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Umwandlung Schengenvisum in Aufenthaltserlaubnis? (Gelesen: 3.011 mal)
ktembr
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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08.05.2011 um 11:30:24
 
Hallo an Alle,

Evtl. koennt Ihr mir weiterhelfen.

Ich bin deutscher Staatsbuerger und meine Freundin ist Chinesin und studiert im Moment  in UK.
Sie hat nun ein Schengenvisum beantragt und dieses auch erhalten.

Wir planen nun bald folgenden Reiseverlauf:

UK -> Holland (Aufenthalt fuer circa 30 Tage) -> Daenemark (Copenhagen)  Heirat -> Deutschland (Muenchen) Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis -> Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ohne vorher ein EZF Visum in China beantragen zu muessen

Nach dem Thread von Mick bin ich mir aber nicht sicher, ob das funktionieren wird.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1289943219

Gibt es einen Reiseverlauf bei dem dies moeglich ist?

z.B. UK -> Deutschland -> Daenemark -> Deutschland

Ich danke Euch.

Viele Gruesse,

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.05.2011 um 11:39:41
 
Geht doch lieber gleich den richtigen Weg.

1. Heiratsvisum im UK beantragen
2. In D heiraten und gleich die begeherte AE bekommen

oder

1. Mit Schengen-Visum in DE (oder DK) oder im UK heiraten
2. FZF - Visum im UK beantragen
3. Nach D kommen und dort AE bekommen
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 08.05.2011 um 11:39:43
 
ktembr schrieb am 08.05.2011 um 11:30:24:
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ohne vorher ein EZF Visum in China beantragen zu muessen

Wenn sie durch ihr Studium in GB aufhältig ist, dann kann sie doch das Visum zur FZF von dort aus beantragen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ktembr
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 08.05.2011 um 11:55:49
 
Hallo,

Danke schon mal fuer die Antworten.

Das Problem ist, dass meine Freundin ihr Studium fuer ein Semester unterbrechen wird und dann naechstes Jahr fertig studieren wird. Damit kann Sie in diesem Zeitraum nicht zurueck nach UK da Ihr Visum ungueltig wird.

Viele Gruesse,

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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.05.2011 um 12:23:01
 
Die Grundregel ist: Sie muss bei der Antragstellung klar sagen, was sie will.

Bei einem Schengenvisum ist vorgeschrieben, dass sie die Ausreise nach dem Besuch vor Erteilung zusagt. Daran muss sie sich auch halten.

Bei einem FZF-Visum (zum Heiraten oder nach der Heirat) sagt sie vorher, dass sie anschließend eine AE beantragen will. (Ausreisen darf sie natürlich immer noch.)
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 08.05.2011 um 14:08:43
 
Ohne zu wissen, welches Schengenvisum und welchen britischen AT konkret sie nun hat:

Das Einfachste wäre sicher, schnellstmöglich in Dänemark zu heiraten, zurück ins UK und dort bei der zuständigen deutschen AV das FZF-Visum beantragen.

Mit ein wenig Glück ist die Entscheidung gefallen, bevor ihr britischer AT abläuft und die Sache geht im Ganzen klar.

Alle anderen Varianten laufen an dem vorbei, was der Gesetzgeber vorschreibt - Einreise mit dem erforderlichen Visum, wahre Angaben im Visumverfahren - und sollten nicht funktionieren.


Ergänzung: Eine freundlich vorgetragene Bitte von Dir mit dem Hinweis auf den Ablauf des britischen AT dürfte in Deiner ABH womöglich auf Entgegenkommen stoßen.
Je nach beidseitiger Freundlichkeit und entsprechenden Möglichkeiten selbstverständlich ...

Im schlimmsten Fall ist es vielleicht auch möglich, daß die entsprechende britische Behörde ihren britischen AT um ein Weniges verlängert ...
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 08.05.2011 um 15:22:35
 
Petersburger schrieb am 08.05.2011 um 14:08:43:
Im schlimmsten Fall ist es vielleicht auch möglich, daß die entsprechende britische Behörde ihren britischen AT um ein Weniges verlängert ... 


Eine Einreise mit dem Ziel, irgendeinen AT bei einer Botschaft eines anderen Staates in GB zu beantragen, ist u.U. vorgesehen. Die Verlängerung eines britischen Aufenthaltsvisums nicht. Das ist als Student Tier 4 limited leave to remain, umgangssprachlich (und nich so falsch wie in Deutschland wird es "student visa" genannt). Wie lange man nach dem Abschluss eines Studiums hat, bis man ausreisen muss, variiert je nach Länge des Kurses.

Sofern die Frau mit einem Deutschen verheiratet ist, kann der Deutsche nach GB einreisen, ein Aufenthaltsrecht gibt es für drei Monate. Dann könnte die deutsche AV in GB einen FZF-Antrag annehmen.

Wichtig ist natürlich, dass die A1-Prüfung bestanden wurde.

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