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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 2.667 mal)
fopson
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06.06.2011 um 01:23:17
 
guten tag,
ich habe ein kleines problem und wollte gerne eure hilfe haben.
ein freund von mir brauchte eine verpflichtungserklärung für seinen brüder der noch im ausland ist damit er hier kommen kann um zu studieren.
ein bekanter von mir hat uns gebotten die verpflichtungserklärung formel zu unterschreiben damit er sein visum bekommen. dafür wollte er natürlich geld.
er hat das geld bekommen und hat das unterschrieben. jetzt will mein freund die verpflichtungserklärung nicht  mehr haben weil seinen brüder nicht mehr nach deutschland kommen möchte. Er will sein geld wieder haben. mein bekanter will kein geld zurück geben weil er sagt daß er was wir woollten gemacht hat und jetzt ist es nicht mehr sein problem wenn sein brüder nicht mehr nach deutschland kommen möchte. Jetzt will meinen freund zu polizei. könnte ich ärger kriegen?
würde mich auf eine Antwort freuen.
mfg
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Antwort #1 - 06.06.2011 um 07:44:27
 
Ehm... jemand bezahlt dafür, dass jemand anders eine Verpflichtungserklärung abgibt???

Wie unvernünftig kann man sein, dass man eine Bürgschaft abgibt für jemand den man nichtmal kennt?

Und dann noch zur Polizei gehen wollen, weil man das "Bestechungsgeld" nicht zurück bekommt?

Rat: Er solls vergessen und alle sollten froh sein, dass die Brüder nicht einreisen. Bei solchen Konstellationen ist doch vorprogrammiert, dass der ganze Aufenthalt den Bach runtergeht und der Bürge am Ende auf den Kosten sitzen bleibt.

Sofern da noch mehr so krumm dran ist wie das mit der VE, könnte man übrigens noch über Mithilfe zum Erschleichen eines Aufenthaltstitel nachdenken.

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fopson
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Antwort #2 - 06.06.2011 um 08:17:15
 
danke sehr für die schnelle Antwort.
wenn ich gut verstanden habe dann könnte ich wegen "hilfe zum Erschleichen eines Aufenthaltstitel " bestrafft werden.
wie hoch könnte so eine straffe sein?

mfg
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Antwort #3 - 06.06.2011 um 08:33:33
 
fopson schrieb am 06.06.2011 um 08:17:15:
wenn ich gut verstanden habe dann könnte ich wegen "hilfe zum Erschleichen eines Aufenthaltstitel " bestrafft werden.


Wieso du?
Dein Freund brauchte die VE für seinen Bruder und ein anderer Bekannter hat sie für ihn sozusagen gegen Geld unterschrieben.
Was hast du damit zu tun?
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fopson
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Antwort #4 - 06.06.2011 um 08:39:04
 
ich wusste davon. Und ich habe die hälfte von dem geld  bekommen und habe weiter gegeben.
ich war so zusagen in der mitte.
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Antwort #5 - 06.06.2011 um 08:43:07
 
fopson schrieb am 06.06.2011 um 08:39:04:
ich wusste davon. Und ich habe die hälfte von dem geld  bekommen und habe weiter gegeben.
ich war so zusagen in der mitte.


Es ist ja nicht soweit gekommen. Und ich habe ja geschrieben, wenn das beabsichtigte "Studium" der Brüder genauso krumm war, wie die Nummer mit der VE, dann käme es vielleicht zu einem Verfahren.

Da die aber nicht mit der VE eingereist sind und anscheinend ausser der Ausstellung der Verpflichtungserklärung nichts passiert ist, wird auch nichts passieren.
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Antwort #6 - 06.06.2011 um 08:43:51
 
fopson schrieb am 06.06.2011 um 08:39:04:
Re: Verpflichtungserklärung
Antwort #4 - Heute um 08:39:04ich wusste davon. Und ich habe die hälfte von dem geldbekommen und habe weiter gegeben.
ich war so zusagen in der mitte. 



Das wäre dann sozusagen Beihilfe zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels, wenn denn einer erteilt worden wäre. Ich weiß nicht, ob der Versuch schon strafbar ist. Das kann ich dir nicht sagen.
Ich würde Zkai's Rat befolgen und die Sache abhaken.
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fopson
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Antwort #7 - 06.06.2011 um 09:25:13
 
es hängt nicht von mir ab. sondern von meinem freund.
und er sagt daß er zu polizei will.
und meine sorge ist nur was ist da sagen soll falls ich  gefragt werde.
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Antwort #8 - 06.06.2011 um 09:47:33
 
fopson schrieb am 06.06.2011 um 09:25:13:
es hängt nicht von mir ab. sondern von meinem freund.
und er sagt daß er zu polizei will.
und meine sorge ist nur was ist da sagen soll falls ich  gefragt werde.


Die Wahrheit.
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fopson
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Antwort #9 - 06.06.2011 um 09:56:49
 
danke für ihre Antworten
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