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Deutscher Pass (Gelesen: 2.600 mal)
anna22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.03.2011 um 11:17:16
 
Hallo!

Ich habe mal eine Frage bezüglich des deutschen Passes bei Ehegatten, die nachziehen.
Wenn ich (deutsche Staatsbürgerin mit afghanischem Migrationshintergrund) meinen Ehemann aus Afghanistan hierher nachziehen lasse, erhält er dann auch einen deutschen Pass?
Wenn ja, wie lange dauert es, bis er einen bekommt?

LG


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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.03.2011 um 11:28:58
 
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Märchenprinz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.03.2011 um 13:00:03
 
Mit der Aushändigung der von der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgefertigten Einbürgerungsurkunde, wird er deutscher Staatsangehöriger. Siehe oben.

Dann geht er zum Bürgeramt und beantragt einen deutschen Reisepass, Personalausweis....bringt ein biometr. Foto mit, usw...,bezahlt die Gebühren.

Nach ein paar Wochen geht er wieder dorthin und holt die Dokumente ab.

Wenn er keine paar Wochen warten will, beantragt er einen vorläufigen Reisepass, der aber meist nicht maschinenlesbar ist und auch nicht sehr lange gilt.
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reinhard
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Antwort #3 - 21.03.2011 um 13:52:14
 
Anna22 schrieb am 21.03.2011 um 11:17:16:
Wenn ja, wie lange dauert es, bis er einen bekommt?


Es dauert mindestens drei Jahre, bis er einen Antrag stellen darf, höchstens acht Jahre. Das hängt von Einkommen etc. ab.

Bis er ihn bekommt – schwer zu sagen. Nochmal sechs bis 24 Monate.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.03.2011 um 14:12:49
 
Hallo ihr Lieben,

gelten die drei Jahre auch bei Zuzug zum deutschen Kind? Oder ist dort Frist länger?

LG, Login
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 21.03.2011 um 14:20:37
 
login schrieb am 21.03.2011 um 14:12:49:
Hallo ihr Lieben,

gelten die drei Jahre auch bei Zuzug zum deutschen Kind? Oder ist dort Frist länger?

Lies doch mal die geposteten Links in der FAQ bzw. im Einbürgerungsportal hier, da steht eindeutig "Regeleinbürgerung für Ehegatten Deutscher" Zwinkernd

Ansonsten steht vor allem im Einbürgerungsportal recht viel über Einbürgerungen Zwinkernd
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.03.2011 um 14:21:02
 
login schrieb am 21.03.2011 um 14:12:49:
gelten die drei Jahre auch bei Zuzug zum deutschen Kind?


Nein. Beim Zugzug zum deutschen Kind gibt es keine "bevorzugte" Behandlung, der Antrag kann dann nach acht Jahren (oder sieben mit bestandenem Integrationskurs) gestellt werden.
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.03.2011 um 14:23:54
 
Die verkürzte Frist nach $9 gibt es nur bei deutschen Ehegatten

sonst sind es 8 Jahrenach $10 StaG

mit der Möglichkeit der Verkürzung auf 7 Jahre bei erfolgreichem Abschluss des I-Kurses, oder gar 6 Jahre bei sonstigen besonderen Integrationsleistungen

(die 6 Jahres Frist kommt wohl in der Praxis selten vor)

Grüße
Jetflyer
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schweitzer
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Antwort #8 - 21.03.2011 um 16:30:43
 
Zitat:
Nein. Beim Zugzug zum deutschen Kind gibt es keine "bevorzugte" Behandlung, der Antrag kann dann nach acht Jahren (oder sieben mit bestandenem Integrationskurs) gestellt werden. 



Nur um das noch mal ganz eindeutig zu sagen: 

Auch für eine/n Ehegattin/en einer/es Deutschen, der mit einem Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über sein deutsches Kind eingereist ist und in der Folge eine AE gemäß § 28 (1) Nr. 3 AufenthG innehatte ist die Regeleinbürgerung nach § 9 StAG möglich, wenn gleichzeitig seine Ehe rechtmäßig drei Jahre (zwei, wenn noch  1 Jahr andere rechtmäßige, anrechenbare Voraufenthaltszeiten vorhanden sind) in Deutschland bestanden hat.

Es ist also nicht zwingende Bedingung zum Zwecke des Ehegattennachzugs eingereist zu sein und in der Folge eine AE gemäß § 28 (1) Nr. 1 AufenthG gehabt zu haben. - Es kommt nur darauf an, dass die Ehe in Deutschland rechtmäßig  Bestand hatte.

=schweitzer=
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