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Einreisesperre aufheben durch Vollmacht (Gelesen: 1.959 mal)
robinson
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i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisesperre aufheben durch Vollmacht
08.04.2011 um 23:43:45
 
Hallo liebe Gemeinde,

ich wollte meiner Freundin eine Vollmacht geben damit sie die Einreisesperre in D aufheben lassen kann.

A) Was genau soll ich da reinschreiben?

B) Was genau soll sie der ABH schreiben?

C) Holt sich die ABH irgendwelche Infos von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ob ich noch Bewaehrung/HB etc. habe?

Danke schonmal  Smiley
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wandle leid in hoffnung und wut in geduld...
 
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Vinzent2m
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Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben durch Vollmacht
Antwort #1 - 09.04.2011 um 07:18:29
 
A : Das was du willst. Also z. B.
Hiermit bevollmächtige ich, (Name, derzeitige Adresse und Geburtsdatum) Frau (Name und Adresse) für mich gegenüber der Ausländerbehörde einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre zu stellen.
B : Das was du willst. Also z. B.
Hiermit beantrage ich als Bevollmächtigte von Hr. ...... geb. am .... die Befristung der Einreisesperre.
Er wurde ......... abgeschoben.
Anschließend kurz die Gründe der Wiedereinreise angeben. Es ist sicherlich nicht verkehrt kurz zu erläutern, warum zukünftig keine weiteren Straftaten zu erwarten sind.
Zu C
Der ABH ist die Straftat bzw. Strafhistorie ja sowieso aus der Akte bzw. Verfügung bekannt. Welche Verjährungsfristen sich daraus ergeben, dürfte hinlänglich bekannt sein (§ 79 StGB)
Ob darüber hinaus eine zusätzliche Nachfrage bei der Justiz erfolgt ist aber nicht auszuschließen.
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