Naserian schrieb am 07.06.2011 um 09:13:39:Es geht in unserem Fall nicht um eine Familienzusammenführung, sondern um ein Visum zur Eheschließung in Deutschland.
Das Visum ist ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland und anschließendem Aufenthalt zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland, also ein Visum, das auf die Begründung eines Daueraufenthalts gerichtet ist. Insoweit ist es auch ein FZF-Visum.
Auch für dieses Visum gilt, was Petersburger geschrieben hat.
Einzige Ausnahme: Für die Zeit zwischen der Einreise und der Hochzeit muss von einer entsprechend solventen Person (das kannst Du aber auch eine dritte Person sein) eine
VE (markiertes Kürzel bitte anklicken!) abgegeben werden. Die
VE verliert mit der Erteilung der
AE nach der vollzogenen Eheschließung ihre Wirkung.
=schweitzer=
Edit: Wenn tatsächlich nur die Eheschließung und in der Folge kein weiterer gemeinsamer Aufenthalt in Deutschland beabsichtigt ist, dann wäre auch eine Einreise mit Schengenvisum möglich und die Heirat während des Aufenthalts auf der Basis des Schengenvisums. Allerdings bestünde dann die Verpflichtung, rechtzeitig vor Ablauf des Visums wieder aus Deutschland auszureisen. =schw.=