Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:Falls mein Stipendium als Einkommen zählt, und ich weiter bei meine Reiseversicherung bleibe, darf meine (zukunftige) Frau weiter bei GKV sein?
Ja. Niemand wird aus der GKV geworfen, nur weil der Ehepartner nicht Mitglied ist.
Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:Die AOK meinte, dass bei Familienversicherung ein staatliche Stipendium zählt nicht als Einkommen.
Das wäre natürlich gut, dann könntest Du Dich einfach bei Deiner Frau familienversichern (kostenlos) und Ihr spart Geld. Tip: Falls die Krankenkasse Deiner Frau das anders sieht als (z. B.) die AOK am Ort, dann könnte Deine Frau problemlos in die AOK (oder eine andere Krankenkasse) wechseln. Problem gelöst.
Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:Ich habe ein paar Foren durchgelesen, die GKV berechnen auch die Stipendiumen zum Lebensunterhalt, falls man sich selbst versichern will.
Es kann sein, dass die Krankenkassen hier unterschiedliche Regeln anwenden für die Aufnahme in die Familienversicherung und für die Berechnung des Beitrags in der freiwilligen Versicherung.
Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:Wie wird dann der Beitrag für ihre "freiwillig Versicherung" sein? Will dann die Versicherung die satte 15.5% von mein Stipendium, ohne mich zu versichern?
Egal, ob Dein Einkommen angerechnet wird (=> keine Familienversicherung) oder nicht (=> Familienversicherung möglich), ihr eigener Beitrag wird sich nicht ändern.
Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:Ich war mehr als 3 Jahre bei GKV, also ich ein Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft haben könnte.
Hier hilft das Gesetz weiter. §9 SGB V:
(1) Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren ...
Meiner Meinung nach hättest Du Dich vor 5 Jahren problemlos freiwillig versichern können. Mittlerweile ist das aber vorbei.
Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:Falls ich ein Anspruch habe, müssen die GKV-Kassen mich nehmen, oder sie dürfen ihre Midglieder auswählen und mein Antrag ablehnen?
Wenn die Voraussetzungen von §9 SGB V erfüllt sind, muss Dich jeder Krankenkasse nehmen.