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Fragen zu Haftbefehl / Einreisesperre / Visum (Gelesen: 5.384 mal)
Hakan
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02.03.2011 um 12:44:49
 
danke euch allen

...

Hallo..
Also ist es möglich das man trotzt einem Haftbefehl einen Visum bekommt??????????

...

Kann nach der aufhebung der Einreisesperre,ein haftbefehl wieder auftauchen????


Änderung:
2 x Folgepost eingefügt. Außerdem:

Ich habe das abgetrennt da es ursprünglich ein ganz anderes
Thema war und außerdem ca 6 Monat alt
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« Zuletzt geändert: 02.03.2011 um 16:06:10 von N/V »  
 
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maki
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Antwort #1 - 02.03.2011 um 12:51:03
 
"Auftauchen" ist das falsche Wort, wenn jemand einreist gegen den es einen Haftbefehl gibt, wird derjenige festgenommen.
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Hakan
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Antwort #2 - 02.03.2011 um 13:01:32
 
hallo maki villeicht kannst du mir weiterhelfen..
wenn der jenige vor 10jahren  einen haftbefehl gehabt hat ,und eine einreisesperre bekommen hat? besteht dieser haftbefehl nach der aufhebung der einreisesperre immer noch???
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mikel
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Antwort #3 - 02.03.2011 um 13:01:53
 
Ja aber für ein Drogentest oder besser gesagt Haaranalyse müssen deien haare mindestens 3 cm lang sein ansonsten kann mann keine haaranalyse machen.

Und wenn deine haare nicht laenger als 3 cm sind kann mann nur noch Blut oder Urintest machen.

Und das koset nicht 500 euro.Viel viel weniger.
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maki
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Antwort #4 - 02.03.2011 um 13:03:41
 
Hakan schrieb am 02.03.2011 um 13:01:32:
hallo maki villeicht kannst du mir weiterhelfen..
wenn der jenige vor 10jahren  einen haftbefehl gehabt hat ,und eine einreisesperre bekommen hat? besteht dieser haftbefehl nach der aufhebung der einreisesperre immer noch???

Die Einreisesperre bzw. die Aufhebung derer hat nichts mit dem Haftbefehl zun tun.
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Hakan
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Antwort #5 - 02.03.2011 um 13:11:35
 
ja makki also ich war im mai 2010 in deutschland die haben mich wieder zurück geschickt mit der nachsten maschine, also war gegen mich kein HB oder?

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


mikel hii...
erteilt die auslaenderbehörde trotz haftbefehls einen visum???
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« Zuletzt geändert: 02.03.2011 um 15:36:13 von Tippi »  
 
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mikel
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Antwort #6 - 02.03.2011 um 13:30:03
 
Das weiss ich nicht Hakan,das mit dem Haftbefehl.
Aber es gibt bestimmt Leute hier die das wissen.

Mich wollten die auch mal gleich mit dem naechsten Flieger zurückschicken,konnte es aber durch meinen Anwalt noch rechtzeitig verhindern.

Hatte meine Einreisesperre beantragt und habe sie auch Befristet bekommen.

Habe dann ein Visum beantragt und es auch bekommen.
Als ich nach Deutschland einreiste wurde ich verhaftet.
Mir wurde gesagt das ein Haftbefehl vorliegt weil ich abgeschoben war.

Als ich sagte das ich es beantragt und befristet habe wollten Sie es schriftlich sehen.Weil ich es nicht schriflich hatte(ich dummkopf),wollten Sie mich gleich mit dem naechsten Flieger zurück in die Türkei schicken.
Gott sei dank habe ich mein Anwalt erreicht und er hat das dann zum Flughafen geschickt und ich durfte einreisen.

Habe gelernt das mann wichtige Papiere immer dabei haben muss,sonst kann mann unerwartet probleme bekommen.
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reinhard
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Antwort #7 - 02.03.2011 um 14:34:21
 
Hakan schrieb am 02.03.2011 um 13:11:35:
ja makki also ich war im mai 2010 in deutschland die haben mich wieder zurück geschickt mit der nachsten maschine, also war gegen mich kein HB oder?


Das eine hat mit dem anderen nicht unbedingt zu tun. Man kann es aus der Zurückweisung nicht schließen - weder positiv noch negativ.

Du kannst natürlich rotz bestehenden Haftbefehls ein Visum bekommen. passiert ja auch oft genug – kannst Du hier im Forum jedenfalls in mehreren Fällen lesen.
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Vinzent2m
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Antwort #8 - 02.03.2011 um 16:41:18
 
Die Verjährungsfristen des Haftbefehls ergeben sich aus § 79 StGB
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robinson
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Antwort #9 - 11.03.2011 um 14:45:21
 
hallo,

ich wollte mal was fragen ohne gleich ein neuen Thread zu eröffnen.

Kann ich die Einreisesperre auch per Fax beantragen?

MfG
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Vinzent2m
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Antwort #10 - 11.03.2011 um 15:48:35
 
gemeint ist vermutlich das Aufheben bzw. Befristen der Einreisesperre.
Bei einem unterschriebenem Antrag spielt es keine Rolle, ob der mit normaler Post oder per Fax bei der ABH eingeht.
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robinson
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 11.03.2011 um 16:48:11
 
Vinzent2m schrieb am 11.03.2011 um 15:48:35:
gemeint ist vermutlich das Aufheben bzw. Befristen der Einreisesperre.
Bei einem unterschriebenem Antrag spielt es keine Rolle, ob der mit normaler Post oder per Fax bei der ABH eingeht.


ja genau, danke.
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