Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehe und Scheidung und Arbeit (Gelesen: 1.836 mal)
Themen Beschreibung: ich will mich trennen, weil....
koukou108
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Hannover, Niedersachsen, Germany
Hannover
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe und Scheidung und Arbeit
21.04.2011 um 16:43:19
 
Hallo,

ich bin seit zwei Jahren in D. Meinen Mann kenne ich seit über acht Jahren. Er lebt auch seit langem im D. Ich komme aus Tunesien.
Vor der Ehe habe ich mich sehr auf meinen Mann und D gefreut. Die ersten Ehemonate waren auch sehr schön...dann stellte sich heraus, dass er psychisch und sozial sehr gestört ist...
Seine Mutter bekommt Pflegestufe III für ihn. Dies war mir alles nicht bewusst...man sagte mir zwar er hätte Epilepsie, aber das war mir egal und soviel ich weiß, gibt es viele Arten der Epilepsie, außerdem war ER mir sehr wichtig.
Das wahre Ausmaß seiner asozialen Krankheit zeigte sich erst etwa acht Monate nach der Eheschließung.
Ich lebe wie in einem Alnbtraum. Es ist keine Partnerschaftlichkeit. Alle Hoffnungen und gemeinsamen Träume sind dahin. Er ist sehr Ich-bezogen, introvertiert und egoistisch...aber ich will gar nicht über ihn reden.
Nun habe ich den Deutschkurs sowohl in Tun als auch hier inkl. Integrationskurs gemacht...Ich habe mich wirklich sehr auf D gefreut...neues Leben, neues Land, Arbeit...etc.
Ich bin nie mit der Absicht gekommen, um hier Transferleistungen zu beziehen. Und genau da fangen die Probleme an.
Mein Mann sieht darin keine Probleme, er ist sogar der Meinung es stehe ihm noch mehr zu, als er und seine Mutter überhaupt bekommen.
Für mich ist es sehr unangenehm ständig zur Arge zu gehen und ich habe jedes mal Angst, den Briefkasten zu öffnen, und da liegt ein Brief von  der Arge...
Seit Anfang Februar arbeite ich und bin täglich für 3 Stunden beschäftigt. Es macht mir soviel Spaß. Ich habe der Arge Bescheid gegeben und seitdem bin ich auch sozialversicherungspflichtig. Nun ist meine Frage.
Wie weit darf ich arbeiten? Ich möchte mein eigenes Geld für MICH verdienen, ohne für ihn aufzukommen. Vorher musste er auch für sich sorgen. Ich möchte mich auch trennen. Was muss ich da beachten? Muss ich bis nächstes Jahr April warten(dann sind es 3 Jahre), oder kann ich schon jetzt die Scheidung einreichen?
Ich freu mich auf Eure Antworten sehr...
koukou
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe und Scheidung und Arbeit
Antwort #1 - 21.04.2011 um 16:48:48
 
koukou108 schrieb am 21.04.2011 um 16:43:19:
Wie weit darf ich arbeiten?

Soviel wie du möchtest.

koukou108 schrieb am 21.04.2011 um 16:43:19:
Ich möchte mein eigenes Geld für MICH verdienen, ohne für ihn aufzukommen. 

Tja, du bist aber verheiratet und kannst nicht nur an dich denken, Ehegatten sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet, darum geht es ja u.a. in einer Ehe auch.

koukou108 schrieb am 21.04.2011 um 16:43:19:
Ich möchte mich auch trennen. Was muss ich da beachten? Muss ich bis nächstes Jahr April warten(dann sind es 3 Jahre), oder kann ich schon jetzt die Scheidung einreichen? 

Nach 2 Jahren ehel. LG in D kannst du bei Trennung eine AE nach §31 AufenthG für 1 Jahr erhalten.
Wenn der LU nach diesem Jahr gesichert ist, wird die AE ganz normal verlängert.

Zu beachten ist, dass du deinem dann Ex-Mann u.U. Unterhalt zahlen musst, aber das hat ja nix mit dem AufenthG zu tun.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe und Scheidung und Arbeit
Antwort #2 - 21.04.2011 um 16:57:01
 
koukou108 schrieb am 21.04.2011 um 16:43:19:
Nun ist meine Frage.
Wie weit darf ich arbeiten?

Mit einer AE nach § 28 kannst Du unbeschränkt und uneingeschränkt arbeiten

Zitat:
Ich möchte mein eigenes Geld für MICH verdienen, ohne für ihn aufzukommen. Vorher musste er auch für sich sorgen. Ich möchte mich auch trennen.

Da wirst Du wohl, zumindest während der Trennungszeit, nicht herumkommen. Ehegatten sind sich zum Unterhalt verpflichtet.
Inwieweit (eventuell) nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muß, legt das Gericht bei der Scheidung fest.

Zitat:
Was muss ich da beachten? Muss ich bis nächstes Jahr April warten(dann sind es 3 Jahre), oder kann ich schon jetzt die Scheidung einreichen? 

Du solltest mindestens zwei Jahre verheiratet sein, bevor Du Dich trennst. Allerdings könnte auch hier der Gedanke aufkommen, daß die Eheschließung nur zum Zwecke der Aufenthaltsnahme zustande gekommen sein könnte.
Dagegen solltest Du schon entsprechende Argumente vorweisen können.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
koukou108
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Hannover, Niedersachsen, Germany
Hannover
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe und Scheidung und Arbeit
Antwort #3 - 21.04.2011 um 17:09:41
 
Welche Rechte habe ich, wenn ich mich erst nach 3 Jahren scheiden würde? (CDU/FDP)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe und Scheidung und Arbeit
Antwort #4 - 21.04.2011 um 19:10:50
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe und Scheidung und Arbeit
Antwort #5 - 21.04.2011 um 18:08:19
 
koukou108 schrieb am 21.04.2011 um 17:09:41:
Welche Rechte habe ich, wenn ich mich erst nach 3 Jahren scheiden würde? (CDU/FDP)


Auf die Scheidung kommt es nicht an, sondern auf die Trennung (ein Jahr oder länger vor der Scheidung).

Wenn die Veränderung des Aufenthaltsgesetzes in den nächsten Tagen in Kraft tritt, gilt für Dich:

Wenn Du Dich nach drei Jahren ehelichem Zusammenleben (gerechnet von der Anmeldung in der gemeinsamen Wohnung) trennst, bekommst Du eine AE nach § 31 für ein Jahr. Diese wird danach verlängert, wobei Du nach Möglichkeit von eigener Arbeit leben solltest.

Wenn Du Dich VOR Ablauf von drei Jahren (bisher: zwei Jahren) trennst, endet die AE, Du kehrst nach Hause zurück. Ausnahme: Wenn es für Dich "nicht zumutbar" war, weiter mit diesem Mann zusammen zu leben ("Härtefall"), dann kann die Ausländerbehörde Dir auch eine neue AE nach § 31 geben. Du musst aber ausführlich und nachvollziehbar begründen, dass für Dich eine Ausnahme gelten muss.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 21.04.2011 um 20:18:10 von Daddy » 
Grund: zurückgeschubst... ;) 
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema