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Was passiert mit der Aufenthaltserlaubnis nach einer Scheidung (Gelesen: 5.714 mal)
Steffen12345
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert mit der Aufenthaltserlaubnis nach einer Scheidung
Antwort #15 - 21.01.2011 um 14:49:31
 
Eine Frage hab ich noch... wenn man die AE nun ungültig machen würde bei der  Botschaft und eben mit angibt, dass die Ehe geschiedenn wird, wäre es dann vielleicht im Nachhinein weniger Stress mit den Behörden?
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Steffen12345
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert mit der Aufenthaltserlaubnis nach einer Scheidung
Antwort #16 - 22.01.2011 um 10:59:30
 
Keiner eine Idee ?
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reinhard
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Beiträge: 15.202

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Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert mit der Aufenthaltserlaubnis nach einer Scheidung
Antwort #17 - 22.01.2011 um 12:34:53
 
Da die Ausländerbehörde die AE erteilt hat, würde ich mich auch an die Ausländerbehörde wenden.

Sie könnte doch einen Brief / Mail vorab an die Ausländerbehörde schreiben, dass Sie sich getrennt hat und nach China zurückgekehrt ist und deshalb auf die AE verzichtet.
Das würde die Ausländerbehörde dann nachvollziehen, spätestens wenn das als Brief mit Unterschrift und zur Sicherheit einer Pass-Kopie eingegangen ist, und dann hätten alle Seiten klare Verhältnisse.
Sie könnte einen solchen Brief natürlich auch bei der Botschaft abgeben, wenn das für sie einfacher ist.
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