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einladung zum jobcenter? (Gelesen: 3.087 mal)
catlak
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag einladung zum jobcenter?
13.07.2011 um 09:07:23
 
Guten Morgen Forum,

ich bin in Mutterschaftsurlaub und mein Mann besucht einen Deutschkurs. Wir bekommen ALG2.
Mein Mann hat bald Ferien und mein Geburtstag steht auch noch bevor.
Meine Frage ist; ich werde 25 und damit bekomme ich auch einen anderen SB beim Jobcenter.
Könnte das Jobcenter mein Mann Einladen weil er Ferien hat, oder werde ich eingeladen weil sich mein Sachbearbeiter ändert?

ändert sich mein SB genau an meinem Geburtstag oder kann es sein dass er mich auch vorher schon einladen kann? Also mein Geburtstag ist der 23.08. Also kann mich mein neuer SB auch vorher schon Einladen oder erst ab dem 23.08?

Die Antworten auf diese Fragen sind mir echt sehr wichtig obwohl sie garnicht so wichtig scheinen aber ich würde gerne Antworten auf meine Fragen bekommen, denn wie schon geschildert, die Antworten brauche ich dringend.

Recht herzlichen Dank schonmal im Vorraus.

MFG catlak
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bibi84
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.07.2011 um 10:09:48
 
Für eine Einladung benötigt dein Sachbearbeiter keinen Grund - der Leistungsbezug an sich löst schon die Verbindlichkeit für Termine aus.

Die Umstellung des Betreuers beim Jobcenter ändert sich zwar mit deinem 25. Geburtstag, jedoch wird der Termin hauptsächlich nach der Notwendigkeit und natürlich dem Arbeitspensum des Betreuers vergeben.

Ob ein konkreter Termin ansteht, lässt sich wohl am besten mit dem Betreuer selbst klären.
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catlak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.07.2011 um 10:24:38
 
Vielen Dank für die Antwort.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.07.2011 um 12:51:34
 
Hallo Catlak,

es gibt - theoretisch - die Möglichkeit, einen Termin zu verschieben, wenn "wichtige Gründe" vorliegen. Allerdings kann das Amt jederzeit sowohl Dich als auch Deinen Gatten einladen.

In § 61 SGB I heißt es:
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen.

Wenn Ihr das verweigert oder ohne Benachrichtigung/Absprache nicht erscheint, können Euch Mittel gekürzt werden. Um Dir genauer antworten zu können, müsste ich Genaueres wissen - wie zb: warst Du VOR der Schwangerschaft schon arbeitslos? Oder ruht das Arbeitsverhältnis? Ich kann Dir da - als Personalleiter - vllt die eine oder andere Farge beantworten.

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catlak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.07.2011 um 08:43:02
 
hallo bibimal,
ich danke dir erstmal für die antwort.

Ich war vor der Schwangerschaft im Ausland. Meine Tochter ist jetzt 9 Monate und ich meine  Arbeitsvermittlerin hat zu mir gesagt dass wenn ich mich 3 Jahre nicht bei ihr melde, dass sie keinen Grund hat sich bei mir zu melden. Mein Mann ist ja im Deutschkurs und hat jetzt bald Ferien, da es sich aber für 4 Wochen nicht lohnen würde einen Job zu suchen waere da eigentich auch kein Grund für eine Einladung.

Aber weil sich mein SB und mein Arbeitsvermittler nach dem 25 Geburtstag ja aendert, wollte ich wissen ob dies ein Grund für eine Einladung waere? Mein Weiterbewilligungsantrag soll ich noch bei meinem jetztigen SB abgeben, er sagte er wird diesen bearbeiten und erst dann meinem neuen SB weiterleiten.

Bekommt mein neuer SB die Unterlagen von uns erst ab meinem Geburtstag oder schon vorher?

MFG

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Da hab ich mal noch eine Frage.
Als wir  Erstausstattung für die Wohnung beantragt haben, wurde uns Gardinen Teppiche und fürs Wohnzimmer das Sofa nicht genehmigt. Ich habe meinem SB gesagt, dass meine Tochter auf dem Boden krabbelt und demendsprechend auch in jedes Zimmer rein und raus geht. Aber ohne Teppich ist das sehr schwer weil auf dem Boden Fliesen sind. Er sagte es waere nicht nötig Teppiche zu genehmigen weil es schon Fliesen und Laminat gibt und wegen den Garninen sagte er dass waere auch nicht nötig.

Aber wenn das Jobcenter zu mir sagt ich muss eine Wohnung mit Kinderzimmer anmieten, und demendsprechend auch eine grosse Wohnung dann kann ich in der grossen Wohnung im Wohnzimmer doch nicht auf dem Boden sitzten?

Müsste er mir Sofa Gardine und Teppiche genehmigen?


schweitzers Änderung:
Folgepost eingefügt. Bitte das markierte Wort anklicken und die Funktion künftig benutzen! Vielen Dank!
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« Zuletzt geändert: 14.07.2011 um 08:55:36 von schweitzer »  
 
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sailor
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Antwort #5 - 14.07.2011 um 17:51:14
 
Wenn Ihr plant in Urlaub zu fahren, würde ich dir dringend raten, vorher die Ortsabwesenheit genehmigen zu lassen. Alle erwerbsfähigen Personen der Bedarfsgemeinschaft haben eine Verpflichtung z.B. für Integrationsmaßnahmen, Jobangebote, Gesprächstermine ... erreichbar zu sein! Wenn ihr ohne Genehmigung nicht erreichbar seid, sind in der Regel Sanktionen die Folge.
Bei eurer Konstellation solle es keine großen Schwierigkeiten geben bis zu 3 Wochen im Jahr genehmigt zu bekommen.
Aus meiner Erfahrung werden solche Termin oder Integrationsmaßnahmen bisweilen gerade auf Ferienzeiten gelegt.

Deine anderen Fragen kann wohl niemand ohne Kenntnisse der Gegebenheiten sicher beantworten, zumindest bei den Teppichen sehe ich eher wenig Chancen, Kinder können durchaus auf Laminat oder Fliesen krabbeln. Diese Fragen solltest du besser in einem der vielen Hartz IV Foren stellen.
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catlak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.07.2011 um 18:57:21
 
Danke für die Antwort.
Natürlich würde ich eine Ortsabwesenheit beantragen wenn icheinen Urlaub plane. Aber weil mein Mann einen Kurs besucht und es sich für vier Wochen sowieso nicht lohnen würde Jobangebote entgegenzunehmen will ich wissen ob es denn überhaupt möglich ist eine Einladung zu bekommen.??
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reinhard
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Antwort #7 - 14.07.2011 um 19:38:18
 
catlak schrieb am 14.07.2011 um 18:57:21:
Danke für die Antwort.
Natürlich würde ich eine Ortsabwesenheit beantragen wenn icheinen Urlaub plane. Aber weil mein Mann einen Kurs besucht und es sich für vier Wochen sowieso nicht lohnen würde Jobangebote entgegenzunehmen will ich wissen ob es denn überhaupt möglich ist eine Einladung zu bekommen.??



Selbstverständlich ist es möglich, eine Einladung zu bekommen. Die kommt ja per Post – er kann sie genauso gut während des Kurses wie während der Ferien bekommen.

Er sollte sie, wenn sie kommt, einfach öffnen und nachsehen, worum es geht.
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sailor
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Antwort #8 - 14.07.2011 um 19:39:02
 
Wenn du keinen Urlaub / Ortsabwesenheit planst verstehe ich deine Frage nicht!
Die Regeln für Ortsabwesenheit kennst du ja offenbar.

Natürlich ist es jederzeit möglich, daß du/den Mann eine Einladung, Jobvorschlag oder andere Integrationsleistung erhältst.
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