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Niederlassungserlaubnis für nicht EU-Bürger nach Scheidung (Gelesen: 1.328 mal)
cesiah
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Feldkirchen-Westerham, Germany
Feldkirchen-Westerham
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chilenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis für nicht EU-Bürger nach Scheidung
17.03.2011 um 12:50:24
 
Eine nicht EU-Ausländerin heiratete einen EU-Bürger 2005 und lebte ca. 18 Monate mit Ihm in einer gemeinsamen Wohnung in Deutschland. Danach verlies sie Ihn, und verbrachte ca. 3 Jahre in Spanien , wo sie getrennt wohnte und arbeitete. 2010 kehrte sie wieder zum Ehepartner nach Deutschland zurück und wohnt und arbeitet hier. Nachdem nun der EU-Ehemann kürzlich arbeitslos geworden ist, will Sie sich scheiden lassen.
Beide sind nun ca. 6 Jahre verheiratet.

Wie sieht es mit der Aufenthaltsgenehmigung aus, wenn die genannten Einzelheiten bei der Ausländerbehörde bekannt werden?

Darf sie in Deutschland oder in der EU bleiben?


schweitzers Änderung:
Die Frage tendiert ja recht eindeutig in Richtung Anwendbarkeit von Freizügigkeitsrecht und hat weniger was mit Abschiebung/Ausweisung zu tun  - ich denke Du wirst hier eher Antworten erhalten. - =schw.=
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« Zuletzt geändert: 17.03.2011 um 14:07:46 von schweitzer »  
 
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