Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen (Gelesen: 9.452 mal)
Themen Beschreibung: bin seit 8 Jahren in Deutschland und seit über 2 Jahren verheiratet
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #15 - 06.04.2011 um 12:12:49
 
maki schrieb am 06.04.2011 um 12:03:55:
Seit wann hast du denn wieder eine AE bzw. wann bist du mit dem FZF Visa eingereist? 


seit ende Feb2009

schweitzer schrieb am 06.04.2011 um 12:01:45:
Bliebe die Frage, ob Du schon exmatrikuliert warst, als Du seinerzeit bei der ABH vorgesprochen hast.

ja da war ich schon Exmatrikuliert.habe mich aber später an dem Ort wo ich mit meiner freundin leben wollte an einer Hochschule wieder beworben und wurde genommen,(bevor der AE damals abläuft)aber das hat die ABH nicht mehr akzeptiert.
(ich muss auch sagen dass ich jetzt weiter studiere weil ich mich  nach dem wir geheiratet haben ,doch wieder für ein Studium neben dem Beruf entschieden habe)

schweitzers Änderung:
Text "gerichtet" und ein ursprünglich vorangegangenes Post mit teilweise gleichem Inhalt gelöscht.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.04.2011 um 13:03:39 von schweitzer »  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #16 - 06.04.2011 um 13:00:42
 
bia2berry schrieb am 06.04.2011 um 12:07:09:
seit ende Feb2009

Nun, dann fangen imho (Laie!) die anzurechnenden Zeiten Februar 2009 an, d.h. im Februar 2012 hättest du die zeitlichen Vorraussetzungen erfüllt.
Solltest aber nochmals bei der EBH anfragen, schliesslich müssen die das Wissen Zwinkernd

Viel Erfolg,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #17 - 06.04.2011 um 17:48:59
 
maki schrieb am 06.04.2011 um 13:00:42:
Nun, dann fangen imho (Laie!) die anzurechnenden Zeiten Februar 2009 an, d.h. im Februar 2012 hättest du die zeitlichen Vorraussetzungen erfüllt.

ja ,aber im feb 2012 bekome ich so oder so eine unbefristete AE und dann gehts mit normaler einbürgerung .. ich wollte mich früher einbürgern lassen da ich so mit dieser jetzigen AE viele nachteile habe .( geschäftlich,reisen usw ...)  Griesgrämig
aber danke euch trotzdem..
das ist eben Deutschland mit solchen überflussigen Paragraphen !!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #18 - 06.04.2011 um 17:59:42
 
bia2berry schrieb am 06.04.2011 um 17:48:59:
a ,aber im feb 2012 bekome ich so oder so eine unbefristete AE und dann gehts mit normaler einbürgerung ..

Für eine Anspruchseinbürgerung nach §10 StAG musst du mind. die letzten 8 Jahre in D deinen rechtmässigen und gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, mit einem abgeschlossenen I-Kurs sind es dann noch 7 Jahre.
Ob NE oder AE macht für eine Einbürgerung nach §10 keinen Unterschied (best. AEs ausgenommen, abe diese sind hier nicht relevant).

Die schnellste Art eingebürgert zu werden ist für dich immer noch eine Regeleinbürgerung nach §9 StAG für Ehegatten deutscher Staatsbürger.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #19 - 07.04.2011 um 08:40:13
 
bia2berry schrieb am 06.04.2011 um 17:48:59:
das ist eben Deutschland mit solchen überflussigen Paragraphen !!


Also in SO ein Land würd' ICH mich ja freiwillig NIE einbürgern lassen wollen.... Durchgedreht

Wenn Du 2009 eingereist bist, dann kannst Du Dich nach § 10 frühestens 2017 einbürgern lassen, durch die NE ändert sich daran nichts.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #20 - 07.04.2011 um 14:44:21
 
Odysseus schrieb am 07.04.2011 um 08:40:13:
durch die NE ändert sich daran nichts.


das ist eben so schön hier dass man so viele neue sachen von euch lernt. das wusste ich Z.b nicht, dass eine NE oder AE für eine Einbürgerung am ende der 3 Jahren egal wäre.

ich dachte immer man hat Anspruch auf eine einbürgerung wenn man 3 Jahre mit einem deutschen verheiratet ist (als wichtigste Voraussetzung) ,und die paar kleinere  Voraussetzungen erfüllt.
also dann gehe ich nach euren Aussagen aus, dass ich momentan keine chance auf eine Regeleinbürgerung habe. dann brauche ich diese gar nicht beantragen Griesgrämig
nun habe ich aber eine AE die bis Juni 2011 gültig ist.
meine wieder einreise war ja im Feb 2009. bekomme ich jetzt wieder eine AE bis Feb.2009 ? (also ca.6-7 Monate?) das ist für mich echt schlecht da ich mit dieser kurzfristige AE nicht viel anfangen kann, (brauche zb Kredite, Auslandsreisen USA,England usw )
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #21 - 07.04.2011 um 18:27:09
 
bia2berry schrieb am 07.04.2011 um 14:44:21:
meine wieder einreise war ja im Feb 2009. bekomme ich jetzt wieder eine AE bis Feb.2009 ? (also ca.6-7 Monate?)


Die ABH wird deine AE für einen gewissen Zeitraum (1-3 Jahre) verlängern. Wenn die zeitlichen Voraussetzungen dann erfüllt sind kannst du die NE und/oder die Einbürgerung beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #22 - 08.04.2011 um 01:03:06
 
sorry meinte AE bis Feb 2012 ..

übrigens : muss man die NE beantragen ?? ich dachte ich bekomme Automatisch die NE nach 3 Jahren
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.932

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #23 - 08.04.2011 um 01:31:15
 
bia2berry schrieb am 08.04.2011 um 01:03:06:
übrigens : muss man die NE beantragen ??


Ja, die muss man beantragen. Die ABH muss Dich aber darauf
hinweisen, wenn die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #24 - 11.04.2011 um 11:56:52
 
In den VAH zum StAG steht

Zitat:
12.b.2 Zu Absatz 2 (Anrechnung früherer Aufenthalte im Inland bei Aufenthaltsunterbrechungen)

In Einbürgerungsverfahren ist bei der Ermessensabwägung, inwieweit ein früherer rechtmäßiger Aufenthalt im Inland nach einer Unterbrechung des Aufenthalts anrechenbar ist, zu prüfen, ob dem früheren Inlandsaufenthalt trotz der Unterbrechung integrierende Wirkung zuerkannt werden kann. Bei Personen, denen nach § 37 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, ist der gesamte rechtmäßige frühere Inlandsaufenthalt bis zur gesetzlichen Höchstdauer von fünf Jahren anzurechnen.

12b.3 Zu Absatz 3 (Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts)

Kurzfristige Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts infolge einer nicht rechtzeitigen Beantragung des Aufenthaltstitels oder der Verlängerung desselben bleiben außer Betracht, wenn sie bereits bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel außer Betracht geblieben sind.


Also, die Unterbrechung des Aufenthalts bleibt nicht außer Betracht. Aber dennoch gab es beim Themenersteller früher einen rechtmäßigen Aufenthalt, als seine AE gültig war.

Müsste es nicht darum gehen "ob dem früheren Inlandsaufenthalt trotz der Unterbrechung integrierende Wirkung zuerkannt werden kann"?

Es steht nämlich nirgendwo, dass ein früherer rechtmäßiger Aufenthalt außer Betracht bleiben muss, weil es zwischen dem Erlöschen der AE und der Wiedereinreise einen illegalen Aufenthalt gab.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #25 - 11.04.2011 um 12:22:18
 
Mutly schrieb am 11.04.2011 um 11:56:52:
Es steht nämlich nirgendwo, dass ein früherer rechtmäßiger Aufenthalt außer Betracht bleiben muss, weil es zwischen dem Erlöschen der AE und der Wiedereinreise einen illegalen Aufenthalt gab.

Muss da auch nicht stehen.

Es reicht wenn da steht, dass nur dann frühere Aufenthalte angerechnet werden können, wenn der Erlöschensgrund ein Auslandsaufenthalt war.

§12b StAG Abs. 2
Zitat:
(2) Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten, kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #26 - 11.04.2011 um 19:38:03
 
Entschuldigung, dass ich nachhake, aber ich stehe auf dem Schlauch.

Da steht "Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten" - die Ausreise bei (oder nach) Erlöschen der AE ist doch seiner Natur nach nicht vorübergehend, also ist die Bedingung erfüllt? (Zumindest solange der Ausländer länger als sechs Monate im Ausland war, bevor er mit einem neuen Visum wieder in Deutschland war?)

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bia2berry
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 179
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #27 - 14.04.2011 um 23:09:41
 
hat jemand da vielleicht doch eine Idee? vielleicht hat Mutly Recht..
ich kann es mir auch nicht vorstellen dass ich 6 Jahre mit einer AE in Deutschland gelebt habe und jetzt sind diese 6 Jahre gleich NULL !!
wenn von diesen 6 Jahren sogar nur 9 monate angerechnet wird, kann ich mich dann einbürgern lassen ..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #28 - 14.04.2011 um 23:36:58
 
Mutly schrieb am 11.04.2011 um 11:56:52:
Müsste es nicht darum gehen "ob dem früheren Inlandsaufenthalt trotz der Unterbrechung integrierende Wirkung zuerkannt werden kann"? 


Ich denke VAH zum StAG Nr. 12.b.2 ist ein Ansatz die entsprechende Aufenthaltsdauer anerkannt zu bekommen. Einem Studium kann sicherlich eine integrierende Wirkung  zugeschrieben werden. Und aus dem Wortlaut ergibt sich zumindest ein Prüfauftrag für die EBH. Problem ist, dass der §12b StAG Abs. 2 nur eine Kann-Bestimmung ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regeleinbürgerung,Aufenthalt unterbrochen
Antwort #29 - 15.04.2011 um 13:35:58
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema