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Ausländer mit PostDok Stipendium: zu GKV als Familienmitglied? (Gelesen: 3.351 mal)
Palika
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17.03.2011 um 20:00:11
 
Hallo zusammen!

Ich komme aus einem nicht-EU-Staat, bin als Gastwissenschafler beschäftigt, bekomme ein steuerfreies Stipendium. Seit 5 Jahren habe ich eine "Reiseversicherung", weil die GKV mich nicht nehmen woll(t)en. Davor hatte ich eine "normale" Stelle, und in der Zeit (drei Jahre lang) war ich bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Meine Freundin ist auch eine nicht EU-Ausländerin, sie hat hier studiert, sie ist mit ihrem Studium fertig und sucht einen Job. Sie war und ist bei GKV, erst als Studentin pflichtversichert , jetzt als "freiwillig versichert".

Wir heiraten in kürze, dann soll auch mein Stipendium bei GKV gemeldet werden, was die KV-Kosten nach oben treiben wird. Meine Frage ist also: Kann ich zu GKV meiner Freundin wechseln, d.h. als Familienmitglied mitversichert sein?
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Märchenprinz
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Antwort #1 - 18.03.2011 um 14:25:54
 
Hallo,
wenn du heiratest und deine Frau in der GKV pflichtversichert ist, dann bist du nach § 10 (1)  SGB V (Familienversicherung) mitversichert.

"Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen..."

Bis dahin würde ich im Übrigen empfehlen zu prüfen, ob du nicht Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft hast.
§9 (1) SGB V

"Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren;.."

Wenn das bei Dir zutrifft, könntest du einfach deinen Beitritt in die GKV deiner Wahl schriftlich erklären.

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Eduard
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Antwort #2 - 18.03.2011 um 15:26:21
 
Märchenprinz schrieb am 18.03.2011 um 14:25:54:
enn du heiratest und deine Frau in der GKV pflichtversichert ist, dann bist du nach § 10 (1)  SGB V (Familienversicherung) mitversichert. 


Das Problem dürfte sein, ob das Promotionsstipendium als Einkommen zählt, mit der Folge, dass eine Familienversicherung nicht möglich ist.

Habe mal schnell gegoogelt und anscheinend ist das extrem umstritten (die GKV sagt ja, verschiedene Gerichte nein). Das sieht übel aus, eventuell muss hier geklagt werden.

Märchenprinz schrieb am 18.03.2011 um 14:25:54:
Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft


Die hatte er m. E. seinerzeit, als er aus der GKV ausgeschieden ist. Warum die GKV ihn damals nicht genommen hat, verstehe ich nicht. Mittlerweile dürften die Fristen aber verstrichen sein.
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Palika
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Antwort #3 - 22.03.2011 um 09:38:13
 
Danke für die Antworte!

Falls mein Stipendium als Einkommen zählt, und ich weiter bei meine Reiseversicherung bleibe, darf meine (zukunftige) Frau weiter bei GKV sein? Wie wird dann der Beitrag für ihre "freiwillig Versicherung" sein? Will dann die Versicherung die satte 15.5% von mein Stipendium, ohne mich zu versichern?  Ärgerlich

Hier habe ich einen ähnlichen Fall gefunden:
http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/vollausgabe.php?fid=1&iid=56807
Die AOK meinte, dass bei Familienviersicherung ein staatliche Stipendium  zählt nicht als Einkommen.

Eduard schrieb am 18.03.2011 um 15:26:21:
Habe mal schnell gegoogelt und anscheinend ist das extrem umstritten (die GKV sagt ja, verschiedene Gerichte nein). Das sieht übel aus, eventuell muss hier geklagt werden.


Ich habe ein paar Foren durchgelesen, die GKV berechnen auch die Stipendiumen zum Lebensunterhalt, falls man sich selbst versichern will.

Märchenprinz schrieb am 18.03.2011 um 14:25:54:
Bis dahin würde ich im Übrigen empfehlen zu prüfen, ob du nicht Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft hast.

Ich war mehr als 3 Jahre bei GKV, also ich ein Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft haben könnte. Falls ich ein Anspruch habe, müssen die GKV-Kassen mich nehmen, oder sie dürfen ihre Midglieder auswählen und mein Antrag ablehnen?
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Eduard
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Antwort #4 - 22.03.2011 um 10:53:42
 
Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:
Falls mein Stipendium als Einkommen zählt, und ich weiter bei meine Reiseversicherung bleibe, darf meine (zukunftige) Frau weiter bei GKV sein?


Ja. Niemand wird aus der GKV geworfen, nur weil der Ehepartner nicht Mitglied ist.

Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:
Die AOK meinte, dass bei Familienversicherung ein staatliche Stipendium  zählt nicht als Einkommen.


Das wäre natürlich gut, dann könntest Du Dich einfach bei Deiner Frau familienversichern (kostenlos) und Ihr spart Geld. Tip: Falls die Krankenkasse Deiner Frau das anders sieht als (z. B.) die AOK am Ort, dann könnte Deine Frau problemlos in die AOK (oder eine andere Krankenkasse) wechseln. Problem gelöst.

Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:
Ich habe ein paar Foren durchgelesen, die GKV berechnen auch die Stipendiumen zum Lebensunterhalt, falls man sich selbst versichern will.


Es kann sein, dass die Krankenkassen hier unterschiedliche Regeln anwenden für die Aufnahme in die Familienversicherung und für die Berechnung des Beitrags in der freiwilligen Versicherung.

Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:
Wie wird dann der Beitrag für ihre "freiwillig Versicherung" sein? Will dann die Versicherung die satte 15.5% von mein Stipendium, ohne mich zu versichern?


Egal, ob Dein Einkommen angerechnet wird (=> keine Familienversicherung) oder nicht (=> Familienversicherung möglich), ihr eigener Beitrag wird sich nicht ändern.

Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:
Ich war mehr als 3 Jahre bei GKV, also ich ein Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft haben könnte. 


Hier hilft das Gesetz weiter. §9 SGB V:

(1) Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren ...


Meiner Meinung nach hättest Du Dich vor 5 Jahren problemlos freiwillig versichern können. Mittlerweile ist das aber vorbei.

Palika schrieb am 22.03.2011 um 09:38:13:
Falls ich ein Anspruch habe, müssen die GKV-Kassen mich nehmen, oder sie dürfen ihre Midglieder auswählen und mein Antrag ablehnen?


Wenn die Voraussetzungen von §9 SGB V erfüllt sind, muss Dich jeder Krankenkasse nehmen.



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