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Frage zum Sprachvisum (Gelesen: 4.918 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.03.2011 um 22:49:31
 
Hallo, ich bin neu hier. Sicherlich gibt es diese Fragen schon, ich habe sie nur leider jetzt nicht gefunden (was ich zum Sprachvisum hier gefunden habe, war immer sehr speziell) Ich entschuldige mich also, wenn ich etwas übersehen habe Smiley
Nun zu mir: Mein Freund kommt aus Südafrika und war vor kurzem zum ersten Mal endlich mit einem Besuchervisum in Deutschland. Gerne würde ich, weil wir jetzt schon länger zusammen sind, ihn für einen längeren Zeitraum nach Deutschland holen -Heirat kommt für uns beide noch nicht in Frage, da wir erst 23 sind und 'erst' 3 Jahre kennen.
Ich habe vorher nie über ein Sprachvisum nachgedacht, weil mir von mehreren Seiten immer gesagt bekommen wurde, dass das fast unmöglich ist. Warum? Weil sofern eine Möglichkeit besteht im Land Deutsch zu lernen, kein Sprachvisum verteilt wird. Nun habe ich aber von einer Frau, die mit einem Kenianer nun verheiratet ist, gehört, dass sie bevor sie geheiratet haben, er mit einem einjährigen Sprachvisum hierher gekommen ist. Leider antwortet sie mir nicht, so dass ich mich also an euch wende. Also das es möglich ist, zeigt mir ja -da es in Kenia definitiv, genau wie in Südafrika, Möglichkeiten gibt, Deutsch zu lernen (mein Freund hat auch den A1.1. Kurs am Goethe Institut gemacht, allerdings nicht bestanden, so dass das Deutsch-Lern-Programm erstmal auf Eis liegt).

Also meine Frage:
1. Wie hoch seht ihr die Chance, ein Sprachvisum zu bekommen trotz Möglichkeiten die Sprache im Land zu erlernen? (In seiner Umgebung kann man Deutsch am GI sowie an der Uni lernen). Gibt es hier Personen, bei denen es geklappt hat? War der Fall der beschriebenen Frau ein Einzelfall?

2. Man soll ja vorher einen Sprachkurs nachweisen. Wenn man also das Visum nicht bekommt, kann man diese einfach stornieren?

3. Wie realistisch ist es ein Visum von einem Jahr zu bekommen oder sollte man lieber bei einem halben Jahr anfangen?!



Ich hoffe, dass ich jetzt keine Fragen zu sehr wiederholt habe  Augenrollen Verzeiht mir, ich bin neu  Augenrollen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.03.2011 um 23:44:37
 
Achso ich hatte eins wegen Rückkehrgründen vergessen: Also mein Freund arbeitet als Verkäufer in einem Laden -angenommen wir beantragen das Sprachvisum für ein Jahr, ist es ja irgendwie logisch, dass die nicht ein Jahr auf ihn warten -wo doch zigtausende in Südafrika auf Arbeitssuche sind. Wie sieht das dann mit den Rückkehrgründen aus? Ich denke, das es schon, in unserem Fall, positiv vermerkt wird, da er ja schon hier war und zurückgekehrt ist, aber wenn er dann keinen Job mehr angeben kann?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.03.2011 um 14:41:19
 
Entschuldigt, dass ich nochmal etwas hinzufüge und bereits meinen 3 Eintrag hier schreibe, ohne eine Antwort abzuwarten (Editieren geht scheinbar nicht nach einer gewissen Zeit oder? Eigentlich ja auch sinnvoll hehe):

Ich habe eine wichtige Frage vergessen:

Angenommen wir beantragen ein Sprachvisum und es wird abgelehnt -darf er dann, ohne 3 Monatsfrist, ein Besuchervisum beantragen???


Und nochmal zur Situation meines Freundes: Wie gesagt, er arbeitet momentan als Verkäufer -er hat vorher 1 Jahr an einem College Tourismus studiert und möchte dieses auch in nächster Zeit fortsetzen (ist aber momentan finanziell nicht möglich). Im Tourismus sind natürlich Sprachen eh immer von Vorteil, zufern Südafrika ein beliebtes Reiseziel für Deutsche ist. Des Weiteren sehe ich, wie wohl alle, es immer sinnvoll eine Sprache in der Umgebung, wo sie gesprochen wird, zu erlernen -der Kurs am GI war fast komplett auf Deutsch -also Lernmaterialien alles auf Deutsch, was ich besch.... finde, wenn man gerade dabei ist die Sprache zu erlernen, so dass mein Freund Probleme damit hatte und wie oben benannt die Prüfung nicht bestanden hat. Aber reicht so etwas als Begründung aus? Klar, ihr könnt mir hier schlecht sagen "Das klappt" oder "Das klappt nicht", aber würde gerne eine Meinung dazu hören.
Angenommen wir sagen dann, dass er kommt, weil wir eine gemeinsame Zukunft haben wollen, ist die Wahrscheinlichkeit doch gering unentschlossen Klar, will ich eine gemeinsame Zukunft, aber ich habe nicht vor ihn während eines Aufenthalts zweck Sprachvisum bzw. kurz danach zu heiraten unentschlossen Ich bin selbst noch Studentin und werde dies auch in den nächsten Jahren noch sein. Ich werde ihn sicherlich nicht herholen, wenn ich noch nicht mal meinen eigenen LU bestreiten kann. Sicherlich ist geplant, dass wir langfristig zusammen leben wollen und ich persönlich meine Zukunft eher in Deutschland sehe als Südafrika -aber bevor dies passiert, wird es wohl noch ein paar Jahre lang andauern.
Er wurde im Dezember über die Kirche bzw. meinen Vater eingeladen und hatte, wie gesagt, das Besuchervisum erhalten (es wurde zunächst wegen eines Versehens in seiner Akte abgelehnt, beim 2. Antrag hats dann geklappt). Wie glaubwürdig ist denn, wenn er wieder von genannten Personen eingeladen wird, die ihm Deutschkurs etc. finanzieren ohne mit ihm verwandt usw. zu sein?! unentschlossen

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schweitzer
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Antwort #3 - 31.03.2011 um 15:30:33
 
X schrieb am 31.03.2011 um 14:41:19:
(Editieren geht scheinbar nicht nach einer gewissen Zeit oder?


Geht nur innerhalb von 15 Minuten nach Absenden des Posts. - Näheres findest Du erklärt, wenn Du mal das Wort Folgepost hier anklickst.

Aber mal zu Deinen Sachfragen, damit Du hier nicht weiterhin nur Selbstgespräche führen musst  Zwinkernd :

X schrieb am 31.03.2011 um 14:41:19:
Angenommen wir beantragen ein Sprachvisum und es wird abgelehnt -darf er dann, ohne 3 Monatsfrist, ein Besuchervisum beantragen???



Ja, es gibt keine Wartefrist für die Beantragung eines neuen/anderen Visums, wenn zuvor ein Visaantrag abschlägig beschieden wurde.

Ansonsten, ganz grundsätzlich:

Ihr solltet, da das offenkundig erstmal beabsichtigt ist, dabei bleiben, dass ein Sprachkursvisum gewünscht wird - das ist der Plan und darüber hinaus sind Spekulationen und zusätzliche Gedankengänge ebenso unnötig wie im Zweifel schädlich.


X schrieb am 31.03.2011 um 14:41:19:
Aber reicht so etwas als Begründung aus?


Eher nicht. Jedenfalls nicht allein. Natürlich kann er erwähnen, dass das Erlernen/Vervollkommnen einer Sprache im "Mutterland" derselben allein durch die Alltagskontakte, die man herstellen und pflegen kann, intensiver und vielseitiger möglich ist. Aber ein eigentlicher Grund müsste schon ein wenig schärfer, konkreter benannt werden. - Einen 100% - Tipp gibt es insoweit freilich nicht.

In einem anderen thread hat ein user das mal
so
umschrieben.

Auch
das hier
und der thread "drumrum" könnte Dich interessieren (Die dort zu findenden Auszüge aus den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI, sind inzwischen durch, soweit ich das überblickt habe, wortgleiche in der VWV zum AufenthG § 16 (5) AufenthG ersetzt worden.)

Alles, was blau eingefärbt ist, sind links - klick' Dich mal durch. - Das ist, was ich erstmal beisteuern kann ...


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« Zuletzt geändert: 31.03.2011 um 15:46:56 von schweitzer » 
Grund: Tippfehlerkorrektur 

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 31.03.2011 um 15:57:27
 
Vielen Dank für die Informationen!

Zur Sache mit dem Besuchervisum: Da hast du recht, aber ich mag lieber alle Möglichkeiten vorher wissen, damit ich mich bei Ablehnung nicht zu sehr aufrege Durchgedreht Denn so wie es aussieht, kann ich in nächster Zeit nicht nach Südafrika fliegen, so dass er herkommen müsste, um uns zu sehen.

Zu den Links: Vielen Dank, die habe ich leider in der Suche so nicht gefunden (mir wurde unter Sprachvisum/-kurs nur wenig angezeigt). Hmm scheint schwierig zu sein, zudem ist er ja noch ein junger Kerl (23) ist, der von einem Kontinent kommt, von dem viele nach Europa kommen wollen hmmm und er in RSA einen schlecht bezahlten Job hat (oder ein Argument Deutsch zu lernen, um Jobchancen zu verbessern hmm)

Wie gesagt, er hat Tourismus angefangen zu studieren und möchte das Studium auch fortsetzen. Sprachen sind bekanntlich in dem Bereich hilfreich. Aber macht es Sinn dieses anzugeben? Fragt man sich dann nicht, warum die Personen, die den Sprachkurs finanzieren, ihm nicht ein Studium sondern einen Deutschkurs finanzieren wollen?

Den einzigen positiven Punkt sehe ich gerade, in meinem Fall, dass er bereits hier war und pünktlich abgereist ist -das sollte doch wohl irgendwie positiv vermerkt werden Smiley (Er war übrigens nur 3 Wochen da)
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schweitzer
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Antwort #5 - 31.03.2011 um 16:02:24
 
X schrieb am 31.03.2011 um 15:57:27:
Wie gesagt, er hat Tourismus angefangen zu studieren und möchte das Studium auch fortsetzen. Sprachen sind bekanntlich in dem Bereich hilfreich. Aber macht es Sinn dieses anzugeben? 


Warum nicht? - Ob es als Begründung ausreichen würde, muss man sehen, aber ich habe schon schlechtere Argumente gehört.

X schrieb am 31.03.2011 um 15:57:27:
Fragt man sich dann nicht, warum die Personen, die den Sprachkurs finanzieren, ihm nicht ein Studium sondern einen Deutschkurs finanzieren wollen?


Nö, denke ich nicht. Die Finanzierung eines Auslandsstudiums gestaltet sich immerhin um einiges aufwändiger als die eines Sprachkurses.

X schrieb am 31.03.2011 um 15:57:27:
Den einzigen positiven Punkt sehe ich gerade, in meinem Fall, dass er bereits hier war und pünktlich abgereist ist 


Das ist in jedem Fall nichts, was ihm zum Nachteil gereicht.


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Antwort #6 - 31.03.2011 um 16:14:37
 
Okay, vielen vielen Dank für die Beantwortung -und für das Mut machen Zwinkernd
Ich werde mich jetzt weiter informieren, nochmal mit ihm sprechen und dann hoffentlich für ab Sommer ein Sprachvisum beantragen bzw. er und dann einfach mal hoffen, dass es klappt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.04.2011 um 01:49:23
 
Ich hab nochmal Fragen  Augenrollen

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird von zwei Seiten entschieden, ob in meinem Fall mein Freund ein Sprachvisum bekommt oder eben nicht: Einmal die Botschaft und einmal die Ausländerbehörde?!
Ich sehe, dass die Meinungen bezüglich "Wahrheit" sagen (Partner in Deutschland -> Zeit zusammenverbringen) auseinandergehen. Was sagen denn die, die bereits ein Sprachvisum bekommen haben? Wahrheit gesagt? Beim Besuchervisum haben wir nichts über unsere Beziehung gesagt, da es ja über die Kirche ging und dort ja wirklich eine Partnerschaft besteht zwischen meiner und seiner Kirchengemeinde.
Sicherlich wäre es dann auch schlau sich schon vorher mit der Ausländerbehörde auseinanderzusetzen, damit sie einen schon persönlich kennenlernen kann. Andererseits weiß man ja dann nicht, wer aus der Ausländerbehörde den Antrag bekommt und bearbeitet hmmm.

Da er bereits einen Deutschkurs A1.1. (nicht bestanden) gemacht hat, sollte man das auch schon angeben oder?

Und dann nochmal zum Sprachkurs? Ist es richtig, dass man das Visum erstmal für einen Kurs beantragt??!! Also wenn ein Kurs 12 Wochen geht oder kürzer erstmal für diesen Zeitraum beantragen und dann kann man das auf der ABH verlängern bis max. 12 Monate? Wie sieht denn dann das mit Rückflugticket aus? Ich weiß nur bei Leuten, dessen Partner ein FZF Visum bekommen haben größtenteils auch ein "unnötiges" Rückflugticket gebucht haben, damit es nicht zu Problemen am Flughafen kommt.

Vielen Dank schon mal Smiley
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erne
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Antwort #8 - 03.04.2011 um 12:44:37
 
X schrieb am 03.04.2011 um 01:49:23:
wird von zwei Seiten entschieden, ob in meinem Fall mein Freund ein Sprachvisum bekommt oder eben nicht: Einmal die Botschaft und einmal die Ausländerbehörde?

so in etwa ... Die Botschaft gibt das Visum, die ABH muss dem zustimmen. Ohne Zustimmung wird es kein Visum geben. Mit Zustimmung müsste die Botschaft etwas wissen, was die ABH nicht wusste und was dem Visum entegegensteht. Üblicherweise git die Botschaft das Visum, wenn die ABH zugestimmt hat.

X schrieb am 03.04.2011 um 01:49:23:
Also wenn ein Kurs 12 Wochen geht oder kürzer erstmal für diesen Zeitraum beantragen und dann kann man das auf der ABH verlängern bis max. 12 Monate?

nein
Er beantragt ein Visum für einen Sprachkurs.
Das ist ein D-Visum (kein Schnegenvisum). Damit kann er einreisen und dieses gitl bis zu 90Tagen. Innerhalb dieser Zeit muss er eine AE beantragen oder ausreisen.
Verlängern kann die ABH ein Visum nicht. Und üblicherweise auch keine AE mit einem Schengenvisum geben.


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Antwort #9 - 04.04.2011 um 14:10:55
 
Hallo X,

ich kann ja mal beschreiben, wie es bei mir war. Meine Freundin kommt aus Namibia, daher ist der Fall ja ähnlich gelagert. Auch sie war, bevor sie mit dem Sprachkurs in D begann, schon einmal zu Besuch in Deutschland. Nach ihrer Rückkehr hatte sie dann in Namibia auch mit dem Deutschkurs angefangen. Das geht da aber seeehr langsam voran. Gab nur Abendkurse 2x 2 Stunden pro Woche. Da braucht es ein Jahr, um eine A1-Prüfung zu machen.

Also hat sie damals ganz normal bei der Deutschen Botschaft ein Sprachvisum beantragt zum Zwecke anschließender Studienaufnahme.

Sie hatte in Namibia bereits studiert und hier wäre natürlich die Möglichkeit gegeben, das Studium mit einem Master zu ergänzen. Nur leider verweigert die Uni eine Immatrikulation ohne vorherige ausreichende Sprachkenntnisse. Also bin ich zur örtlichen VHS und habe sie für Intensiv-Deutschkurse angemeldet. Erstmal für die ersten sechs Monate. (Mehr kann man bei der VHS aufgrund der Halbjahrespläne meist ohnehin nicht im Voraus buchen).

Für die Botschaft haben wir dann genau das formuliert. Reisegrund: Sprachkurs mit Plan der anschließenden Studienaufnahme. Beifügen konnten wir nur Papiere der VHS, da die Uni ja keine Vorbestätigung austeilte. Natürlich dann das Übliche wie meine Verpflichtungserklärung und Krankenkassennachweis. Auch haben wir die Teilnahmebestätigungen ihrer Deutschkurse vom Goethe-Zentrum in Namibia beigefügt. Wir haben auch nie einen Hehl daraus gemacht, dass es sich bei meiner Freundin eben um meine Freundin, also "Lebensgefährtin" handelt.

Knapp einen Monat später gab es dann ein nationales Visum, also nur Aufenthalt in D-Land, das 90 Tage gültig war. Damit ist sie dann eingereist.

Ich habe sie am 2. Tag dann erstmal im Bürgerbüro angemeldet und anschließend einen Termin bei der ABH vereinbart. (Achtung, falls Du bei Deiner ABH einen Termin beantrangen musst, mach das frühzeitig. Hier kann es mal vier Wochen dauern, bis man einen Termin bekommt. Nicht dass das Visum vorher abläuft!) Die haben das Visum dann in einen Aufenthaltstitel umgewandelt, damit können wir nun auchmal einen Abstecher in andere Schengenstaaten machen. Gültigkeit für 12 Monate. Exakt so lange hatte ich zunächst auch die Krankenversicherung für sie abgeschlossen.

Tja, nun ist sie seit gut einem dreiviertel Jahr hier und geht fleissig zum Sprachkurs. Ist natürlich nicht ganz billig, darüber müsst ihr euch im Klaren sein. Hier sind es rund 200 Euro pro Monat für einen Intensivkurs. Die Qualität an der VHS war allerdings nicht so berauschend. Und ab Level B2 bietet die VHS hier gar keinen Intensivkurs mit den geforderten Mindeststunden mehr an. Daher sind wir nun zu einer privaten Einrichtung gewechselt. 10 Wochen Kurseinheit für 550 Euro, dafür inkl. Prüfung. Das hiesige Goethe-Institut ist mit gut 1000 Euro im Monat für einen Intensivkurs leider unbezahlbar.
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« Zuletzt geändert: 04.04.2011 um 14:24:27 von gluehbirne »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 05.04.2011 um 00:25:25
 
Vielen Dank @erne

@Gluehbirne: Danke für den ausführlichen Bericht -schön, dass es bei euch geklappt hat!!!
200 Euro im Monat? Oha, das ist wirklich nicht ganz billig. Ich hatte bisher nur etwas gestöbert und hatte einen Intensivkurs für 12 Wochen für 390 Euro gefunden?! 20 Stunden die Woche. Aber vielleicht hab ich mich auch verlesen unentschlossen Ist ja doch ein großer Unterschied und ich weiß auch nicht, ob die Schule "gut" ist. Ich weiß nicht mehr welche Schule das war, aber keine VHS.
Ja, bevor wir es überhaupt versuchen, muss ich mir natürlich über die finanziellen Dinge einen Kopf machen -kommt ja nicht nur Sprachkurs, sondern auch Unterkunft (mehr Wasser bla) und Verpflegung hinzu -Fahrkarte zum Sprachkurs, um so mal etwas zu unternehmen etc.
Zum Goethe Institut würde ich ihn eh nicht schicken...mal abgesehen von den überteuerten Preisen, fand ich das, was ich gesehen habe (das Lehrbuch) auch nicht sonderlich gut erklärt und alles auf Deutsch -wenn man gerade erst Deutsch anfängt zu lernen, halte ich das für wenig sinnvoll...

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 05.04.2011 um 00:55:41
 
Okay hab den Link gerade gefunden -doch verguckt, kein Intensiv.

Allerdings hab ich jetzt nochmal bei der VHS geguckt...die wollen für 100 Unterrichtsstunden (ca. 6 Wochen) 235 Euro -es steht als Intensiv- und Integrationskurs ausgeschrieben, also kann auch von anderen besucht werden, die nicht am Integrationskurs teilnehmen. In Klammern steht dann noch (125, 75 Euro für den Orientierungskurs -> den brauchen wir ja nicht oder? (inkl. Test )bzw. dann halt, wohl ohne Orientierungskurs 95 Euro für den Test.
Es sind "nur" 16 Unterrichtsstunden (4x 4 Stunden) pro Woche, aber in einem anderen Forum heißt es, dass die geforderten 20 Stunde wohl im 45min Takt abgerechnet sind und die der VHS in Stunden?! Na ja, das müsste ich wohl mit der ABH abklären, inwiefern das möglich wäre. Alles andere ist, zumindest für mich, nicht bezahlbar.
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gluehbirne
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Antwort #12 - 05.04.2011 um 10:04:24
 
X schrieb am 05.04.2011 um 00:55:41:
Okay hab den Link gerade gefunden -doch verguckt, kein Intensiv.

Allerdings hab ich jetzt nochmal bei der VHS geguckt...die wollen für 100 Unterrichtsstunden (ca. 6 Wochen) 235 Euro -es steht als Intensiv- und Integrationskurs ausgeschrieben, also kann auch von anderen besucht werden, die nicht am Integrationskurs teilnehmen. In Klammern steht dann noch (125, 75 Euro für den Orientierungskurs -> den brauchen wir ja nicht oder? (inkl. Test )bzw. dann halt, wohl ohne Orientierungskurs 95 Euro für den Test.
Es sind "nur" 16 Unterrichtsstunden (4x 4 Stunden) pro Woche, aber in einem anderen Forum heißt es, dass die geforderten 20 Stunde wohl im 45min Takt abgerechnet sind und die der VHS in Stunden?! Na ja, das müsste ich wohl mit der ABH abklären, inwiefern das möglich wäre. Alles andere ist, zumindest für mich, nicht bezahlbar. 


Hallo nochmal,
das ist schon der richtige Kurs. Unserer ging auch pro Modul ca. 6 Wochen, von Mo-Do von 9-13 Uhr, also 4x4 volle Stunden pro Woche. Die VHS zählt aber Schulstunden á 45 Min. Es würde mich doch sehr wundern, wenn die ABH eurer Stadt nicht die Intesivkurse der Schule der Stadt (VHS) anerkennen würde. Hmmm, 235 Euro. Hier war der mit 190 Euro + Schulbuch ja noch fast günstig dann.

Aber ja, rechne noch etwas Geld dazu! Bahn/Bus-Ticket, Lebensmittel, Strom, Wasser. Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, dass es keine Herausforderung gewesen ist. Vor allem: Mache Deinem Partner klar, dass ihr nicht 3x die Woche ins Kino könnt und sonst auch mal eben hier shoppen und da shoppen oder am Wochenende immer auf Tour.

Meiner Freundin habe ich zu aller erst ein eigenes Konto eingerichtet und dort überweise ich monatlich ebenfalls etwas Geld. So hat sie gewisse Freiheiten und nicht das Gefühl mich um jeden Cent bitten zu müssen.

Dennoch ist es oft nicht leicht. Besonders wenn dein Partner schon für sich selbst gesorgt hat, und dann hier her kommt und erstmal auf Dich angewiesen ist, die Sprache erlernen muss und kein eigenes Geld verdient. Da braucht es Ausdauer, Geduld und Verständnis.




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Antwort #13 - 05.04.2011 um 11:35:56
 
Hallo

Die VHS ist in Hamburg, wo einfach alles teurer ist Zwinkernd
Eben...das Bahnticket geht nochmal ganz schön ins Geld und die anderen Sachen, die du erwähnt hast. Also es wird für mich nicht ganz einfach, aber ich habe gestern nochmal alles grob zusammengerechnet...es wäre machbar (man spart ja auch das Geld für einen Flug, was ich sonst auch immer gut zusammen bekommen habe und ziemlich viel Geld beim Telefonieren Zwinkernd. Gut, da fehlt immer noch viel, aber möglich)
Wenn würde ich ihm auf jeden Fall ein bisschen 'Taschengeld' überweisen, genau aus dem Grund, den du sagst. Aber vielen Dank, dass du alles hier so genau schreibst Smiley
Aber du hast schon recht, man sollte alles genau durchrechnen...selbst wenn es nur der kleine Kaffee nebenan ist -es muss immer für zwei Leute gerechnet werden.





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