reinhard schrieb am 21.09.2012 um 15:41:28:@Zeno: Das ist falsch.
Ihr stellt den Antrag sofort nach der Einreise beim JobCenter. Das leitet ihn an das Sozialamt weiter. Dort wird er rückwirkend zum Antragstermin bewilligt.
Die
AE reicht Ihr nach, sobald sie da ist, die wird ja ebenfalls zum Datum des Antrages ausgestellt.
So bekommt Ihr von Anfang an Euer Geld.
Falls Ihr lieber von Familie und Verwandten leben wollt, ist das natürlich in Ordnung. Solange Ihr ein Einkommen aus Geschenken bezieht, muss keine Behörde zahlen.
Danke reinhard!
Oh JE! Wir waren von Anfang an dort, die Sachbearbeiter meinten, dass es nicht möglich ist mit einem FZF-Visum einen Antrag zu stellen. Wir waren auch beim Sozialamt, und die haben uns auch bestätigt, dass dies nicht möglich ist. Das Wasser steht uns bis zum Hals, da wir das nötige Geld geliehen haben um über die Runden zu kommen.
eAT hat er schon letzte Woche bekommen, mit dieser sind wir sofort wieder zum Job-Center gefahren und wurden da natürlich sofort abgewiesen mit der 3-Monatigen Wartezeit als Begründung.
Was sollen wir jetzt am besten machen? Wieder hingehen? Wenn ja, wie sollten wir das am besten anstellen, so dass wir nicht wieder abgewiesen werden? Sollten wir uns dann mit bestimmten Paragraphen ausrüsten bevor wir hingehen? So dass wir nicht zum dritten Mal abgewiesen werden
.
Denn genau mit dieser Begründung wurden wir abgewimmelt:
Zitat:Keinen Antrag auf das Arbeitslosengeld II dürfen Anspruchsberechtigte der Sozialhilfe stellen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind auch Ausländer sowie deren Familienanghörige während der ersten drei Monate nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Nach dieser Zeit sind Ausländer und Bürger der EU sowie deren Familienmitglieder vom ALG II ausgeschlossen
http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-antrag.php