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Abgeschoben, einreiseverbot, Falschnamen, Kinder hinterlassen (Gelesen: 1.287 mal)
Themen Beschreibung: Namenzugeöhrigkeit
raacki
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abgeschoben, einreiseverbot, Falschnamen, Kinder hinterlassen
07.06.2011 um 18:39:01
 
Hallo
Mein ex Mann ist aufgrund seiner Straftat abgeschoben worden.
man sagte ihm, dass aufgrund seiner Strafttat ( Dokumentenfälschung), hätte es einen terroristen treffen können, und dann währe er mit dran beteiligt,
sie wollten seinen Namen haben, doch er gab nicht, auf dessen da er ein Politischer Flüchtling war, er hat mit mir 2 Kinder, die jetzt meinen Namen haben, wir wollen das bereinigen, weil alles aufgedeckt ist und er seine Strafe 5 Jahre abgesessen hat, hat man auch mittlerweile seine wahre Identität,
Naja, er ist jetzt auch schon älter,
abgesehen davon, hat er einreise verbot, damals bei Gericht wurden seine beiden Kinder niemals erwähnt, er hat eine Vaterschaftanerkennung gemacht, aber leider mit dem falschen Namen, damals war der Strafrichter auch noch sauer, weil die Ausländerbehörde gab ihm wieder ein falschen Namen damit er wenigstes abgeschoben werden konnte.
Ich bin mittlerweile auch geschieden von ihm.
1.Frage wie kann ich das bereinigen mit den Kindern und den seinem Namen für die Kinder??
2. 'wie kann er seine Kinder besuchen??? weinend
3. er hat doch für alles gebüßt.... Smiley

4. Danke im Vorraus für eine Antwort
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgeschoben, einreiseverbot, Falschnamen, Kinder hinterlassen
Antwort #1 - 07.06.2011 um 20:08:41
 
raacki schrieb am 07.06.2011 um 18:39:01:
ex Mann


Hat er bei der Eheschließung seinen richtigen Namen angegeben?

raacki schrieb am 07.06.2011 um 18:39:01:
er hat eine Vaterschaftanerkennung gemacht


Wenn ein Kind geboren wird und die Mutter verheiratet ist, ist ihr Ehemann von Rechts wegen der rechtliche Vater. Eine Vaterschaftsanfechtung ist unter Umständen möglich, eine Vaterschaftsanerkennung ist aber nicht nötig.
Oder wurden die Kinder vor der Heirat geboren, oder wurde die Ehe in Deutschland nicht anerkannt, wegen des falschen Namens oder aus einem anderen Grund?

Mehr Infos wären nötig, um die Sache zu klären. Aber das relevante Namensrecht ist im BGB, Titel 4 Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen, siehe §1616 bis §1618.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.06.2011 um 20:14:19
 
Nur mal dazu:

raacki schrieb am 07.06.2011 um 18:39:01:
2. 'wie kann er seine Kinder besuchen???


Theoretisch 2 Möglichkeiten:

  1. Antrag auf Befristung der Einreisesperre; dürfte nach den
    Schilderungen aber schwierig zeitnah zu bekommen sein
  2. bei wichtigem Anlass: Antrag auf Erteilung einer Betretungser-
    laubnis. Auch hier sicher nicht einfach.

Auf ihn zukommen wird in beiden Fällen, dass er grundsätzlich
die Abschiebekosten bezahlen müsste
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raacki
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.06.2011 um 20:50:51
 
Es geht sich nicht darum, dass er jetzt zurück kommen muss, er möchte seine Kinder besuchen kommen dürfen.
er hat seine Vaterschaft vor der Heirat gemacht. Er ist selbständig, da wo er ist und zufrieden.
Er führt ein ehrliches Leben.
Er hat nur leider alles mit falschen Namen angegeben.
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