
Einfach späterer Beginn oder das Verfahren mit neuen Daten einigige Monate später?

Das erstere.

Gastvater schrieb am 24.07.2011 um 21:15:12:
Antrag auf Erteilung kann wohl erst 3 Monate vor geplanten Beginn gestellt werden oder?

Nein, das gilt nur bei Schengenvisa zwingend.

Wie soll man eine solche Forderung auch z.B. in Staaten vertreten, bei denen Sicherheitsabfragen und dergleichen viele Fälle von vornherein über drei Monate dauern lassen?

Gastvater schrieb am 24.07.2011 um 21:15:12:
Welcher Fall ist eigentlich gemeint, wenn in machen Beiträgen steht, dass Unterlagen an das ABH auf Verlangen und Kosten des Antragsstellers per Fax übermittelt wurden?

Fälle von hoher Dringlichkeit z.B. aus gesundheitlichen Gründen, Schwangerschaft oder falls Dinge nicht vorhersehbar waren (da fällt z.B. für eine Gruppenschulung von Servicemonteuren, die insgesamt ein Jahr dauern soll, einer unvorhergesehen aus - weder Arbeitgeber noch Ersatzmann wußten das vorher, alle anderen warten lassen geht auch nicht einfach so ...)

Wir sind uns doch sicher einig, daß die allermeisten Fälle von Anträgen auf langfristigen bzw. Daueraufenthalt in Deutschland halbwegs planbar sind und nicht von heute auf morgen vom Himmel fallen?
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Antwort #7 - 03.08.2011 um 22:30:37
 
In Ergänzung kann ich mtteilen, dass der Konsul nur den Antrag entgegen nimmt und die Bearbeitung in Lima stattfindet.

Ansonsten kann ich Petersburger zustimmen, dass wohl alles planbar ist.

Bin eben nur verwundert - wie die Verfahrensabläufe sind und wie rückständig das System organisiert ist. Warum eine online Anfrage, wenn der Rest per Papier und Kurier hintergeschickt wird und ohne Papierunterlagen nichts bearbeitet werden kann.

Wohlgemerkt liegen mir alle Verträge als PDF-Datei vor und - falls es was bringen würde - innerhalb einer Woche auch als Original.

Zwischenzeitlich hat die ABH auch das Formular vom der Arbeitsagentur geschickt. Wobei das älter ist, als was die Agentur auf Ihrer Internetseite hat. Auf der Internetseite kann man direkt reinschreiben, bei der gemailten Fassung nicht.

Habe das AuPair nun gebeten, mir mitzuteilen, wann sie den Antrag gestellt hat und ob eventuell ein Aktenzeichen vorliegt. Werde dann ABH beide mitteilen und bitten, falls möglich, mich kurz anzurufen, wenn der Onineantrag eingeht. Anschreiben könnte sich der Bearbeiter dann sparen. Damit er wieder etwas Zeit reinholt. Smiley
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Gastvater
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Antwort #8 - 16.09.2011 um 12:43:50
 
Update

Vor dem Urlaub habe ich der AB Formulare etc übergeben (War am 25. Aug 2011). Habe heute erfahren, dass sich die Zuständigkeit innerhalb des Amt ab 1. Sep 2011 geändert hat.

Verfahrensstand ist.
Visumantrag in der Botschaft am 18. Aug 2011 eingegangen
elektronische Anfrage an die Stadt 19. Aug 2011
Unterlagen in Papierform über Botschaft am 29. Aug 2011 von Bundeszentralverwaltung an die Stadt verschickt

Vorgang bei der Fachvermittlung noch nicht bekannt - Mitarbeiterin dort nach diese und nächste Woche Urlaub - alle Vorgänge vor Urlaubsbeginn abgearbeitet -

Info der Ausländerbehörde der Stadt - Fall kann nicht weiter bearbeitet werden, da das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu AuPair nicht ausgehändigt wurde und die Empfangsbestätigung darüber fehlt.

Botschaft wurde gestern angeschrieben.

Problem ist wohl nicht die Diplomatenpost, sondern dass ein Formualr fehlt. Nur wenn ich mich ganz täusche, habe ich doch gelesen, dass das Merkmal bei Stellung des Antrags vom Konsulat bzw. der Botschaft ausgehändigt wird.

Vielleicht kann mir das Botschaft in Lima bestätigen - wobei dann wieder Bearbeitungszeit für andere Dinge fehlt

Bearbeiter auf der AB besteht darauf, dass dieses Formular über Botschaft noch zu ergänzen, Anruf der AuPair Agentur inVia (die über ein solches Vorgehen sehr erstaunt waren - ist ihr erster Fall wo AB die Bestätigung haben will) führte zu keiner Meinungsänderung.

Hoffentlich reicht der Bearbeiterin Fax oder Dokument per Email, wenn über diplomatischen Kurier hat es wohl zwei bis drei Wochen dauern. Ein Fax direkt vom AuPair wohl auch nicht passen. Versuchen werde ich das schon.
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Antwort #9 - 16.09.2011 um 13:16:10
 
Ergänzung:

Hab folgendes gefunden -Durchführungsanweisungen zur Ausländerbeschäftigung - Geschäftszeichen - SP-III-32 5758.1 Stand Mai 2011 - Tz 2.20.210 - Aushändingung des Merkblattes - Zitat

Bei Drittstaatsangehörigen wird das Merkblatt bei der Visumerteilung ausgehändigt.

Wie sag es der ABH, dass sie irrt - ohne die Bearbeitung zu verärgern? Oder einfach zumailen - habe die PDF-Datei hier - weil ich Vorabverfahren durchführen wollte.

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