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Heirat in Kabul (Gelesen: 2.119 mal)
jalda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Kabul
21.04.2011 um 12:48:01
 
Hallo,

so nun ist es bald so weit. Ich werde am 17 Juni nach Kabul fliegen und dort meinen Verlobten heiraten. Kurz zu meiner Person: Ich bin Afghanin,20 Jahre, habe deutsche Staatsbürgerschaft und fange ab August eine Ausbildung an.

Heute war ich im Rathaus um meinen Pass zu erneuern und die Dame sagte mir, dass ich auch die afghanische Staatsbürgerschaft noch besitze und es nicht einfach wäre diese wieder zu verlieren  hä? uns wurde vor 11 Jahren bei der Einbürgerung gesagt, dass wir nun "nur" noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Auf jeden Fall war meine Frage jetzt. Welche Dokumente muss ich mit nach Kabul nehmen für den Antrag auf FZF. Und da ich ja jetzt doch Doppelstaatlerin bin... kann es Probleme bei der Familienzusammenführung geben, denn als Auszubildende verdiene ich nicht so viel  unentschlossen

Danke schonmal für die Info !  Smiley
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 21.04.2011 um 12:56:48
 
jalda schrieb am 21.04.2011 um 12:48:01:
Und da ich ja jetzt doch Doppelstaatlerin bin... kann es Probleme bei der Familienzusammenführung geben, denn als Auszubildende verdiene ich nicht so viel 


Deine Frage zielt in Richtung Regelausnahme, nicht wahr?

Ich denke, dass Du Dir da ungeachtet dessen, dass eine hinreichende LU - Sicherung (noch) nicht gegeben ist, keine allzu große Sorgen machen brauchst.

Denn bei der Beurteilung dessen, ob bzw. wann eine Regelausnahme vorliegt, kommt es darauf an, dass Dir die Eheführung in Afghanistan tatsächlich zuzumuten ist. -

Dabei ist unter anderem auch zu berücksichtigen, welche Möglichkeiten einer hinreichenden LU - Sicherung Du denn in Afghanistan hättest. Außerdem bist Du offenkundig in einem so hohen Maße in Deutschland integriert und sozialisiert (immerhin dürftest Du selbst bereits große Teile Deiner Kindheit bereits in Deutschland verbracht haben, bist hier zur Schule gegangen usw.) sein, dass auch das von erheblichem Gewicht ist.

Die Tatsache, dass Du "Doppelstaatsangehörige" bist ist nur ein Gesichtspunkt bei der Frage der Beurteilung, ob Dir die Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Afghanistan zugemutet werden kann. Einer, aber nicht der alleinige und, wie ich es in Deinem Fall anzunehmen wage, auch nicht der entscheidende.


=schweitzer=

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Antwort #2 - 21.04.2011 um 15:05:23
 
jalda schrieb am 21.04.2011 um 12:48:01:
Heute war ich im Rathaus um meinen Pass zu erneuern und die Dame sagte mir, dass ich auch die afghanische Staatsbürgerschaft noch besitze 

jalda schrieb am 21.04.2011 um 12:48:01:
uns wurde vor 11 Jahren bei der Einbürgerung gesagt, dass wir nun "nur" noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

Du warst damals sicherlich nicht in einem Alter, in dem du dich gross um die Behoerdengaenge gekuemmert hast. Ganz unabhaengig von der FZF waere es dir anzuraten hier mal genauer nachzuforschen, damit du fuer die Zukunft Gewissheit hast..

Nach deiner Beschreibung stehen sich hier ja zwei widerspruechliche Aussagen gegenueber. Und im Zweifelsfall solltest du beiden nicht glauben; denn lediglich Afghanistan kann das Bestehen oder Nichtbestehen der afghanischen Staatsbürgerschaft feststellen.

Wenn sich aus euren alten Unterlagen nichts 100% konkretes ergibt, so koenntest du versuchen die Frage deiner Staatsangehoerigkeit ueber die afgahnischen Behoerden klaeren zu lassen.
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jalda
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Antwort #3 - 21.04.2011 um 19:43:46
 
Okay vielen Dank für eure Antworten.

Aber die Frage, was ich für die FZF in Kabul benötige ist immer noch offen  Smiley
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Saxonicus
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Antwort #4 - 21.04.2011 um 19:52:38
 
jalda schrieb am 21.04.2011 um 19:43:46:
Aber die Frage, was ich für die FZF in Kabul benötige ist immer noch offen

Du benötigst garnichts, denn den Antrag zur Familienzusammenführung muß Dein Ehemann stellen. Dazu braucht er neben seinen Pass die Heiratsurkunde und das Sprachzertifikat.

In Deutschland wird dann die ABH auf Dich zukommen, um die entsprechenden Dokumente von Deiner Seite einzufordern.
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jalda
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Antwort #5 - 21.04.2011 um 20:00:09
 
Saxonicus schrieb am 21.04.2011 um 19:52:38:
Du benötigst garnichts, denn den Antrag zur Familienzusammenführung muß Dein Ehemann stellen. Dazu braucht er neben seinen Pass die Heiratsurkunde und das Sprachzertifikat.

In Deutschland wird dann die ABH auf Dich zukommen, um die entsprechenden Dokumente von Deiner Seite einzufordern.



Achso  hä? ich hatte irgendwo gelesen, dass ich von hier eine Meldebescheinigung und meinen Pass mitnehmen muss  unentschlossen
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Saxonicus
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Antwort #6 - 21.04.2011 um 20:04:31
 
jalda schrieb am 21.04.2011 um 20:00:09:
Achso ich hatte irgendwo gelesen, dass ich von hier eine Meldebescheinigung und meinen Pass mitnehmen muss

Den Pass solltest Du unbedingt mitnehmen, denn ohne diesen wirst Du garnicht in den Flieger kommen. Zur Einreise in AFG und zum Heiraten wird er sicherlich auch notwendig sein.
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jalda
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Antwort #7 - 21.04.2011 um 20:08:25
 
Saxonicus schrieb am 21.04.2011 um 20:04:31:
Den Pass solltest Du unbedingt mitnehmen, denn ohne diesen wirst Du garnicht in den Flieger kommen. Zur Einreise in AFG und zum Heiraten wird er sicherlich auch notwendig sein.


Haha ja den Pass nehm ich sowieso mit  Laut lachend Smiley
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