Bin mit einer Kubanerin verheiratet (Heirat in Dänemark) und nach Nachweis aller Anforderungen (Einkommen, Wohnraum, private Krankenversicherung, Sprachnachweis A1) bekam Sie einen Ersatzausweis mit einer 1 jährigen Aufenthaltserlaubnis und die Verpflichtung einen Integrationskurs mit
B1 Sprachniveau zu absolvieren.
Ich fragte wieso man die 1jährige Aufenthaltserlaubnis nicht in den kubanischen Paß integrieren kann.
Die Antwort lautete: "Da der kubanische Paß nach den uns vorliegenden Erkenntnissen nicht die erforderliche Rückkehrberechtigung enthält und somit kein anerkanntes Passdokument im Sinne des § 3
AufenthG darstellt." Der kubanische Pass ist gültig und die kubanische Botschaft würde diesen nach Ablauf (2015) verlängern, so die telefonsiche Auskunft.. Eine Rückreise nach Kuba ist unmöglich, da meine Frau bereits 1 1/2 Jahren hier in Deutschland ist und der kubanische Staat Staat max. 11 Monate zuläßt. Einreise erfolgte mit 3 monatigen Touristenvisum und anschließender Verlängerung aus humanitären Gründen, da ärztliche Versorgung notwendig waren wegen schweren Verbrennungen.
Selbstverständlich haben wir die Heirat in Dänemark bei der kubanischen Botschaft legalisieren lassen, damit diese auch auf Kuba anerkannt wird. Wir warten jetzt schon 1 Jahr auf die kubansiche Heiratsurkunde.
Vor 2 Monaten haben wir auf der kubansichen Botschaft den Immigrantenstatus beantragt, damit wir zu Besuchszwecken nach Kuba fahren können. Ob dem Antrag stattgegeben wird müssen wir abwarten. Hoffentlich dauert es nicht wieder eine Ewigkeit.
Was ich nicht verstehe ist, dass der kubanische Pass ja gültig ist, wir können nur nicht nach Kuba. Auch mit einem sogenannten Reiseausweis könnten wir nicht nach Kuba. Sagt der § 3 AufentG aus dass der Pass ungültig ist nur weil man nach Kuba nicht zurück reisen kann???
Kann man mit einem sogenannten Reiseausweis für Ausländer überall hin reisen?
Wieso soll meine Frau gleich einen
B1 Sprachkurs machen:
A1 wurde gemacht, aber wieso wird der A2 Kurs übersprungen. Wird in unserer Stadt angeboten.
Falls Sie es nicht schaffen sollte innerhalb einer Jahres was sind die Konsequenzen?. Abschiebung nach Kuba geht ja nicht, Geld vom Staat benötigen wir nicht, was könnte uns drohen?
Vielen Dank im Voraus.
Rainer