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grenzübertrittbescheinigung mit abschiebungsandrohung für student (Gelesen: 10.949 mal)
Themen Beschreibung: mißverständnis oder rechmäßige ausweisunsandrohung?
vlasco
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18.02.2011 um 13:10:03
 
guten tag.
danke dass sie so eine tolle seite für ausländer mit rechtlichen problemen eröffnet haben.
zu meiner Person: ich bin 28,komme aus kamerun und studiere seit 2004 in berlin.
Zu meiner Geschichte: Ich bin im februar 2004 nach Deutschland gekommen mit einem studium visum.nach meiner deutschsprachprüfung im oktober 2004,habe ich mich an der technische uni berlin immatrikuliert.Nach 2 semestern,habe ich zu der freie uni berlin gewechselt im Nov 2006.ich war dann bei der ABH und sie haben meinen fach im pass geändert und mir 2 jahre bis nov 2008 erteilt.Im februar 2008,habe ich meine freundin,mit Der ich schon seit fast 3 jahren zusammen war geheiratet und habe einen Aufhentahlt bis februar 2011 bekommen also 3 jahre.6 monate nach der Hochzeit haben wir uns getrennt und sie ist zu einem anderen Mann gezogen.danach reichte ich die scheidung ein und musste aber das trennungsjahr einhalten.Als sie dann von dem anderen schwanger war,fechte ich sofort die Vaterschaft an und im nov 2009 wurden wir endlich geschieden.ende nov 2009 meldete ich meine scheidung beim bürgeramt und mein familienstand wurde von verh auf geschieden geändert.anfang 2010 bekam ich die lohnsteuerkarte 1 von Bürgeramt und mir war klar,dass ich jetzt offiziel als nicht verh gelte,da Verheiratete keine lohsteuer1 bekommen.ich hatte 90 arbeistage im 2010,was für ausländische nicht verheiratete studenten üblich ist.Da ich noch Aufhenthalt bis februar 2011 hatte,dachte ich ,die ABH verwandelt automatisch mein stand von verheiratet auf gescheieden und ich dann meinen alten studentenvisum wiedererhalte.
Am 07.02.2011 war ich bei der ABH wegen visum verlängerung.Die zuständige Frau war noch nicht da und ich lies meinen Pass dort mit den  nötigen unterlagen. Am 10 febr kam ich zu dem abgesprochenen Termin und die sachbearbeiterin der ABH händigte mir direckt eine Grenzübertrittbescheinigung aus und meinte ich hätte meine Scheidung nicht persönlich bei der ABH mitgeteilt und durch meine scheidung ,habe ich mein aufhenthalt recht verloren.Dabei hatte ich gleich nach meiner scheidung das bürgeramt informiert und mir wurde gesagt es wird weitergeleitet und auch ich hatte ein studentenvisum als aufhenthaltitel.Es ist nicht dass ich gar keinen Aufhenthalt hatte und nur durch die hochzeit einen recht auf aufhenthalt erhalten habe.alle meine Versuche der frau von ABH zu erklären ,dass ich die ganze zeit studiert habe mit allen nachweisen sprich studendenbeschenigungen usw wollte sie davon nichts hören.ihr einziger grund: Ich hätte einen Aufhenthalt durch Hochzeit bekommen und da meine Lebegemeischaft keine 2 jahre dauerte,verlor ich meinen Anspruch auf Aufhentaherlaubnis.Was absolut lächerlich ist.
nun  ja jetzt habe ich ein GÜB bis 14.03.11 und habe dann sofort einen  Anwalt eingeschaltet.nach problemschilderung hat Er nur gegrinst une gemeint die Sachbearbeiterin hatte vllt nur an dem Tag schlechte Laune oder Stress .Ich dürfte als student 10 jahre stressfrei studieren solange ich immatrikuliert bin und ,da ich erst im zenten semester bin,wäre eine Auweiseandrohung absolut lächerlich.Ich fragte ich ob den Fehler gemacht hatte indem ich direkt die ABH über meine Scheidung nicht informierte und er sagte es wäre kein Muss die ABH es persönlich mitzuteilen aufgrund,dass ich dem Bürgeramt es gesagt habe und ich 2010 als Lediger bzw Geschiedener Student galt.Er meinte auch es wäre kein Problem dass ich mein alten status als student wieder bekomme.
Irgendwie gibt mir diese ganze sache keine ruhe.ich meine es wäre echt blöd wenn ich kurz vor meinem Abschluß gehen musste(in 2 jahren)
was halten sie davon.wieviele Chance räumt ihr mir tatsächlich ein.Der Anwalt ist zwar sehr zuversichlich über das Ganze aber ich füchte ich könnte negativ überrascht sein.Man weißt ja nie was in den Köpfen der Behörden so  vor sich vorgeht.
danke im voraus für ihre Antworten und falls noch Unklarheiten vorhanden sind,bitte fragen sie mich .

MFG

Vlasco

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« Zuletzt geändert: 18.02.2011 um 13:37:04 von vlasco »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.02.2011 um 14:29:51
 
Die AE §16 (Student) müsste beantragt werden, der Wechsel von §28 (Ehegatte) findet nicht automatisch statt.

Wurde die AE §28 befristet? Was passierte zwischen der Scheidung und deinem Versuch, die AE zu verlängern? Das ist wohl wichtig.

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Antwort #2 - 18.02.2011 um 14:42:14
 
es passieret gar nichts.habe kein schreiben der ABH bekommen im bezug auf meiner scheidung.
Die sachbearbeiterin meinte sie hätte mir am 1.12.2010 ein schreiben geschickt zur stellungsnahme.das dööfe daran ist ,dass ich kein schreiben von ihr erhalten habe und das kann ich nachweisen.ich hatte anzeige bei der polizei eratattet gegen unbekannte,da mein neu bankkarte samt pin nummer im postweg verloren ging und mir auf dem konto 240 euros ausgeräumt worden ist.Ich wohne in einem studenten wg und kann durchhaus möglich sein,dass der postmann falsch eingeworfen hat oder was auch immer.Keine ahnung.Aber ihr schreiben vom 01.12  habe ich definitiv nicht erhalten sonst wäre ich sofort hingefahren
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Antwort #3 - 19.02.2011 um 09:28:07
 
kann mir Niemand weiterhelfen?
brauche bitte Ratschläge von euch.
Danke im voraus
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Antwort #4 - 19.02.2011 um 10:50:46
 
Ich weiß nicht, ob die Beweislast bei dir liegt oder bei der ABH. Aber dass die ABH sagt, dass dieser Brief geschickt wurde, musst du deinem Anwalt erklären.

Nachdem die Scheidung bekannt wurde, wurde deine AE vermutlich nachträglich befristet, da die ABH angenommen hat, dass du den Brief ignoriert hättest. Möglicherweise dachte man, dass du vor hättest, illegal zu bleiben.

vlasco schrieb am 18.02.2011 um 13:10:03:
Ich hätte einen Aufhenthalt durch Hochzeit bekommen und da meine Lebegemeischaft keine 2 jahre dauerte,verlor ich meinen Anspruch auf Aufhentaherlaubnis.


Das stimmt, das Problem ist, dass eine neue AE als Student nicht beantragt wurde als die alte noch gültig war. Wie das in dieser spezifischer Situation nun im Inland geregelt werden könnte, müsstest du mit deinem Anwalt besprechen.

Übrigens, eine GÜB gibt es normalerweise wenn ein illegaler Ausländer zur ABH geht mit einer Flugkarte und bekannt gibt, dass er freiwillig ausreisen will. Dennoch, dein Anwalt soll etwas vor dem Ablauf der GÜB unternehmen.
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Antwort #5 - 19.02.2011 um 11:06:38
 
Hallo Multy danke für deine antwort.
Wenn die ABH nicht sicher wäre ob ich noch studiere oder nicht hätten sie mich doch angeschrieben zur stellungsnahme oder?ich meine ich wurde im nov 2009 geschieden,melde es umgehend an aber erst am 1.12 .2010wollen sie mir was geeschickt haben.also 1 jahr erst danach.Wenn sie vermutet gehabt hätten,dass ich illegal bleiben möchte,hätte sie schon paare tage nach meiner scheidung meldung angeschieben oder tausche ich mich?
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Antwort #6 - 19.02.2011 um 18:59:43
 
Wenn es eine Scheidung innerhalb von zwei Jahren gibt kann die ABH eine AE, die aufgrund der Ehe erteilt wurde, nachträglich befristen. Sie würde Kontakt mit dem Inhaber aufnehmen, ist aber nicht verpflichtet, von sich aus zu schauen, ob eine andere AE erteilt werden kann, z.B: als Student. Zu diesem Zeitpunkt kann man diese aber beantragen. (Oder aber die AE erlischt sowieso bald und wird dann halt nicht verlängert.)

In deinem Fall wurde die AE als Student nicht beantragt, ferner hat es ein Jahr gedauert, bis die ABH versucht hat, dir etwas zu schicken. Genau was in dieser Zeit passiert ist (z.B. ob und wann die Info vom Bürgeramt weitergeleitet wurde) und was du jetzt machen kannst, müsste aber anhand des Einzelfalls mit dem Anwalt geklärt werden.

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Antwort #7 - 19.02.2011 um 22:52:55
 
Ende Nov 2009 wurde ich geschieden und paare Tage(kann nicht genau sagen wie viele tage)  nach dem Scheidungsurteil,teilte ich es dem Bürgeramt mit.Ob die Mitteilung zur ABH weitergeleitet wurde sage  ich ja,denn in der GÜB steht "uns wurde vom Bürgeramt mitgeteilt,dass sie seit Nov 2009 geschieden sind.Also wußte sie davon.wann sie die Mitteilung erhielt weiße ich nicht.Aber rechtzeitig teile ich es dem Bürgeramt.Wenn der Bürgeramt es nicht rechtzeitig weitergeleitet hat,habe ich doch wenig schuld da zu tragen oder?
Ja ich hätte ein AE als Student beantragen können nach der
Scheidung,Das habe ich nicht gemacht,weil ich davon ausging,die ABH schreibt mich an nach der Benachrichtigung von Bürgeramt zum Visum Veränderung und wenn sie es nicht gemacht hat,Betrachtete sie mich schon als unverheiratete Student.Wie schon erwähnt bekam ich 2010 die Lohnsteuerkarte 1 und dürfte  90 Tage im Jahr arbeiten.
daran hielt ich mich. Also irgendwie profit von dem verheirateten AE habe ich nicht gehabt.
Der RA meinte ich brauche nicht unbedingt selber die ABH nach meiner Scheidung informieren,wenn ich schon beim Bürgeramt es gesagt habe.
Ich habe nie ne soziale Leistung in irgendwelcher form in Anspruch genommen und finanziere mein Lebensunterhalt durch einen studentischen 20std/Woche Job als Software Tester.
ist es wirklich einen schwerwiegender Grund dass ich das Student AE nicht beantragt habe,dass ich jetzt deswegen Ausreisen muss?
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Antwort #8 - 19.02.2011 um 23:31:33
 
vlasco schrieb am 19.02.2011 um 22:52:55:
ist es wirklich einen schwerwiegender Grund dass ich das Student AE nicht beantragt habe,dass ich jetzt deswegen Ausreisen muss? 


Das wird wahrscheinlich darauf ankommen, ob es eine rechtmäßige nachträgliche Befristung der AE gab und du somit keine AE mehr hast obwohl du das Schreiben nicht erhalten hast und obwohl anscheinend ein Jahr lang nichts passierte. Es ist eben komisch, dass du gleich eine GÜB bekommen hast und nicht etwa nach der Befristung eine Aufforderung, das Land zu verlassen.
Meines Wissens kann die Sache nur mit der Hilfe deines Anwalts geklärt werden.
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Antwort #9 - 19.02.2011 um 23:41:13
 
Die Sachbearbeiterin klatsche mir einfach die Bescheinigung auf´m Tisch und ich war sehr empört als ich sie las,da ich fest davon ausging,ich werde verlängert.Habe versucht ihr alles zu erklären aber Sie blockte komplett ab
Ohne jeglicher Vorwarnung wird einfach alles zu meinem Nachteil entschieden.
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Antwort #10 - 21.02.2011 um 19:34:27
 
Hallo
kann die GÜB verlängert werden?
und Falls sie verlängert werden könnte, halte ich mich Legal in D uder eher nicht.Habe gelesen die GÜB  ist ja kein aufhenthalt Titel.
und bleibt meinen Pass weiterhin im Besitz der ABH auch nach der GÜB Verlängerung?
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Antwort #11 - 23.02.2011 um 23:30:36
 
kann bitte jemand meine Frage beantworten?
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Antwort #12 - 24.02.2011 um 07:55:27
 
Es ist möglich, eine GÜB zu "verlängern" (und solange Du eine GÜB hast, hältst du Dich nicht illegal in Deutschland auf) aber das ist grundsätzlich die ganz große Ausnahme (denn mit GÜB bist Du unmittelbar ausreisepflichtig!) und ob das in Deinem Fall gemacht würde, kann von hier aus niemand beurteilen. - Im Übrigen würde das für die im Raume stehende Gesamtproblematik nichts weiter bedeuten - diesbezüglich sehe ich es wie Mutly:

Mutly schrieb am 19.02.2011 um 23:31:33:
Meines Wissens kann die Sache nur mit der Hilfe deines Anwalts geklärt werden. 



=schweitzer=
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Antwort #13 - 07.03.2011 um 20:42:24
 
hallo.
Die ABH ist bereit mir den aufhenhalt zuruckzuben möchte von mir paare unterlage unter anderen unterhaltmöglichkeiten.Sagte mir der RA.
Die GÜB läuft in paaren tagen ab.und genau da ist das problem.Was ist wenn die ABH trotz diese unterlage ablehnt?soll der RA sicherheithalber schon klage einreichen?Er wollte das nämlich außergerichtlich klären.
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reinhard
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Antwort #14 - 07.03.2011 um 21:26:13
 
Ich denke, Du solltest die geforderten Unterlagen (Sperrkonto oder VE) morgen einreichen, und gut ist.

Wenn die Ausländerbehörde Dir eine AE gibt, warum willst Du klagen? Wenn sie es zugesagt hast, wie Du schreibst, solltest Du jetzt einfach darauf eingehen.
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