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Familienzusammenführung und Kindernachzug Südafrika (Gelesen: 3.431 mal)
JP
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28.02.2011 um 13:22:55
 
Hallo,
zunächst vielen herzlichen Dank für dieses Forum. Es ist überaus hilfreich, um erst mal einen Überblick über das Thema zu bekommen. Vermutlich wird das Ausländerrecht an einem gewissen Punkt zu Einzelfallentscheidungen. Vermutlich bin ich auch gerade an so einem Punkt.
Meine Frau ist Südafrikanerin, ich bin Deutscher. In die Ehe mitgebracht hat sie einen Sohn, vier Jahre.
Wir planen nun das Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Und da ergeben sich bei mir einige Fragen:

Es wird ja, glaube ich, so sein, dass meine Frau zu einem Deutschen (also zu mir) nachzieht. LU muss also nicht gesichert sein (ich gehe davon aus, dass ich keine Regelausnahme bin). Gleichzeitig schreibt die deutsche Botschaft in Pretoria, dass eine Krankenversicherung auf Dauer ab Einreisezeitpunkt bestehen muss. Würde das dann bedeuten, dass der vorgezeichnete Weg, den ich dem Forum entnommen habe (zunächst Reiseversicherung, danach dauerhafte Krankenversicherung), für Südafrika kein gangbarer Weg ist?
Mein jetziger Stiefsohn würde dagegen ja zu einer Ausländerin nachziehen, d.h. der LU müsste gesichert sein. Wenn meine Frau dazu nicht in der Lage ist, gäbe es dann andere Möglichkeiten als eine VE? (Härtefall, Kindeswohl oder sowas?)

Ich glaube, das war zunächst. Für Eure Hilfe danke ich Euch jetzt schon.
Liebe Grüße
JP
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hge2001
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Antwort #1 - 28.02.2011 um 13:51:08
 
JP schrieb am 28.02.2011 um 13:22:55:
Gleichzeitig schreibt die deutsche Botschaft in Pretoria, dass eine Krankenversicherung auf Dauer ab Einreisezeitpunkt bestehen muss. 


Das steht tatsächlich im Merkblatt der AV:

http://www.pretoria.diplo.de/contentblob/2165010/Daten/538663/DDatei_RK_visa_mer...

... und ist mE eine (fast) nicht erfüllbare Forderung.

Es mag gesetzliche KVs geben, die eine Blankobescheinigung ausstellen, dass die Ehefrau ab Betreten der BRD mitversichert ist, aber viele KVs (so auch meine) wollten dazu zunächst die AE sehen, die ja erst nach Einreise ausgestellt werden kann.
Eine private Vollversicherung wird den Antragsteller sicher nicht ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

Daher würde ich Dir empfehlen, bei der Botschaft (oder ABH) anzufragen, ob sie mit der von Dir vorgeschlagenen Reiseversicherung mit anschliessender Vollversicherung (GKV oder PKV) nach Einreise einverstanden ist.
Eine VE für den Sohn muss sicherlich abgegeben werden.


hge
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JP
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Antwort #2 - 28.02.2011 um 20:23:40
 
Vielen Dank erstmal dafür.
Was genau hätte die VE für Konsequenzen? Kein Kindergeld und überhaupt gar nichts, um das mal plump auszudrücken?
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hge2001
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Antwort #3 - 28.02.2011 um 20:48:56
 
JP schrieb am 28.02.2011 um 20:23:40:
Was genau hätte die VE für Konsequenzen? Kein Kindergeld und überhaupt gar nichts, um das mal plump auszudrücken? 


Die VE hat keinen Einfluss darauf. Damit hält sich der Staat nur die Möglichkeit offen, eventuelle Kosten (z.B. Abschiebekosten ) die sonst der Allgemeinheit zum Opfer fallen würden, von Dir zurückzufordern.

Kindergeld gibts, wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind.

hge
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Antwort #4 - 24.05.2011 um 16:51:28
 
Hallo nochmal,
meine Frau hat gestern eine Email von der Botschaft bekommen, dass das Visum für sie und ihren Sohn erteilt wird. Sie möge doch nun bitte die konkreten Reisedaten der Botschaft mitteilen. In die AB wurde ich nicht eingeladen, ich musste keine VE unterschreiben, gar nichts. Nicht, dass ich mich nicht freue, aber ist das alles so richtig?
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Antwort #5 - 24.05.2011 um 17:24:59
 
freu dich und teile die voraussichtliche Einreise mit. Das Visum wird dann ab diesem Zeitpunkt mit einer Gültigkeit von 3 Monaten erteilt.

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JP
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Antwort #6 - 24.05.2011 um 18:32:39
 
Oh, danke. Das ist toll.
Weißt jemand ungefähr, wie lange die Botschaft braucht, um das Visum auszustellen? Könnte ich denn jetzt schon einen Flug buchen für z.B. Juli?
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erne
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Antwort #7 - 24.05.2011 um 18:44:14
 
JP schrieb am 24.05.2011 um 18:32:39:
Weißt jemand ungefähr, wie lange die Botschaft braucht, um das Visum auszustellen?

Ausdrucken und in den Pass kleben dauert wenige Minuten (sofern alles andere auch schon klar ist).

JP schrieb am 24.05.2011 um 18:32:39:
Könnte ich denn jetzt schon einen Flug buchen für z.B. Juli? 

Also bis July kriegen die das sicherlich hin mit dem Ausdrucken und in den Pass kleben.
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Antwort #8 - 07.06.2011 um 18:44:42
 
Mir fällt nun doch noch eine Frage ein:
Mit dem Visum und dem Flug ist jetzt alles klar, aber: Meine Frau und mein Sohn werden über die Schweiz einreisen, weil sie dort in ein anderes Flugzeug steigen. Wird dafür nun noch ein Transitvisum für die Schweiz benötigt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
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Antwort #9 - 07.06.2011 um 19:24:31
 
JP schrieb am 07.06.2011 um 18:44:42:
Wird dafür nun noch ein Transitvisum für die Schweiz benötigt?


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Antwort auf die Frage von Sandra Maischberger, ob man Leidenschaft für seine Arbeit brauche.
 
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