Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitnehmerfreizügigkeit Änderungen zum 01.05.2011 (Gelesen: 2.508 mal)
MathiasN
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitnehmerfreizügigkeit Änderungen zum 01.05.2011
05.04.2011 um 16:53:29
 
Hallo, ich hoffe mir könnte jmd mal mit den Änderungen zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin (sie ist Ungarin) lebt seit August hier in Deutschland und studiert. Bisher brauchte Sie um in Deutschland einen 400 Euro Job annehmen zu können keinerlei weitere Genehmigung, da sie nach gültigem Recht 90 bzw 180 Tage nach FreizügigGesetz arbeiten konnte.  Ab dem 01.05.2011 gelten ja für ungarische Bürger neue Regelungen hier in Deutschland arbeiten zu können. Bedeutet das, dass die 90 bzw 180 Tage Regelung komplett entfällt - und man ohne Beschränkungen 12 Monate im Jahr á 400,00 Euro arbeiten könnte? - Oder braucht man hierfür eine Genehmigung?

Ich hoffe uns könnte jemand bei diesem Sachverhalt weiterhelfen... und sage schon mal Danke im Vorraus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitnehmerfreizügigkeit Änderungen zum 01.05.2011
Antwort #1 - 05.04.2011 um 17:26:11
 
MathiasN schrieb am 05.04.2011 um 16:53:29:
Bedeutet das, dass die 90 bzw 180 Tage Regelung komplett entfällt


Ja. Deine ungarische Freundin kann ab 1.5.11. unbeschränkt arbeiten, wie Deutsche und EU-Bürger aus den "älteren" Mitgliedstaaten.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MathiasN
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitnehmerfreizügigkeit Änderungen zum 01.05.2011
Antwort #2 - 05.04.2011 um 18:15:23
 
Super - danke für die schnelle Antwort.
Das heisst ja auch, dass sie keinerlei Arbeitsgenehmigung mehr braucht oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitnehmerfreizügigkeit Änderungen zum 01.05.2011
Antwort #3 - 05.04.2011 um 20:13:35
 
Richtig, das heißt es.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema