i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Österreicherin in Deutschland lebend..
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1300388959

Beitrag begonnen von NicoleEnaimi am 17.03.2011 um 20:09:18

Titel: Österreicherin in Deutschland lebend..
Beitrag von NicoleEnaimi am 17.03.2011 um 20:09:18
Halllo meine Lieben,

ich bin seit letzter Woche mit einem Marokkaner verheiratet.
Wir haben in Marokko geheiratet. Er spricht super deutsch, da er damals hier in Deutschland studiert hat.
Meine Frage ist einfach nur die:
Ich habe oft gelesen dass es kein Problem ist für deutsche Staatsbürger wenn man nicht so viel Geld verdient, wenn es darum geht das der Mann kommt(FzF), aber wie sieht es bei mit als Österreicherin aus...
Ich verdiene 1200 euro netto+ Kindergeld(was wahrscheinlich nicht zählt) und unterhalt für mein sohn...meine wohnung ist auch nicht die grösste 56qm....
Meint ihr es gibt da Probleme?
Mein Problem ist halt auch das ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe, da wir hier in Lindau fast alle nur auf Saison arbeiten...

Wird der Antrag trotzdem zustimmung bekommen,oder werde ich als Österreicherin hier meine Probleme haben??(lebe seit 2001 in Deutschland)

Liebe Grüsse und danke schon mal für eure Antworten...

Titel: Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Beitrag von Mutly am 17.03.2011 um 20:40:16

NicoleEnaimi schrieb am 17.03.2011 um 20:09:18:
Wird der Antrag trotzdem zustimmung bekommen


Ja, es handelt sich nicht um eine FZF (wie bei Ehegatten von Deutschen) sondern um das EU-Freizügigkeitsrecht. Voraussetzung ist, dass du freizügigkeitsberechtigt in Deutschland lebst. Das ist der Fall, denn du bist Arbeitnehmerin. Das Einkommen ist nicht relevant, die Größe der Wohnung auch nicht.

Titel: Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Beitrag von NicoleEnaimi am 17.03.2011 um 20:45:14
hahaha.... das hört sich ja super an...ich danke dir...
ich musste einfach fragen....damit ich dem ganzem ein wenig mehr Gelassenheit entgegen bringen kann.. ;D

Danke Danke:)

Titel: Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Beitrag von reinhard am 17.03.2011 um 20:52:31

NicoleEnaimi schrieb am 17.03.2011 um 20:45:14:
hahaha.... das hört sich ja super an...ich danke dir...
ich musste einfach fragen....damit ich dem ganzem ein wenig mehr Gelassenheit entgegen bringen kann.. ;D

Danke Danke:)


Es ist etwas verrückt: Als Österreicherin in Österreich könnte es Probleme geben, als Deutsche in Deutschland wäre es zumindest etwas mehr Aufwand. Als Österreicherin in Deutschland hast Du Glück, da gilt plötzlich das viel einfachere EU-Recht, und alles wird gut. Du wirst ungefähr so gut behandelt wie eine Portugiesin in Irland.

Titel: Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Beitrag von NicoleEnaimi am 17.03.2011 um 20:59:57
Das mit der Politik und den Gesetzen einiges "verrückt" ist , das werde ich nie bestreiten...und nicht nur hier....

aber du musst mir mal erklären warum eine Portugisin in Irland gut behandelt wird?? oder war das ironisch gemeint? :-/
;D

davon wusste ich gar nichts mit dem eu- REcht....
auf alle Fälle musst ich damals als ich in der Türkei urlaub gemacht habe ein Visum beantragen und meine Deutschen Freundinnen sind einfach einmaschiert..da hab ich mich natürlich auch gefragt, warum ich EU-Bürgerin bin...deswegen dachte ich mir vergewissere ich mich bezüglich dieser Frage nochmal:))

aber die Antwort gefällt mir!
;)


Titel: Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Beitrag von Mutly am 17.03.2011 um 21:57:43

NicoleEnaimi schrieb am 17.03.2011 um 20:59:57:
aber du musst mir mal erklären warum eine Portugisin in Irland gut behandelt wird?


§3(1) der Freizügigkeitsrichtlinie


Zitat:
(1) Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen.


Das gilt für dich als Österreicherin in Deutschland, es gilt für Portugiesen in Irland. (Und in beiden Fällen für Ehegatten dieser Unionsbürger.)

Zum Urlaub in der Türkei: da gilt türkisches Recht, die Türkei entscheidet selbst, welche Ausländer ein Visum brauchen.

Titel: Re: Österreicherin in Deutschland lebend..
Beitrag von NicoleEnaimi am 17.03.2011 um 23:53:12
Dankesehr.... ;)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.