Mutly
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Dann gilt ungarisches Recht. Ungarn entscheidet, ob das Kind nach Deutschland auswandern darf und ob neben der Mutter auch der Vater das Sorgerecht hat, und so wie es aussieht, hat er es. (Wenn der Vater der ursprünglichen Reise des Kinds nach D nicht zustimmte, könnte dieser Punkt negativ sein.)
(Wäre es in Deutschland geboren während die Eltern dort lebten, wäre es nach deutschem Recht nicht legal gewesen, das Kind ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Vaters oder des Familiengerichts dauerhaft nach Ungarn zu bringen, weil das deutsche Familienrecht maßgebend wäre. Deshalb die Frage. Denn in diesem Fall ist ungarisches Recht maßgebend.)
Entscheidungen sollen dem Kindeswohl dienen. Am wichtigsten wäre vermutlich die Situation, in der das Kind jetzt lebt mit seinem Vater. Wichtig sind auch die Besuche und Leistungen der Mutter. Relevant ist aber auch, mit wem das Kind inwiefern eng verbunden ist - je länger es dort bleibt, desto schwieriger könnte es für die Mutter sein. Dass die Mutter aufgrund einer Beziehung mit einem Deutschen in Deutschland lebt und dass es für den Deutschen schwierig oder unmöglich wäre, in Ungarn zu leben, kann relevant sein, zumal das Kind noch nicht zur Schule geht und nicht "verankert" ist und sowohl Deutsch als auch Ungarisch als Muttersprachen erwerben könnte.
Aber wie das in Ungarn geregelt wird, welche Faktoren welches Gewicht haben, wäre alles dort zu klären. Das sind nur Fragen, die mit einem ungarischen Anwalt im Bereich Familienrecht besprochen werden können und er soll in der Lage sein, sie zu beantworten.
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