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Kind von Ungarn wieder nach Deutschland holen (Gelesen: 4.733 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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07.05.2011 um 17:22:19
 
Ich bin seit gut einem Jahr mit einer Ungarin zusammen. Sie lebt schon einige Jahre in Deutschland, hat aber mit einem Ungar ein Kind (2 Jahre alt), dass Kind hat auch mit ihr hier gelebt, bis der Vater nun seit einem halben Jahr das Kind bei sich haben wollte, was ihm vorher ziemlich egal war.
Der Vater ist arbeitslos und Alkoholiker, aber hat durch seinen Vater wohl recht gute Kontakte zur dortigen Justiz. Sie muss also ständig nach Ungarn wegen jeder Lappalie, oder hier was nicht gerade billig ist, die ganzen Schreiben für Anwälte und Gericht immer übersetzen lassen. Sie hat wie vom Gericht dort verlangt nachgewiesen das sie eine Wohnung und Arbeit hier hat und für das Kind versorgt wäre, aber scheinbar trotzdem die Aussichten das Kind mit nach Deutschland zu nehmen, irgendwie immer wieder rausgezögert werden, da offenbar der Vater da immer wieder was dagegen unternimmt. Sie hat dort einen Anwalt, der außer das er ihr sagt sie muss das und das noch 3x schicken oder persönlich bringen, recht nutzlos ist. Und der deutsche Anwalt hier offenbar auch nicht wirklich weiter weis und selber schon geäußert hat das dort irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Was kann man in so einer Situation am besten von hier aus noch machen ?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 07.05.2011 um 19:17:55
 
Von hier aus?

Nichts.

Wenn ihr ungarischer Anwalt wirklich persönliche Fehler hat und deshalb nicht weiter kommt, müsste sie einen besseren ungarischen Anwalt suchen. Wenn es an der Sache selbst liegt, muss sie die Sache selbst lösen.

Aber bei einer ungarischen Mutter, einem ungarischen Vater, einem ungarischen Kind und ungarischen Gesetzen kann sie von hier aus kaum etwas machen (außer Geld verdienen und einen guten Anwalt bezahlen).
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.05.2011 um 19:50:57
 
Würde es irgendwas bringen wenn ich sie heirate ?
Der ungarische Anwalt meint das sie sich darauf einstellen muss, dass das Kind bis es 8 Jahre ist, in Ungarn bleibt. Das kann doch nicht sein, bei einem versoffenen Vater dem das Kind eigentlich egal ist (der ist 40 hat nichts und wohnt bei seinen Eltern) und der jetzt nur damit versucht ihr eins auszuwischen, damit sie in Ungarn bleibt.
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reinhard
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Antwort #3 - 07.05.2011 um 20:21:33
 
Es geht doch darum, dass eine ungarische Mutter für ihr ungarisches Kind das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht will, also das vom Gericht bestätigte Recht, das Kind dem Vater wegzunehmen und ins Ausland zu bringen.

Ob nach ungarischem Recht die Aussichten der Mutter höher sind, wenn sie (neu) verheiratet ist, solltest Du am besten ihren ungarischen Anwalt fragen.
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Antwort #4 - 07.05.2011 um 20:38:04
 
Sie waren ja nicht verheiratet.
Und wegnehmen, er kann es ja sehen, soll er seinen Hintern hier her bewegen. Das Kind war ja ein Jahr hier, der könnte ohne seine eigenen Eltern überhaupt nicht für das Kind sorgen. Wie kann ein Gericht ernsthaft der Mutter die Zukunft verbauen, in dem sie sie möglicherweise zwingen, wegen so einem Säufer in Ungarn zu bleiben. Und dem Kind ginge es hier auch wesentlich besser.
Und wenn ich sie heirate und das Kind wieder her holen, würden dann irgendwelche dt. Gesetze für sie und das Kind "greifen", dass der Vater es nicht wieder holen könnte ?
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reinhard
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Antwort #5 - 07.05.2011 um 20:42:53
 
Wenn Ihr ein ungarisches Kind nach Deutschland entführt, greifen alle möglichen deutschen Gesetze – da kannst Du leicht für eine ganze Reihe von Jahren im Knast verschwinden.

Solange das ungarische Gericht nicht zugunsten der Mutter entschieden hat, könnt Ihr nur in Ungarn etwas machen. Kapitalverbrechen solltest Du nicht erwägen, da versteht der deutsche Staat auch keinen Spaß.
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Antwort #6 - 07.05.2011 um 20:56:19
 
Naja es ist aber offenbar nicht so leicht. Mir scheint der Gegner ist eher das Gericht, als der versoffene Vater.
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franky_23
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Antwort #7 - 08.05.2011 um 10:46:38
 
testperson,

du machst einen riesen Gedankenfehler. Das Kind hat ein Recht beide Elternteile zu sehen.

Wieso sollte ein Vater ins Ausland fahren, weil jetzt die Mutter meint in der Welt ihr Glück zu versuchen.

Vergleich das Ganze einfach mal mit dem Fall Effenberg/Strunz.

Doch das ist Familienrecht.

Vielleicht hilft es ja dem Gericht einen Beleg zu bringen, dass der Vater versoffen ist und keinen Unterhalt für das Kind leistet.

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Antwort #8 - 08.05.2011 um 14:19:52
 
Weil der Vater das nur macht, damit sie zurück nach Ungarn müsste. Sie hat ja schon einige Jahre hier gelebt und das Kind das erste Jahr ebenfalls, wo es dem Vater egal war. Und wieso sollte der Mutter und dem Kind eine bessere Zukunft verbaut werden, nur weil in Ungarn ein versoffener Vater hockt, der nicht mal annähernd für das Kind sorgen könnte, nicht mal für sich selber. Sie fährt jeden Monat 2-3x hin und bringt Sachen, Geld und was das Kind braucht. Hat alles gemacht und nachgewiesen was das Gericht dort verlangt hat und trotzdem muss sie damit rechnen, dort bleiben zu müssen, bis das Kind 8 Jahre ist. Sie hat zwar auch ihre Eltern noch dort, aber müsste ja auch wieder Arbeit und Wohnung suchen und darf sich dann vermutlich noch vom Vater und dessen Familie schikanieren lassen. Die weigern sich ja selbst ihr am Telefon manchmal zu sagen wie es dem Kind geht, oder das sie es mal hören kann.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 08.05.2011 um 15:09:59
 
Testperson schrieb am 07.05.2011 um 17:22:19:
dass Kind hat auch mit ihr hier gelebt, bis der Vater nun seit einem halben Jahr das Kind bei sich haben wollte


Hat die Mutter der Ausreise des Kindes aus Deutschland zugestimmt? Falls nein, und sie das Sorgerecht hatte, könnte evtl. etwas gemacht werden. (Kindesentführung aus Deutschland.) Sonst geht es ausschließlich um ungarisches Recht.
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Antwort #10 - 08.05.2011 um 15:26:57
 
Sie hat die Aufforderung aus Ungarn vom Gericht bekommen, bis da ein Urteil gesprochen wird, dass Kind in Ungarn bleiben muss sonst würde man es mit der Polizei holen. Und seitdem ist es beim Vater bzw. dessen Eltern, da wie gesagt der bei seinen Eltern wohnt und selber gar nicht für das Kind sorgen könnte und das mit 40 Jahren. Versteh da nicht was ein Gericht da überhaupt ewig rumtrödeln muss.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 08.05.2011 um 16:49:54
 
Wo wurde das Kind geboren?
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Antwort #12 - 08.05.2011 um 17:22:25
 
Mutly schrieb am 08.05.2011 um 16:49:54:
Wo wurde das Kind geboren?


In Ungarn ist es geboren.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 08.05.2011 um 18:36:58
 
Dann gilt ungarisches Recht. Ungarn entscheidet, ob das Kind nach Deutschland auswandern darf und ob neben der Mutter auch der Vater das Sorgerecht hat, und so wie es aussieht, hat er es. (Wenn der Vater der ursprünglichen Reise des Kinds nach D nicht zustimmte, könnte dieser Punkt negativ sein.)

(Wäre es in Deutschland geboren während die Eltern dort lebten, wäre es nach deutschem Recht nicht legal gewesen, das Kind ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Vaters oder des Familiengerichts dauerhaft nach Ungarn zu bringen, weil das deutsche Familienrecht maßgebend wäre. Deshalb die Frage. Denn in diesem Fall ist ungarisches Recht maßgebend.)

Entscheidungen sollen dem Kindeswohl dienen. Am wichtigsten wäre vermutlich die Situation, in der das Kind jetzt lebt mit seinem Vater. Wichtig sind auch die Besuche und Leistungen der Mutter. Relevant ist aber auch, mit wem das Kind inwiefern eng verbunden ist - je länger es dort bleibt, desto schwieriger könnte es für die Mutter sein. Dass die Mutter aufgrund einer Beziehung mit einem Deutschen in Deutschland lebt und dass es für den Deutschen schwierig oder unmöglich wäre, in Ungarn zu leben, kann relevant sein, zumal das Kind noch nicht zur Schule geht und nicht "verankert" ist und sowohl Deutsch als auch Ungarisch als Muttersprachen erwerben könnte.

Aber wie das in Ungarn geregelt wird, welche Faktoren welches Gewicht haben, wäre alles dort zu klären. Das sind nur Fragen, die mit einem ungarischen Anwalt im Bereich Familienrecht besprochen werden können und er soll in der Lage sein, sie zu beantworten.
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