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Aufhebung der Einreisesperre (Gelesen: 2.565 mal)
Themen Beschreibung: Kostenaufstellung übersenden
Mausi251080
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufhebung der Einreisesperre
06.04.2011 um 23:30:23
 
Hallo alle zusammen hoffe ich bekomm hier Antworten auf meine Fragen.

Zu meiner Situation:
Mein Verlobter wurde vor Jahren aus Deutschland abgeschoben auf Grund dessen das seine damalige Frau sich von ihm getrennt hat.

Jetzt haben wir die ALB angeschrieben und wollten die Kostenaufstellung übersandt haben damit wir eine Vorstellung davon bekommen was überhaupt gezahlt werden muss.

Jetzt bekamen wir die Antwort mit dem Vermerk es muss binnen 1 Monats gezahlt werden ansonsten fallen Zinsen an.

Ich frag mich was das soll??? Ich hab ausdrücklich gesagt ich brauch nur die Aufstellung damit wir uns Gedanken machen können darüber. Wie sollen wir denn jetzt in so kurzer Zeit diese große Summe aufbringen? Noch dazu wo meiner Verlobter noch im Ausland ist und derzeit wenns hoch kommt 70 EUR im Monat verdient.

Kommen wir da irgendwie wieder raus?  Griesgrämig
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.04.2011 um 23:35:43
 
Ist recht "unüblich".

Bei grundsätzlich signalisierter Zahlungsbreitschaft akzeptieren
die ABHs eigentlich regelmäßig eine Anzahlung und anschließen-
de Ratenzahlung.

Ich würde die ABH mal dazu ansprechen und ggf. belegen, dass
du/ihr eben die Summe wohl nicht auf einmal zahlen könnt.
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Mausi251080
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.04.2011 um 23:54:23
 
Netterweise wurde uns eine Ratenzahlung angeboten allerdings bei 70 EUR Nettoeinkommen im Ausland kann er leider keine Raten zahlen.

Mir bleibt leider auch nicht wer weiß wieviel übrig um mit der Ratenzahlung zu beginnen, da ich derzeit dummerweise auf Hilfe vom Staat angewiesen bin.

Damals wurde mir gesagt es könnten ungefähr so und so viel EUR sein und wir wollten nur die genaue Summe wissen, da ich Ende nächsten Jahres eine größere Summe erhalte aber eben auch erst dann. Somit hatten wir gedacht wenn nichts weiter dazu kommt dann können wir Ende nächsten Jahres die Summe komplett zahlen. Geht ja auch schneller. Nur leider scheinen wir den Plan nicht durchdacht zu haben, denn jetzt sollen wir sofort beginnen und ne Ratenzahlungsvereinbarung von 5 EUR bei einer 4stelligen Summe die gefordert wird wird wohl kaum jemand akzeptieren.

Hab einfach nur Angst das jetzt zu der Summe auch noch Säumniszuschläge anfallen die ja gar nicht hätten sein müssen.  Griesgrämig
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.04.2011 um 01:04:16
 
Mal annersum das Pferd aufgezäumt:

wenn ihr "nur" verlobt seid, besteht ja auch keinerlei Anspruch
auf irgendwas (AE, FNZ).

Bei einem Anspruch auf AE (naheliegend hier wegen deutscher
Ehefrau) sähe die Sache dann schon bissl anders aus.

Extremes Beispiel aus meiner Praxis:

Mann 2 x abgeschoben. Kosten ca 25.000 €. Befristung wurde
ausgesprochen bei 500 € Anzahlung Rest in Raten á 100 €, da
Frau kein Einkommen hatte.

Und da sag einer es gäbe keine ABH mit Verständnis  Cool
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Vinzent2m
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Antwort #4 - 07.04.2011 um 10:55:48
 
Ich würde das mit den 5 €  und dem Hinweis, dass Ende nächsten Jahres mit einem größeren Abschlag zu rechnen sei + Mitteilung, dass mehr derzeit nicht möglich ist, einfach mal probieren.
Mehr als eine Ablehnung ist nicht möglich und der Sachstand kann sich nicht sonderlich verschlechtern.
Wobei der Hinweis von Fons vor welchem Hintergrund denn überhaupt die Einreise erfolgen kann eine große Berechtigung hat.
Solltet ihr im Heimatland des Verlobten heiraten, dürfte die Behörde die Befristungsentscheidung auch nicht vom Bezahlen der Abschiebekosten abhängig machen und es gäbe einen Einreisegrund.
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Mausi251080
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Antwort #5 - 08.04.2011 um 12:39:24
 
Hallo ihr Lieben
habe noch mal mit dem netten jungen Mann gesprochen von der ABH.

Das Schriftstück was wir erhalten haben ist ein Formschreiben welches noch nicht an die Stadtkasse weitergeleitet wurde.

Von daher brauchen wir uns auch keine Sorgen machen es fallen keine Zinsen an und ich werd auch nicht zur Zahlung herangezogen.  Smiley

Allerdings hat er mir das telefonisch mitgeteilt und ich überlege um auf Nr. sicher zu gehen ihn noch mal schriftlich zu bitten mir mitzuteilen das keine weiteren Kosten bzw. Säumniszuschläge erhoben werden. Sollte ich das vorsichtshalber machen oder aber mich auf die telefonische Aussage verlassen?  unentschlossen
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