Just01 schrieb am 11.06.2012 um 13:48:13:Von mir Ja, nur diese 60 Monate Pflichtbeiträge verstehe ich nicht.
Das ist auch nicht wirklich genau geklärt. §9a
AufenthG listet das nicht explizit als Voraussetzung auf, aber es gibt mittlerweile Rechtssprechung die ebenfalls für den DA-EG die 60 Monatsbeiträge fordert. Du musst - falls noch nicht geschehen - dich mal bei der zuständigen
ABH informieren.
Just01 schrieb am 11.06.2012 um 13:48:13:Was sind freiwillige Beiträge? Sachen wie Riester-Rentenversicherung?
Nein, nicht Riester sondern ein freiwilliges Nachzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe
hier)
Just01 schrieb am 11.06.2012 um 13:48:13:Wie würde das aussehen? Kann man die Dauer.-EG während bekommen ?
Eher nein, die Probezeit müsste dann abgewartet werden.
Just01 schrieb am 11.06.2012 um 13:48:13:werden sie den Antrag sofort ablehnen oder werden sie warten bis ich raus aus der Probezeit bin und dann die Entscheidung treffen?
In den meisten Fällen wird man dir dazu raten, den Antrag erst nach dem Ende der Probzeit zu stellen. Ist der Antrag aber gestellt worden, wirst du auch bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen eine schriftliche Ablehnung bekommen.
Just01 schrieb am 11.06.2012 um 13:48:13:Was würden sie an meiner Seite tun?
Du könntest eine E-Mail an die
ABH verfassen, dort alles schildern und sie mal bitten zu prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen DA-EG erfüllst. Du könntest auch telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren.