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Gesetze (Gelesen: 1.444 mal)
Märchenprinz
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i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gesetze
19.03.2011 um 12:46:19
 
Hallo,
ich habe eine Frage an die Forumsexperten. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir in groben Zügen erklären könnte:

Den Unterschied zw. ArgV und Beschvf. Wann und für wen gilt das eine bzw das andere.

Das selbe zu Schengen -SDÜ und Grenzkodex.

Danke im Voraus.
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C_Devil
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"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #1 - 19.03.2011 um 15:37:19
 
Hi Märchenprinz,

Märchenprinz schrieb am 19.03.2011 um 12:46:19:
Den Unterschied zw. ArgV und Beschvf. Wann und für wen gilt das eine bzw das andere.


Die ArGV gilt ausschließlich für Staatsangehörige der neuen Beitrittsstaaten.

Die BeschVerfV gilt für Drittstaatsangehörige und für Staatsangehörige der neuen Beitrittsstaaten, wenn sich für die Letztgenannten daraus Vorteile gegenüber der ArGV ergeben (Stichwort: Günstigkeitsprinzip; s. auch § 284 Abs. 4 SGB III, DA 4.1.411 Rechtliche Grundlagen).

Märchenprinz schrieb am 19.03.2011 um 12:46:19:
Das selbe zu Schengen -SDÜ und Grenzkodex. 

Dafür wird sich ein andere Experte finden.


Gruß
C_Devil
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Daddy
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Beiträge: 1.958
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.03.2011 um 19:27:26
 
Märchenprinz schrieb am 19.03.2011 um 12:46:19:
Das selbe zu Schengen -SDÜ und Grenzkodex. 

Es werden einfach zwei unterschiedliche Teilgebiete des Schengenrechts geregelt.

Der Grenzkodex zB regelt das Überschreiten der (Außen-) Grenzen durch Personen und ersetzt Art. 2 bis 8 des SDÜ.
Die sonstigen Regelungen des SDÜ, zB Reiserechte mit schengenwirksamen Aufenthaltstiteln im Binnenschengenverkehr haben weiterhin Bestand.

Daddy
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