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LU bei FZF zum Kind (Gelesen: 1.117 mal)
Cleopatra
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i4a rocks!


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27.03.2011 um 13:53:40
 
Hallo ihr Lieben,

hab mal eine frage an euch...muss bei familienzusammenführung zum kind der LU gegeben sein?? Bin mir nciht sicher aber eigentlich nicht denn das kind kann ja für denn vater nciht aufkommen oder ??

lg und danke schon mal
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reinhard
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Antwort #1 - 27.03.2011 um 14:38:08
 
Beim Lebensunterhalt beim Zuzug zum deutschen Kind hast Du Recht – das Kind kann nicht und muss nicht.

Anders beim ausländischen Kind: Da müsste sonst jemand einspringen, der genug Einkommen hat. "Ausländer-zu-Ausländer" wird in Deutschland nicht privilegiert.
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Cleopatra
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 27.03.2011 um 16:54:57
 
Ja mein Kind ist ja Deutsch. Das wollte ich nur nochmal eben wissen danke für die schnelle Antwort.

LG Cleopatra
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