Zitat:Kann mann das alles nachzahlen?
Für die gesetzl RV ist das nicht so einfach möglich.
Zitat:Oder gibt es eine private Rentenversicherung, die man abschliessen kann?
Ja gibt es. Du kannst z.B. in jeder Bankfiliale eine solche Versichrung abschließen.
Zitat:Müsste diese private Rentenversicherung schon eine bestimmte Zeit bestanden haben?
Nein, muss sie nicht. Es reicht, wenn sie entweder schon solange bestand, daß du über den Vertrag schon einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen erhalten würdest, welche man bei der gesetzl. RV bei 60 Monatsbeiträgen auch hätte. Oder, bei Abschluss eines Neuvertrages, muss es sich um einen Vertrag handeln, welcher dir best. Mindestleistungen (siehe etwas weiter) bei Eintritt ins Rentenalter (67) garantiert.
Vor diesem Hintergrund ist im Sinne eines Richtwertes etwa von vergleichbaren Leistungen auszugehen, wenn ein
Versicherungsvertrag über eine private Renten- oder Lebensversicherung vorgelegt wird, die den Antragsteller in den Stand versetzt, spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres über eine monatliche Geldleistung von mindestens 740,- Euro auf
Lebenszeit oder aber jährlich 8.800 Euro bis zur Vollendung des 78.-ten Lebensjahres zu verfügen. Auch muss
nachgewiesen werden, dass eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit vorliegt.
Zitat:Allerdings gibt es ein Urteil des VGH Ba-Wü, das da eine ganz eigene Auslegung hat. (Kann ich erst morgen in seinen Leitsätzen hier reinstellen - hab' ich auf dem Dienstcompi)
Dabei ging es glaub ich darum, dass es unbeachtlich war wieviele Pflichtbeiträge man kokret schon bezahlt hatte, sondern dass man sie (60 Monatsb.) in absehbarer Zeit wird erreicht haben.
Und das sollte wohl immer dann angenommen werden, wenn der Antragsteller sich in Beschäftigung /o. Berufsausbildung befindet und dadurch zuletzt überhaupt Pflichtbeiträge geleistet hat.