Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Österreicherin in Deutschland lebend.. (Gelesen: 2.248 mal)
NicoleEnaimi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


bleib optimistisch />


Beiträge: 42

Lindau, Bayern, Germany
Lindau
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Österreicherin in Deutschland lebend..
17.03.2011 um 20:09:18
 
Halllo meine Lieben,

ich bin seit letzter Woche mit einem Marokkaner verheiratet.
Wir haben in Marokko geheiratet. Er spricht super deutsch, da er damals hier in Deutschland studiert hat.
Meine Frage ist einfach nur die:
Ich habe oft gelesen dass es kein Problem ist für deutsche Staatsbürger wenn man nicht so viel Geld verdient, wenn es darum geht das der Mann kommt(FzF), aber wie sieht es bei mit als Österreicherin aus...
Ich verdiene 1200 euro netto+ Kindergeld(was wahrscheinlich nicht zählt) und unterhalt für mein sohn...meine wohnung ist auch nicht die grösste 56qm....
Meint ihr es gibt da Probleme?
Mein Problem ist halt auch das ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe, da wir hier in Lindau fast alle nur auf Saison arbeiten...

Wird der Antrag trotzdem zustimmung bekommen,oder werde ich als Österreicherin hier meine Probleme haben??(lebe seit 2001 in Deutschland)

Liebe Grüsse und danke schon mal für eure Antworten...
Zum Seitenanfang
  

 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Antwort #1 - 17.03.2011 um 20:40:16
 
NicoleEnaimi schrieb am 17.03.2011 um 20:09:18:
Wird der Antrag trotzdem zustimmung bekommen


Ja, es handelt sich nicht um eine FZF (wie bei Ehegatten von Deutschen) sondern um das EU-Freizügigkeitsrecht. Voraussetzung ist, dass du freizügigkeitsberechtigt in Deutschland lebst. Das ist der Fall, denn du bist Arbeitnehmerin. Das Einkommen ist nicht relevant, die Größe der Wohnung auch nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NicoleEnaimi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


bleib optimistisch />


Beiträge: 42

Lindau, Bayern, Germany
Lindau
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Antwort #2 - 17.03.2011 um 20:45:14
 
hahaha.... das hört sich ja super an...ich danke dir...
ich musste einfach fragen....damit ich dem ganzem ein wenig mehr Gelassenheit entgegen bringen kann.. Laut lachend

Danke Danke:)
Zum Seitenanfang
  

 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.183

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Antwort #3 - 17.03.2011 um 20:52:31
 
NicoleEnaimi schrieb am 17.03.2011 um 20:45:14:
hahaha.... das hört sich ja super an...ich danke dir...
ich musste einfach fragen....damit ich dem ganzem ein wenig mehr Gelassenheit entgegen bringen kann.. Laut lachend

Danke Danke:)


Es ist etwas verrückt: Als Österreicherin in Österreich könnte es Probleme geben, als Deutsche in Deutschland wäre es zumindest etwas mehr Aufwand. Als Österreicherin in Deutschland hast Du Glück, da gilt plötzlich das viel einfachere EU-Recht, und alles wird gut. Du wirst ungefähr so gut behandelt wie eine Portugiesin in Irland.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
NicoleEnaimi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


bleib optimistisch />


Beiträge: 42

Lindau, Bayern, Germany
Lindau
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Antwort #4 - 17.03.2011 um 20:59:57
 
Das mit der Politik und den Gesetzen einiges "verrückt" ist , das werde ich nie bestreiten...und nicht nur hier....

aber du musst mir mal erklären warum eine Portugisin in Irland gut behandelt wird?? oder war das ironisch gemeint? unentschlossen
Laut lachend

davon wusste ich gar nichts mit dem eu- REcht....
auf alle Fälle musst ich damals als ich in der Türkei urlaub gemacht habe ein Visum beantragen und meine Deutschen Freundinnen sind einfach einmaschiert..da hab ich mich natürlich auch gefragt, warum ich EU-Bürgerin bin...deswegen dachte ich mir vergewissere ich mich bezüglich dieser Frage nochmal:))

aber die Antwort gefällt mir!
Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Antwort #5 - 17.03.2011 um 21:57:43
 
NicoleEnaimi schrieb am 17.03.2011 um 20:59:57:
aber du musst mir mal erklären warum eine Portugisin in Irland gut behandelt wird?


§3(1) der Freizügigkeitsrichtlinie

Zitat:
(1) Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen.


Das gilt für dich als Österreicherin in Deutschland, es gilt für Portugiesen in Irland. (Und in beiden Fällen für Ehegatten dieser Unionsbürger.)

Zum Urlaub in der Türkei: da gilt türkisches Recht, die Türkei entscheidet selbst, welche Ausländer ein Visum brauchen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NicoleEnaimi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


bleib optimistisch />


Beiträge: 42

Lindau, Bayern, Germany
Lindau
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Antwort #6 - 17.03.2011 um 23:53:12
 
Dankesehr.... Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema