Hallo,
zunächst vielen herzlichen Dank für dieses Forum. Es ist überaus hilfreich, um erst mal einen Überblick über das Thema zu bekommen. Vermutlich wird das Ausländerrecht an einem gewissen Punkt zu Einzelfallentscheidungen. Vermutlich bin ich auch gerade an so einem Punkt.
Meine Frau ist Südafrikanerin, ich bin Deutscher. In die Ehe mitgebracht hat sie einen Sohn, vier Jahre.
Wir planen nun das Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Und da ergeben sich bei mir einige Fragen:
Es wird ja, glaube ich, so sein, dass meine Frau zu einem Deutschen (also zu mir) nachzieht.
LU muss also nicht gesichert sein (ich gehe davon aus, dass ich keine
Regelausnahme bin). Gleichzeitig schreibt die deutsche Botschaft in Pretoria, dass eine Krankenversicherung auf Dauer ab Einreisezeitpunkt bestehen muss. Würde das dann bedeuten, dass der vorgezeichnete Weg, den ich dem Forum entnommen habe (zunächst Reiseversicherung, danach dauerhafte Krankenversicherung), für Südafrika kein gangbarer Weg ist?
Mein jetziger Stiefsohn würde dagegen ja zu einer Ausländerin nachziehen, d.h. der
LU müsste gesichert sein. Wenn meine Frau dazu nicht in der Lage ist, gäbe es dann andere Möglichkeiten als eine
VE? (Härtefall, Kindeswohl oder sowas?)
Ich glaube, das war zunächst. Für Eure Hilfe danke ich Euch jetzt schon.
Liebe Grüße
JP