Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Sprachvisum - Vorbedingungen erfüllt? Sie ist 35! (Gelesen: 3.430 mal)
Themen Beschreibung: Frage nach zusätzlichen Voraussetzungen für ein Sprachvisum
M@rtin73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

hessen, Germany
hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sprachvisum - Vorbedingungen erfüllt? Sie ist 35!
17.06.2009 um 05:44:02
 
Hallo,

bei der Suche nach Voraussetzungen für ein Sprachvisum habe ich recht wenig über die 'weiteren Voraussetzungen' gefunden.

Wie ich weiß, wird die Vergabe von Visas immer mehr eingeschränkt - komplett unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen. Scheinbar gibt es wohl Kontingente, die nicht überstiegen werden dürfen oder es wird versucht über mehrfache Runden mehr Geld aus den Leuten zu pressen, die wirklich Interesse haben ein anderes Land zu besuchen. Sorry- aber dieser Eindruck ist leider zu offensichtlich (für Thailand zumindest) ... .

Aufgrund dieser Begebenheit würde ich gerne sicherstellen, dass wir wirklich alle oder auch noch mehr Unterlagen etc. haben um gute Chancen auf die Erteilung eines Sprachvisums zu erhalten.

Folgende - wohl nicht übliche - Situation. Meine Frau (geborene Thai - aber seit dem 8. Lebensjahr in D .. mit Studium und dt. Staatsbürgerschaft etc.) und ich (dt.) wollen eine langjährige Freundin, deren Mann derzeit seine Zeit damit verbringt, in Thailand Karriere zu machen, nach Deutschland holen um dort vernünftig deutsch zu lernen. Hintergrund - sie will dannach in Thailand ihre Jobsaussichten verbessern und selber durchstarten ... .
Sie hat bereits ein bachelor und einige Jahre gearbeitet - die letzte Zeit selbständig mit mehreren Dingen wo sich auch gut verdient hat.
Sie ist jedoch schon 35.

Sie wird die Kosten für die Schule selber tragen und wir kommen für Flug und andere Kosten auf, da sie noch was gut hat bei uns und wir froh wären, wenn sie ein Jahr bei uns wäre. Meine Frau hat derzeit Elternzeit und langweilt sich eh zuhause.

Ich sehe vor allem das Alter als Problem, was unnötige Fragen aufwirft. Was ggf hilft ist, dass sie bereits vor knapp 2 Jahren mit ihrem Mann bei uns war für 4 Wochen - wir hatten sie damals auch eingeladen. Bzw. meine Frau, die damals auf gut verdient hatte - heute muss ich wohl die Einladung machen weil meine Frau wie gesagt in Elternzeit ist. Ist dies von Vorteil?

Konkrete Frage. Sollen wir neben den normallen Unterlagen noch weitere Dokumente oder Erklärungen beifürgen, die diese Situation beschreiben?

Zudem - wie lange dauert die Ausfertigung/Bewilligung des Visums? Ich habe was von 3-4 Monaten gelesen - wirklich???? Warum so lange?

Danke!

M@rtin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sprachvisum - Vorbedingungen erfüllt? Sie ist 35!
Antwort #1 - 17.06.2009 um 10:06:32
 
Hallo Martin,

Der Aufenthalt zum Sprachkurs richtet sich nach § 16 Abs. 5 AufenthG. Voraussetzung dafür ist ein Deutschintensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche.

Bei der Beantragung eines Visums für den Besuch eines Sprachkurses müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt / Unterlagen vorgelegt werden:
•      einen gültigen Reisepass
•      zwei vollständig in Deutsch ausgefüllte Antragsformulare
•      drei Passbilder
•      die Bestätigung einer deutschen Sprachschule über die Anmeldung zu einem Sprachkurs, der mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen muss
•      eine Bestätigung, dass der Unterhalt während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit ausreichenden Mitteln abgesichert ist.

Dies kann erfolgen durch
- die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern oder
- eine Verpflichtung gemäß § 68 AufenthG oder
- die Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf
•      Nachweis über eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Kursaufenthaltes
•      einen Nachweis über ausreichenden Wohnraum

Alle Unterlagen müssen bei der Antragstellung vollständig sein.
Ein Visum wird zunächst für 3 Monate erteilt (durch die Botschaft - als Visum) und kann dann in der Regel für weitere 9 Monate verlängert werden (durch die ABH - als Aufenthaltserlaubnis).
Die Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses kann für maximal 12 Monate erteilt werden.

Es ist auch möglich, dass Sprachvisum gleich für ein Jahr zu beantragen. In diesem Kontext kommt allerdings auch darauf an, welche Kenntnisstufe erreicht werden soll, welchem Zweck die Kenntnisse dienen. Warum der Erwerb der ensprechenden Kenntnisse notwendig ist, sollte gut dargestellt, näher begründet werden. (Berufliche Gründe etc.) Nähere Informationen zu den Kenntnisstufen u.a.m. kannst du bei
Deutsche Kultur International
und
Goetheinstitut
 finden.

Zur weiteren Erläuterung zitiere ich Dir auch die Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zu § 16 (5) AufenhG:

Zitat:
16.5 Aufenthaltserlaubnisse zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schulbesuch

16.5.1 Aufenthaltserlaubnisse zur Teilnahme an Sprachkursen
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache wird nur für die Teilnahme
an einem Intensivsprachkurs erteilt. Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist (vgl. Nummer 16.0.4), in der Regel täglichen Unterricht
(mindesten 18 Unterrichtsstunden pro Woche) umfasst und auf den Erwerb umfassender
deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen
nicht.

16.5.1.1 Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs soll denjenigen Ausländern
erteilt werden, die lediglich den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen anstreben,
wenn sie über ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt während ihres voraussichtlichen
Aufenthalts im Bundesgebiet verfügen (vgl. auch § 5 Abs. 1), wobei eine Verpflichtung
nach § 64 ausreicht.

16.5.1.2 Ist das Ausbildungsziel nach Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis noch nicht
erreicht und besteht aufgrund vorliegender Unterlagen der Bildungseinrichtung die Aussicht,
dass es noch erreicht werden kann, soll die Aufenthaltserlaubnis längstens bis zur Gesamtgeltungsdauer
von zwölf Monaten verlängert werden (siehe Nummer 16.0.4).

16.5.1.3 § 16 Abs. 3 und 4 finden keine Anwendung. Eine Erwerbstätigkeit während eines Intensivsprachkurses
kann während der Ferien nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet
werden.

16.5.1.4 Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis ist mit folgender Auflage zu versehen:
"Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Teilnahme an einem Sprachkurs der
....schule. Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde".


Hilfreich könnte mit Blick auf das oben gelb Hervorgehobene auch
dieser thread
sein - insbesondere die Ausführungen von Michael, die deutlich machen, dass es besonders wichtig ist, dass das Begehren eines Sprachkursvisums, insbesondere eines für einen längeren Zeitraum, hinreichend und schlüssig begründet wird. - Eine derartige Begründung des Visaantrages ist mit Blick auf die Erfolgsaussicht sehr wichtig!

Konkret zur Beantragung des Sprachkursvisums bei der Deutschen Botschaft in Thailand hat diese  
diese Hinweise
in englicher Sprache veröffentlicht.

M@rtin73 schrieb am 17.06.2009 um 05:44:02:
Zudem - wie lange dauert die Ausfertigung/Bewilligung des Visums? Ich habe was von 3-4 Monaten gelesen - wirklich????


Für ein Visum mit einer Dauer von über 90 Tagen wird von der Deutschen Botschaft in Thailand gegenwärtig eine generelle Barbeitungsdauer von 2 - 3 Monaten veranschlagt. (Im Einzelfall sind freilich immer Abweichungen möglich.) - Dies läge im absolut üblichen, normalen Bereich - Zu beachten ist, dass die jeweils in Deutschland zuständige ABH beteiligt werden muss.

Wichtig ist sicher auch, dass man die Regelungen der Deutschen Botschaft in Thailand zur
Terminvergabe
beachtet und möglichst gut vorbereitet zum Termin geht.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit den gegebenen Informationen etwas weiterhelfen.

Hinweis:

Blaues bitte jeweils anklicken! (sind links)

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
M@rtin73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

hessen, Germany
hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sprachvisum - Vorbedingungen erfüllt? Sie ist 35!
Antwort #2 - 17.06.2009 um 16:44:14
 
Hallo =schweitzer=,
danke - auch wenn ich die Punkte so schon gefunden hatte - aber danke fürs zusammenpacken.

Aber wie sieht es aus mit dem Alter? Ich habe einfach Bedenken, dass es hier deutlich schwieriger wird .. trotz aller erforderlichen Dokumente.

Wir hatten vor Jahren schonmal den Fall bei einem Tourivisum, dass wir weit mehr als die geforderten Dokumente hatten und alles schlüssig. legal und nachvollziehbar war - und dennoch haben wir erst bei erneuten Versuchen und Beschwerden das Visum bekommen (hat zusätzlich Geld gekostet und auch Zeit, die wir nicht nachholen konnten).

Also ... wer Tips hat die in diesem Fall hilfreich wären ... dANKE!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sprachvisum - Vorbedingungen erfüllt? Sie ist 35!
Antwort #3 - 18.06.2009 um 07:57:11
 
Das Alter von 35 Jahren ist allein sicher kein hinreichender Grund, ein Sprachkursvisum abzulehnen. -  

Allerdings hängt nunmehr, wie ich es schon versucht habe, zu verdeutlichen, möglicherweise noch mehr von einer wirklich guten und schlüssigen Begründung ab. -

Es wäre aber beispielsweise nicht ungewöhnlich, dass in Zusammenhang mit der Erweiterung eines Aufgabengebiets in einer Firma nunmehr Mitarbeiter gesucht und gebraucht werden, die über (bessere) deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Und es soll auch nach wie vor Beispiele dafür geben, dass eine Firmenleitung in diesesm Kontext zunächst auf schon bewährte Mitarbeiter des Unternehmens zurückgreift und diesen eine entsprechende Qualifikation nahelegt. - Mit 35 ist man ja wenigstens noch nicht so zum "alten Eisen" gehörig, wie (leider häufig dann), wenns auf die 50 zu geht.

Da Du schriebst, dass Eure Freundin, versuchen will, mit Hilfe guter Deutschkenntnisse Ihre Jobaussichten zu verbessern, sollte sie das in der Begründung konkretisieren. - Wenn sie schon mit Firmen Kontakt aufgenommen hat, die Ihr Interesse signalisiert hätten, Ihr mit guten Deutschkenntnissen, eine berufliche Perspektive zu eröffnen (weil sie selbst nicht über entsprechend qualifizierte Mitarbeiter verfügen), soll sie das unbedingt benennen. Vielleicht gibt es sogar eine Firma, die in dieser Richtung etwas Schriftliches ausstellt, was dann dem Visanantrag beigefügt werden könnte.

Ob es dann letztlich nicht dennoch oder aus anderen Gründen Hürden bei der Visaerteilung gibt, wird hier einzelfallbezogen niemand wirklich ausschließen können, Martin. - Ihr könnt und müsst es letztlich, so gut wie möglich vorbereitet, einfach versuchen...

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
M@rtin73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

hessen, Germany
hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sprachvisum - Vorbedingungen erfüllt? Sie ist 35!
Antwort #4 - 19.06.2009 um 15:01:10
 
danke!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema