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Heirat in Dänemark - Arbeiten in Afghanistan - Ehefrau nach D? (Gelesen: 1.831 mal)
Themen Beschreibung: Wie bringe ich meine Frau nach Heirat in Daenemark am besten nach D - HILFE?!
kabul
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i4a rocks!


Beiträge: 29

Kabul, Afghanistan
Kabul
Afghanistan

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Dänemark - Arbeiten in Afghanistan - Ehefrau nach D?
21.01.2011 um 14:33:51
 
Hallo ihr lieben,

wir (sie Afghane und ich Deutscher) haben im Juli in Daenemark geheiratet, als wir beide in Deutschland waren (sie ueber Schengen Visum). Ich hatte ein Praktikum fuer sie in D besorgt.

Da wir beide in Afghanistan arbeiten und ich dort seit zwei Jahren leben, sind wir beide nach Ablauf des Visums normal zurueckgekehrt, ohne in Deutschland die Heirat anzumelden oder eine Aufenthaltsbescheinigung fuer sie zu beantragen.

In AFG weiss niemand von unserer Hochzeit (auch nicht ihre Eltern), da dies fuer uns beide sehr gefaehrlich waere.

Wie auch immer, irgendjemand hat irgendwie was ueber unsere Beziehung rausgefunden und nun koennte es fuer uns beide (vor allem fuer sie) problematisch werden. Die Eltern koennten eine Zwangsheirat mit irgendeinem alten Mann in der Provinz in Betracht ziehen. Ihr glaubt nicht was hier so alles geschehen kann.

Bevor irgendwas passiert, haben wir beschlossen, dass sie nach Deutschland geht, ich aber noch bleibe.

Was ist nun der beste Weg? Ich habe viel recherchiert, bin nicht wirklich weiter. Hier die Optionen, die ich soweit rausgefunden habe.

Ziel: Sie geht nach D und ich bleibe noch ein Jahr hier in Afghanistan um fuer unseren Lebensunterhalt zu verdienen und sparen zu koennen. Und damit es fuer Ihre Eltern nicht "riecht", sollten wir keinesfalls  ploetzlich beide verschwinden.

Bitte bitte schreibt mir Eure Erfahrungen/Meinungen dazu. Wichtig ist, dass wir die schnellste Variante waehlen, ohne langwierige Ueberpruefung der Urkunden. Sie hatte schon zwei Schengen Visa und war zwei mal beruflich in den USA. Ist immer wieder nach AFG ordnungsgemaess zurueckgekehrt.

Sie hat die A1 Pruefung im Goethe Institut bestanden.

1.) Studium

Meine Frau hat vor ein paar Jahren (8) die 12te Klasse der High School erfolgreich abgeschlossen. Sie ist 27 Jahre alt. Es kaeme somit eventuell ein Visum zur Studienvorbereitung in Betracht, max. 9 Monate. Danach ein Studium an einer Uni in D. Die Unterlagen haben wir zu Uni Assist geschickt. Mal sehen....

Fragen:

- Weiss jemand ob der Besuch der 12th grade High School in Afghanistan zum Besuch der Uni in D ausreicht?
- Hat jemand Erfahrung, ob die ABH und Botschaft das Visum ohne Probleme ausstellt`?
- Ist es ratsam, dass wir dort angeben, dass wir verheiratet sind und die daensiche Urkunde beilegen?


2.) FZF

Wir koennten ja auch ein D Visum beantragen und ich sie nach D bringen. Sie haette ja durch die Heirat in Daenemark ein Aufenthaltsrecht, oder? Klar, habe ich meinen gewoehnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland.

Fragen:
- Aber weiss denn die ABH dass ich in AFG bin?
- Ich denke nein. Wenn ich in AFG arbeite und erst mal ein mal im Monat nach D komme... erfahren die das? Denn am Flughafen in Deutschland  wird mein Pass nie eingescannt.
- Falls die das wissen, wie oft soll ich denn nach D fliegen um meine Frau zu besuchen? Wie wuerdet ihr das beurteilen?


3.) Rueckkehr Fall

Da ich hier in AFG eine Wohnung angemietet habe und seit zwei Jahren hier lebe, koennten wir ja darstellen, dass wir hier zusammen wohnen und leben. Im Notfall wuerde ich es dann so auslegen, dass wir beide gemeinsam nach D gehen wollen. Also ich dann zurueck kehren will und sie dann als meine Ehefrau mitnehme.

Fragen:

- Geht das denn?


Vielleicht habt ihr ja noch eine andere Idee und Ratschlag. Vielen lieben Dank fuer Euren Ratschlag und Hilfe!

Gruss


Peter




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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.01.2011 um 15:57:34
 
Also eine AE zur FNZ kommt nur in Frage, wenn ihr euren
Lebensmittelpunkt beide tatsächlich in D habt. Den unter
3. geschilderten "Trick" solltest du tunlich sein lassen.

Ob Studium geht hängt davon ab, ob sie die Zulassungs-
voraussetzungen hat - siehe ggf bei Anabin

Auch müsste dann der LU durch dich (oder Dritte) gesichert
sein. Auf die Sicherung des LU käme es grundsätzlich dann
nicht an, wenn es um FNZ zum dt. Ehepartner geht. Wobei
sich durch deine Situation evtl. die Frage der Regelausnahme
stellen könnte.

Der sichere Weg ist aus meiner Sicht nur der gemeinsame
Umzug nach D.

Am Schluss der Rat: der ABH und  Botschaft reinen Wein ein-
schenken. in deinem post klingt es ein wenig nach Veräppe-
lungsversuch der Behörden. Das haben weder die noch wir
hier gerne  Cool
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kabul
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i4a rocks!


Beiträge: 29

Kabul, Afghanistan
Kabul
Afghanistan

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.01.2011 um 20:07:02
 

@ fons:

Herzlichen Dank fuer Deine schnelle Antwort. Warum kommt den Option 3 nicht in Betracht?


Wie gerne wuerde ich der Botschaft "reinen Wein" einschenken. Wir trauen uns aber nicht, da einer der afghanischen Mitarbeiter dort in der Visaabteilung die Familie meiner Frau kennt und wir befuerchten, dass dieser alles dem Vater erzaehlt. Das waere fuer uns beide lebensgefaehrlich.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.01.2011 um 20:25:21
 
Sorry bei allem Verständnis: aber das sind dann eben
bewusste Falschangaben (auch veräppeln genannt).

Du wirst sicher verstehen, dass wir hier sowas nicht
zulassen oder gar unterstützen können! Also Vorsicht
mit dieser Kiste!  Griesgrämig
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Dänemark - Arbeiten in Afghanistan - Ehefrau nach D?
Antwort #4 - 22.01.2011 um 18:14:34
 
Kabul,

In zwei Fällen wird der familiäre Mitarbeiter in der Botschaft u.U mitbekommen was Sache ist, gleich ob du dich als Rückkehrer oder als normalen FNZ Fall bei der Botschaft ausgibst. Rückkehrer wenn du im Moment nicht zurückgehst, wäre  eine falsche Angabe. §28 sieht auf alle Fälle vor, dass der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D haben muss. Beim ausländischen Partner ist dies teilweise nicht so entscheidend.

Anerkennung einer Hochschulzugangsberechtigung macht normalerweise die Fakultät/ Fachbereich an der Universität wo sich deine Frau einschreiben möchte. Fachhochschulen oder Fachakademien sind teilweise wieder ein bisschen anders, da Landesrecht unterliegend.
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