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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Daueraufenthalt-EG beantragen - Probleme mit Arbeitgeber und Rentenkasse https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1301398545 Beitrag begonnen von EB am 29.03.2011 um 13:35:44 |
Titel: Daueraufenthalt-EG beantragen - Probleme mit Arbeitgeber und Rentenkasse Beitrag von EB am 29.03.2011 um 13:35:44
Bonjour!
Da ich bereits 5 Jahre in Deutschland lebe, wollte ich den Daueraufenthalt-EG Titel beantragen. Ich war 4 jahre verheiratet, bin aber jetzt getrennt. Als ich nach 3 Jahren eine NE beantragt hatte, wurde diese abgelehnt und ick bekam aber eine 3-Jahre Verlängerung. Das Hauptproblem ist, dass ich für eine Amerikanische Firma arbeite und nicht vor ort sein muss. Dies bedeutet, dass ich alles von meinem Laptop aus in Deutschland erledige. Heute habe ich bei der AB einen Termin vereinbart um den Daueraufenthalt-EG Titel zu beantragen. Es wurde mir gesagt ich müsste 60 Rentenkasse-Monatsbeiträge nachweisen, was ich natürlich nicht habe. Kann mann das alles nachzahlen? Oder gibt es eine private Rentenversicherung, die man abschliessen kann? Müsste diese private Rentenversicherung schon eine bestimmte Zeit bestanden haben? Ich habe versucht das alles zu Googeln, kann aber dazu nichts finden. Ich freue mich auf jeden Tip! Danke! |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EG beantragen - Probleme mit Arbeitgeber und Rentenkasse Beitrag von schweitzer am 29.03.2011 um 18:04:42 EB schrieb am 29.03.2011 um 13:35:44:
Die Verwaltungsvorschrift zum AufenthG sagt an der Stelle was anderes, dort ist von den 60 Monaten im Kontext Daueraufenthalt-EG als Obergrenze die Rede. Allerdings gibt es ein Urteil des VGH Ba-Wü, das da eine ganz eigene Auslegung hat. (Kann ich erst morgen in seinen Leitsätzen hier reinstellen - hab' ich auf dem Dienstcompi) "Taktisch" würde ich erst einmal so vorgehen, dass ich die ABH höflich auf den Wortlaut der VWV verweisen würde. Der lautet an entsprechender Stelle (Hervorhebungen sind von mir): Zitat:
=schweitzer= |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EG beantragen - Probleme mit Arbeitgeber und Rentenkasse Beitrag von EB am 29.03.2011 um 18:59:51
Für weitere Information die Leitsätze betreffend, wäre ich sehr dankbar! Vielen Dank zunächst für die bisherige Information!
Wäre es in diesem Zusammenhang also ratsam, eine private Rentenversicherung jetzt abzuschliessen? |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EG beantragen - Probleme mit Arbeitgeber und Rentenkasse Beitrag von Märchenprinz am 30.03.2011 um 06:35:39 Zitat:
Für die gesetzl RV ist das nicht so einfach möglich. Zitat:
Ja gibt es. Du kannst z.B. in jeder Bankfiliale eine solche Versichrung abschließen. Zitat:
Nein, muss sie nicht. Es reicht, wenn sie entweder schon solange bestand, daß du über den Vertrag schon einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen erhalten würdest, welche man bei der gesetzl. RV bei 60 Monatsbeiträgen auch hätte. Oder, bei Abschluss eines Neuvertrages, muss es sich um einen Vertrag handeln, welcher dir best. Mindestleistungen (siehe etwas weiter) bei Eintritt ins Rentenalter (67) garantiert. Vor diesem Hintergrund ist im Sinne eines Richtwertes etwa von vergleichbaren Leistungen auszugehen, wenn ein Versicherungsvertrag über eine private Renten- oder Lebensversicherung vorgelegt wird, die den Antragsteller in den Stand versetzt, spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres über eine monatliche Geldleistung von mindestens 740,- Euro auf Lebenszeit oder aber jährlich 8.800 Euro bis zur Vollendung des 78.-ten Lebensjahres zu verfügen. Auch muss nachgewiesen werden, dass eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit vorliegt. Zitat:
Dabei ging es glaub ich darum, dass es unbeachtlich war wieviele Pflichtbeiträge man kokret schon bezahlt hatte, sondern dass man sie (60 Monatsb.) in absehbarer Zeit wird erreicht haben. Und das sollte wohl immer dann angenommen werden, wenn der Antragsteller sich in Beschäftigung /o. Berufsausbildung befindet und dadurch zuletzt überhaupt Pflichtbeiträge geleistet hat. |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EG beantragen - Probleme mit Arbeitgeber und Rentenkasse Beitrag von schweitzer am 30.03.2011 um 07:51:46 Märchenprinz schrieb am 30.03.2011 um 06:35:39:
Das Urteil des VGH Baden-Württemberg hat das Aktenzeichen 11 S 1198/10. - Leider habe ich im net keine kostenfreie Volltextversion finden können, immerhin aber die Veröffentlichung von Leitgedanken wie sie in einem Online-Magazin für Rechtsfragen ausführlich dargestellt worden sind. Ich stelle diese Leitgedanken als Anhang zu diesem Post unten als pdf.Datei zum Nachlesen ein. Soweit ich das verstanden habe, geht der VGH Ba-Wü in seinen Aussagen weiter als Du, Märchenprinz, das vermutet hast - IMHO werden mit dem Urteil die Aussagen in der Verwaltungsvorschrift zur Obergrenze ganz grundsätzlich in Frage gestellt. M.E. wäre das eine Problematik, die vor dem EuGH abschließend geklärt gehört. (Ich weiß aber nicht, ob der Betroffene diesen Weg gegangen ist.) =schweitzer= https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=rentenanwartschaften-fur-die-daueraufenthaltserlaubnis.pdf (32 KB | 425
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Titel: Re: Daueraufenthalt-EG beantragen - Probleme mit Arbeitgeber und Rentenkasse Beitrag von Märchenprinz am 30.03.2011 um 08:50:58
Das müsste das hier sein:
http://www.landesrechtbw.de/jportal/portal/t/e6a/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=15&numberofresults=636&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE110000795&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint Danach sind die 60 Beiträge wohl doch verbindlich, weil es wohl um das Vorhandensein einer Rentenanwartschaft an sich geht, die bei weiniger als 60 bei der gesetzl RV noch nicht eintritt. "erforderlich sei, dass Beiträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersvorsorge bereits geleistet worden seien, wobei als Höchstgrenze die Leistung von 60 Monatsbeiträgen verlangt werden dürfe. Durch diese 60-Monatsgrenze solle sichergestellt werden, dass zumindest überhaupt ein Rentenanspruch bestehe. " Wobei das ja bei Abschluss eines privaten Vertrages ja keine Rolle spielen sollte, da der zukünftige Anspruch ja schon durch den Vertragsschluss entsteht, und nicht erst nach irgendwelchen Beitragszeiten. Was h.M ist, scheint somit unklar zu sein. Aber was ich weiter oben geschrieben hab beruht auf meiner Lieblingsrechtquelle den VAHs der ABH Berlin, weil diese ständig aktualisiert werden und die aktuelle Rspr. mit berücksichtigen. |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EG beantragen - Probleme mit Arbeitgeber und Rentenkasse Beitrag von Mutly am 30.03.2011 um 17:41:53
Paragraph 31
Zitat:
schweitzer schrieb am 30.03.2011 um 07:51:46:
Das wäre wohl ideal. Die Sicht des VGH BaWü ist nur eine in der EU. Der EuGH müsste für Klarstellung sorgen. (Was auch zu einer einheitlichen Praxis in Deutschland führen würde.) Es ginge darum, inwiefern der Erwägungsgrund maßgebend ist, denn im Text der eigentlichen RL 2003/109 wird das Thema Rentenversicherung nicht erwähnt. |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EG beantragen - Probleme mit Arbeitgeber und Rentenkasse Beitrag von Sun3 am 07.05.2011 um 02:14:58
Ist die notwendige Altersversorgung durch ein Vermögen (z.B. Aktien) möglich? Welchem Geldwert müssen sie entsprechen?
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Titel: Re: Daueraufenthalt-EG beantragen - Probleme mit Arbeitgeber und Rentenkasse Beitrag von madjack am 25.09.2012 um 13:06:38
Eine aktuelle Erfahrung aus München...
Ich habe das gleiche Problem. Die 5 Jahre Aufenthaltspflicht erfülle ich, aber 60 RV-Beiträge noch nicht. Ich habe meine ABH gefragt, ob ich Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG erhalten kann. Die Antwort ist nein. Begründung ist die Folgende: Gemäß einer Entscheidung des VGH München vom 24.09.2008 ist es zulässig, im Rahmen der Prüfung des § 9c AufenthG für die angemessene Altersversorgung 60 Monatsbeiträge entsprechend der Regelung aus § 9 AufenthG zu verlangen: „Angemessen ist die Altersversorgung aber erst dann, wenn die Mindestwartezeit für Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist.“ Beschluss BayVGH vom 24.09.08 (AZ: 10 CS 08.2329) Also gibt es dazu einen Gerichtsurteil, auch aus Bayern. Meiner Meinung nach hätte der Gesetzgeber das ausdrücklich in das Gesetz geschrieben, wenn die 60 RV-Beiträge genauso wie bei der NE eine Voraussetzung hätten sein sollen. Das hat er nicht gemacht, sondern er hat den Begriff "angemessene Altersvorsorge" verwendet. Laut VGH darf aber die ABH 60 RV-Beiträge verlangen. Sie muss nicht, aber sie darf! Und die ABH nutzt ja wie immer die "Gesetzlücke", um es dem Ausländer noch etwas schwerer zu machen. |
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