MelUJ schrieb am 14.06.2011 um 22:22:54:Hat er trotz der Scheidung Anrecht auf eine Anspruchseinbürgerung?
Bei einer Einbürgerung nach § 10 spielt der Familienstand
keine Rolle.
MelUJ schrieb am 14.06.2011 um 22:22:54:Er beherrscht soweit natürlich auch die deutsche Sprache, aber es hapert nach wie vor mit dem Lesen und Schreiben.
Wenn er den Deutschtest B2 besteht, reicht das aus.
MelUJ schrieb am 14.06.2011 um 22:22:54:Wenn er einen bestandenen Einbürgerungstest vorlegt, muss er dann noch einen Sprachtest abliefern?
Ja, das sind 2 verschiedene Dinge.
MelUJ schrieb am 14.06.2011 um 22:22:54:Wie ist das mit seinem 3-jährigen Kind, das derzeit in D geduldet ist (illegale Einreise mit der Mutter, behördlich bekannt). Kann er das Kind direkt mit einbürgern lassen?
Nein, mit Duldung ist das ausgeschlossen.
MelUJ schrieb am 14.06.2011 um 22:22:54:Außerdem gibt es noch ein ungeborenes Kind (mit der ebenfalls geduldeten neuen Ehefrau). Welchen Status hat dieses Kind nach Geburt, wenn...
a) die Einbürgerung bewilligt wird?
Wenn zum Zeitpunkt der Geburt ein Elternteil Deutscher
ist, ist der Kind ebenfalls deutsche. Die Einbürgerungs-
urkunde muss zu dem Zeitpunkt also bereits ausgehändigt sein.
MelUJ schrieb am 14.06.2011 um 22:22:54:b) der Antrag noch läuft?
Wennder Vater bereits die zeitlichen Voraussetzungen für
die Einbürgerung erfüllt, ist anzunehmen, dass das Kind
die deutsche StA nach § 4 (3)
StAG erwirbt (Optionsregelung).
MelUJ schrieb am 14.06.2011 um 22:22:54:Verbessert es den Status der neuen Ehefrau, wenn mein Ex-Mann die deutsche Staatsangehörigkeit erhält? Bzw. wird es dadurch leichter für sie, ein Aufenthaltsrecht zu erwirken.
Diese Frage ist im Einbürgerungsforum leider fehl am Platz,
frag das mal unter Asyl / Duldung.
MelUJ schrieb am 14.06.2011 um 22:22:54:Und die letzte Frage: Muss er die Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft beantragen, ist da mit Schwierigkeiten zu rechnen?
Vermutlich muss er das, Schwierigkeiten entstehen regelmäßig
dann, wenn die Wehrdienstangelegenheiten nicht geklärt sind.