Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsdauer abhängig von Gültigkeit des Passes? (Gelesen: 872 mal)
schkid
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsdauer abhängig von Gültigkeit des Passes?
07.06.2011 um 21:05:13
 
Guten Tag,

ich habe hier schon öfter etwas gelesen, was mich ein bisschen verwirrt. So wurde gesagt, dass eine Aufenthaltserlaubnis immer nur für den Zeitraum erteilt werden könne, wie auch der Pass des Ausländers gültig ist. Wenn also z. B. nach den allgemeinen Regeln, etwa im Rahmen des Ehegattennachzugs, eine AE für die Dauer von drei Jahren zu erteilen wäre, der Pass aber nur noch zwei Jahre gültig wäre, hieße das dann, dass die AE auch nur für zwei Jahre erteilt werden kann? Finde ich ein bisschen seltsam. Danach könnte doch eine Niederlassungserlaubnis grundsätzlich niemals erteilt werden, da ein Pass immer irgendwann einmal abläuft, die NE aber doch gerade unbefristet gilt. Wenn das aber tatsächlich so ist, dann würd ich gerne wissen auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht. Vielen Dank schon mal für die Aufklärung...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsdauer abhängig von Gültigkeit des Passes?
Antwort #1 - 07.06.2011 um 22:54:19
 
Das ist die Regelung für die Aufenthaltserlaubnis: Sie darf immer nur so lange gegeben werden, wie der Pass gültig ist.

Wer also eine AE von drei Jahren will, sollte den eigenen Pass vorher verlängern.

Bei einer NE gilt das nicht, die wird erteilt und dann von Pass zu Pass weitergeklebt.

(gilt alles, bis die Plastikkarten da sind...)
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema