davith schrieb am 17.03.2011 um 20:09:18:muss man wissen nach welchem §§ Dir ein Reisepass erteilt wurde
Da gibt es eigentlich nichts besonderes zu wissen - die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer richtet sich nach § 5
AufenthV.
Das schließt ein, dass offenkundig festgestellt worden ist, das es Eliot nicht möglich ist, auf zumutbare Weise einen Nationalpass zu erlangen.
Dass das festgestellt worden ist, heißt nicht, das damit auch "akzeptiert" worden ist oder wird, dass Eliot staatenlos ist.
Der Knackpunkt ist, ob Eliot (ggf. mit anwaltlicher Unterstützung) bereits versucht hat, über die libanesische Botschaft eine Bescheinigung zu erhalten, mittels der "offiziell" erklärt wird, das Eliot die libanesische Staatsangehörigkeit (noch) besitzt oder eben nicht (mehr) besitzt.
Zumindest den Nachweis eines solchen Versuchs wird man von ihm erwarten, wird man für zumutbar halten.
Wie weit im Einzelnen im Kontext des "Nachweises von Staatenlosigkeit" das Kriterium der Zumutbarkeit zu fassen ist, müsste mal ein Experte erläutern (wobei man sicher berücksichtigen muss, dass dabei einzelfallbezogen Differenzierungen möglich sein können).
davith schrieb am 17.03.2011 um 20:09:18:Hast Du ein schriftliches Einbürgerungsantrag gestellt?
Das hat Eliot doch eigentlich beantwortet:
Eliot schrieb am 10.03.2011 um 11:50:15: Als ich gestern durch die Beamtin für Einbürgerungszwecke erfahren hatte, das es nicht möglich sei ohne Pässe und Papiere aus der Heimat, eingebürgert zu werden
Nach so einer Aussage hätte ich es auch für nicht sinnvoll gehalten, einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Die Kosten für die Ablehnungsentscheidung kann man sich sparen.
=schweitzer=