guten tag.
danke dass sie so eine tolle seite für ausländer mit rechtlichen problemen eröffnet haben.
zu meiner Person: ich bin 28,komme aus kamerun und studiere seit 2004 in berlin.
Zu meiner Geschichte: Ich bin im februar 2004 nach Deutschland gekommen mit einem studium visum.nach meiner deutschsprachprüfung im oktober 2004,habe ich mich an der technische uni berlin immatrikuliert.Nach 2 semestern,habe ich zu der freie uni berlin gewechselt im Nov 2006.ich war dann bei der
ABH und sie haben meinen fach im pass geändert und mir 2 jahre bis nov 2008 erteilt.Im februar 2008,habe ich meine freundin,mit Der ich schon seit fast 3 jahren zusammen war geheiratet und habe einen Aufhentahlt bis februar 2011 bekommen also 3 jahre.6 monate nach der Hochzeit haben wir uns getrennt und sie ist zu einem anderen Mann gezogen.danach reichte ich die scheidung ein und musste aber das trennungsjahr einhalten.Als sie dann von dem anderen schwanger war,fechte ich sofort die Vaterschaft an und im nov 2009 wurden wir endlich geschieden.ende nov 2009 meldete ich meine scheidung beim bürgeramt und mein familienstand wurde von verh auf geschieden geändert.anfang 2010 bekam ich die lohnsteuerkarte 1 von Bürgeramt und mir war klar,dass ich jetzt offiziel als nicht verh gelte,da Verheiratete keine lohsteuer1 bekommen.ich hatte 90 arbeistage im 2010,was für ausländische nicht verheiratete studenten üblich ist.Da ich noch Aufhenthalt bis februar 2011 hatte,dachte ich ,die
ABH verwandelt automatisch mein stand von verheiratet auf gescheieden und ich dann meinen alten studentenvisum wiedererhalte.
Am 07.02.2011 war ich bei der
ABH wegen visum verlängerung.Die zuständige Frau war noch nicht da und ich lies meinen Pass dort mit den nötigen unterlagen. Am 10 febr kam ich zu dem abgesprochenen Termin und die sachbearbeiterin der
ABH händigte mir direckt eine Grenzübertrittbescheinigung aus und meinte ich hätte meine Scheidung nicht persönlich bei der
ABH mitgeteilt und durch meine scheidung ,habe ich mein aufhenthalt recht verloren.Dabei hatte ich gleich nach meiner scheidung das bürgeramt informiert und mir wurde gesagt es wird weitergeleitet und auch ich hatte ein studentenvisum als aufhenthaltitel.Es ist nicht dass ich gar keinen Aufhenthalt hatte und nur durch die hochzeit einen recht auf aufhenthalt erhalten habe.alle meine Versuche der frau von
ABH zu erklären ,dass ich die ganze zeit studiert habe mit allen nachweisen sprich studendenbeschenigungen usw wollte sie davon nichts hören.ihr einziger grund: Ich hätte einen Aufhenthalt durch Hochzeit bekommen und da meine Lebegemeischaft keine 2 jahre dauerte,verlor ich meinen Anspruch auf Aufhentaherlaubnis.Was absolut lächerlich ist.
nun ja jetzt habe ich ein
GÜB bis 14.03.11 und habe dann sofort einen Anwalt eingeschaltet.nach problemschilderung hat Er nur gegrinst une gemeint die Sachbearbeiterin hatte vllt nur an dem Tag schlechte Laune oder Stress .Ich dürfte als student 10 jahre stressfrei studieren solange ich immatrikuliert bin und ,da ich erst im zenten semester bin,wäre eine Auweiseandrohung absolut lächerlich.Ich fragte ich ob den Fehler gemacht hatte indem ich direkt die
ABH über meine Scheidung nicht informierte und er sagte es wäre kein Muss die
ABH es persönlich mitzuteilen aufgrund,dass ich dem Bürgeramt es gesagt habe und ich 2010 als Lediger bzw Geschiedener Student galt.Er meinte auch es wäre kein Problem dass ich mein alten status als student wieder bekomme.
Irgendwie gibt mir diese ganze sache keine ruhe.ich meine es wäre echt blöd wenn ich kurz vor meinem Abschluß gehen musste(in 2 jahren)
was halten sie davon.wieviele Chance räumt ihr mir tatsächlich ein.Der Anwalt ist zwar sehr zuversichlich über das Ganze aber ich füchte ich könnte negativ überrascht sein.Man weißt ja nie was in den Köpfen der Behörden so vor sich vorgeht.
danke im voraus für ihre Antworten und falls noch Unklarheiten vorhanden sind,bitte fragen sie mich .
MFG
Vlasco